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Dr. Markus Rösler

GRÜNE 02.02.2023 Sitzungen 17/57

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestern war ein guter Tag für das Land und für unsere Zukunft; denn wir haben das Klimaschutzgesetz verabschiedet. (Abg. Anton Baron AfD: Oje, oje!) Heute ist schon wieder ein guter Tag für das Land und für unsere Zukunft: Wir bringen als zweites aller 16 Bundesländer – der Finanzminister wies gerade schon darauf hin – ein Gesetz für nachhaltige Finanzanlagen ein. Damit etablieren wir auch vor dem Bund Nachhaltigkeit als Grundprinzip in den Anlageentscheidungen des Landes. Wir, das Land, übernehmen damit Verantwortung dafür, welche Unternehmen und welche Geschäftspraktiken wir ins Portfolio unserer Geldanlagen aufnehmen und welche eben nicht. Zukünftig werden wir, gesetzlich geregelt, nur noch in Unternehmen investieren, die ihre wirtschaftliche Tätigkeit an umfassenden Nachhaltigkeitsstandards ausrichten. Darunter verstehen wir erstens eine Übereinstimmung mit dem Pariser Klimaschutzabkommen. Wir, die grün-schwarze Landesregierung, die Landtagsfraktionen, setzen uns gemeinsam dafür ein, dass das 1,5-Grad-Ziel verfolgt wird. Ein zweiter Standard, an dem wir uns mit diesem Gesetz orientieren, sind die hier sichtbaren 17 Nachhaltigkeitsziele, die SDGs, der Vereinten Nationen. (Der Redner hält eine Grafik hoch. – Zuruf des Abg. Rüdiger Klos AfD) Unternehmen, die eines dieser Ziele behindern, werden von der Anlageentscheidung des Landes in Zukunft ausgeschlossen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Das gilt drittens auch für die sechs Umweltziele der EU-Taxonomie für ökologisch nachhaltiges Wirtschaften. Das bedeutet für das Land konkret: Wir, Grüne und die CDU, sehr gern mit Unterstützung der Opposition, schließen Finanzanlagen in Geschäftsfeldern wie Rüstungsgüter, wie Anbau und Produktion von Tabak oder Atomenergie aus. Dasselbe gilt für Unternehmen, die gentechnisch verändertes Saatgut oder gentechnisch veränderte Organismen produzieren. Grüne Gentechnik ist für uns kein Teil einer nachhaltig definierten Zukunft. Zu Nachhaltigkeitsstandards gehören auch soziale Ziele wie die Einhaltung von Menschenrechten. So kommen für uns als viertes Kriterium Wertpapiere von Unternehmen nicht infrage, die gegen die UN-Leitprinzipien für Menschenrechte verstoßen. Aber auch Finanzanlagen in Diktaturen, in Staaten, die als besonders korrupt eingestuft werden, schließen wir aus. Zusammengefasst gilt: Das Anlagevolumen des Landes von 17 Milliarden € – der Herr Finanzminister hat es vorhin konkretisiert – setzen wir für eine lebenswerte Zukunft ein. Dieser Verantwortung werden wir hiermit gerecht. Für die konstruktive Zusammenarbeit möchte ich mich bei unserem Koalitionspartner, der CDU, bedanken. Ich hoffe, dass weitere Landesregierungen in Zukunft unserem grünschwarzen Beispiel folgen. (Dr. Markus Rösler) (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Ausdrücklich möchte ich auch auf die Vorbildfunktion dieses Gesetzes eingehen. Hiermit liefern wir einen Anreiz sowohl für andere Bundesländer als auch für Banken, Unternehmen und Privatpersonen in unserem Land, verstärkt in Klimaschutz und in eine nachhaltige Zukunft zu investieren. Wir zeigen, dass dieses Investment sinnvoll ist. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben die Möglichkeit, ein Gesetz mit Strahlkraft (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: „Strahlkraft“! – Wei- tere Zurufe von der AfD) über die Landesgrenzen von Baden-Württemberg und sogar über die Bundesrepublik hinaus zu verabschieden.

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