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Dr. Ute Leidig

02.02.2023 Sitzungen 17/57

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete! Kommen wir zurück zu einem Kapitel, das wir gestern eigentlich gemeinsam abgeschlossen haben – mit der hoffentlich letzten Diskussion über die Corona-Verordnung. Ich werde Ihre Fragen im Zusammenhang beantworten. Die Landesregierung kann Coronamaßnahmen wie etwa Betriebsschließungen bei Fitnessstudios und im Vereinssport derzeit ausschließen. Die aktuelle Infektionslage rechtfertigt keine derartigen Maßnahmen, und dementsprechend besteht derzeit auch keine Rechtsgrundlage hierfür. Zeitweilig waren der Betrieb von Fitnessstudios und die Ausübung von Vereinssport während der Coronapandemie eingeschränkt oder untersagt worden. So regelte die Corona-Verordnung des Landes etwa die Schließung von Fitnessstudios (Staatssekretärin Dr. Ute Leidig) zu Beginn der Pandemie vom 17. März 2020 bis zum 1. Juni 2020. Die Schließungen wurden per Klage vor den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg getragen. Der Verwaltungsgerichtshof urteilte am 2. Juni 2022, dass die Maßnahmen rechtmäßig gewesen sind. Die angefochtene Schließung eines Fitnessstudios diente einem legitimen Zweck, stellte ein geeignetes und erforderliches Mittel dar und war angemessen und damit insgesamt verhältnismäßig. Das – so denke ich – ist wichtig, weil es ja auch darüber manchmal unterschiedliche Aussagen gab. Jegliche Coronamaßnahme ist nicht aus einem Selbstzweck heraus erfolgt, sondern hat letztlich immer zum Ziel gehabt, den Infektionsschutz zu gewährleisten und eine Überlastung des Gesundheitssystems und eine Überlastung durch zu viele Infektionen zu verhindern. Das Gericht hat uns bestätigt, dass wir in diesem Sinn gehandelt haben und damit eben verhältnismäßig und zweckmäßig. Nach aktuellem Stand ist nicht zu erwarten, dass eine Virusvariante in Deutschland auftritt, die eine deutliche Zunahme der Fallzahlen oder schwere Krankheitsverläufe zur Folge hätte. Wir beobachten ständig die Entwicklungen im Ausland, z. B. gerade auch in China. Auch von dort kommen keine Signale, dass die dort vorherrschenden Varianten, die dann natürlich auch, weil wir eine globale Gesellschaft haben, irgendwann nach Europa und nach Deutschland kommen könnten, starke Krankheitsverläufe verursachen. Insgesamt ist es ja so, dass die Stärke, mit der das Virus das Immunsystem belastet, und die Zahl der daraus resultierenden schweren Krankheitsverläufe tatsächlich stark von der jeweiligen Variante des Coronavirus abhängig sind, aber natürlich auch vom Impfstatus der einzelnen Person und innerhalb der jeweiligen Gesellschaft. Unter all diesen Voraussetzungen ist im Moment nicht zu erwarten, dass ein Fall auftritt, der eine deutliche Zunahme von Fallzahlen oder von schwereren Krankheitsverläufen zur Folge hätte. Entsprechend der geänderten Infektionslage gestattet auch die Rechtsgrundlage für die Corona-Verordnung – § 28b des Infektionsschutzgesetzes – keine Betriebsschließungen. Nach der aktuellen Rechtslage kämen solche Maßnahmen erst bei der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag – nicht durch den Landtag – in Betracht. Die Voraussetzungen für eine solche Feststellung liegen derzeit offenkundig nicht vor. Mit dem in Frage b zum Ausdruck kommenden Schluss – den möchte ich aber erst noch einmal vorlesen – deklarieren Sie etwas – wie Sie es häufig tun – unterschwellig als Tatsache, was häufig aber nur Ihrem Glaubenssystem entspricht und eben nicht den Tatsachen, wie Herr Minister Strobl das zuvor anhand mehrerer Fälle sehr treffend ausgeführt hat. Hier versuchen Sie, es direkt in die Frage zu integrieren, indem Sie sagen, dass durch die „Tatsache“, dass eine körperliche Ertüchtigung das Immunsystem stärke – da mag man noch riode – 57. Sitzung – Donnerstag, 2. Februar 2023 mitgehen –, weniger Betten in Krankenhäusern belegt werden müssten. Ich ziehe in Zweifel, dass hier ein direkter Zusammenhang besteht. Schließlich gibt es in Krankenhäusern auch viele Bettenbelegungen, die mit einer körperlichen Ertüchtigung nichts zu tun haben. Beispielsweise erfolgen Geburten relativ unabhängig vom Fitnessstand der Gebärenden. Es kommt in Krankenhäusern auch zu Bettenbelegungen, die erst durch körperliche Ertüchtigungen verursacht werden. Beispielsweise führt ein Skiunfall zu einer orthopädischen Behandlung; ein Kreuzbandriss beim Fußballspielen kommt durchaus häufiger vor. Es kann daher nicht davon ausgegangen werden, dass eine solch eindeutige Beziehung besteht, auch wenn Sie es in Ihrer Frage als Tatsache deklarieren. Nur weil Sie es so deklarieren, wird es nicht so sein. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Sie sagen, dass die Ausübung von Sport eine schwere Coronaerkrankung grundsätzlich verhindere. Das impliziert Ihre Frage. Das ist natürlich undifferenziert und in dieser Simplifizierung in keiner Weise belegt. Deswegen lässt dies nicht zu, daraus Rückschluss auf die Maßnahmen des Landes zu ziehen.

Alle Reden von Dr. Ute Leidig Protokoll ↗