landtag-bw.de ↗

Nico Weinmann

FDP 02.02.2023 Sitzungen 17/57

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist – neben den kommerziellen und nicht kommerziellen privaten Medien – unverzichtbarer Teil unserer Medienvielfalt. Die Qualitätsmedien mit einer seriösen, faktenbasierten, umfassenden und unabhängigen, insbesondere aber auch einer glaubwürdigen Berichterstattung sind eine tragende Säule unserer Demokratie, sind Garant für Freiheit und Pluralismus. Allerdings verlangen nicht zuletzt die Vorkommnisse beim Rundfunk Berlin-Brandenburg nach einer umfassenden Aufarbeitung und machen den Reformbedarf sehr deutlich. Denn neben einer Sicherung der Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch eine Stärkung des Markenkerns soll gerade im Bereich Telemedien der Erhalt der publizistischen Wettbewerbsfähigkeit erreicht werden. So soll mit dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag eine Flexibilisierung bestimmter Angebote einhergehen. Linear verpflichtend sind dann lediglich „Das Erste“, ZDF, die dritten Programme der ARD sowie die Kultursender 3sat und ARTE. Bei den weiteren Spartenkanälen entscheiden die Anstalten selbst, ob diese linear übertragen oder digital ins Internet gestellt werden. In der Tat sind die Zeiten vorbei, in denen wir quasi samstagabends mit dem Playmobilschiff aus der Badewanne gestiegen und zu Eurovision, zu „Wetten, dass ...?“ vor den Fernseher gegangen sind. (Heiterkeit des Abg. Jonas Weber SPD) Wir wollen die neue Flexibilität auch in Bezug auf den Medienkonsum und tatsächlich über die Mediathek. Beim Thema Internet ist klar, dass wir eine Antwort auf die Frage finden müssen, wie viel Raum die Öffentlich-Rechtlichen im Internet einnehmen dürfen und wo die beitragsfinanzierten Sender in wettbewerbswidrige Konkurrenz z. B. gegenüber den privaten Verlagen treten. Ich denke beispielsweise an das Stichwort „Presseähnlichkeit“ und an die jüngste Entscheidung im Zusammenhang mit der SWR-App „Newszone“, die diese Problematik offengelegt hat. Mit dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag sollen zudem die Binnengremien gestärkt werden, die nicht nur inhaltliche und formale Qualitätsstandards prüfen und kontrollieren sollen, sondern auch auf eine wirtschaftliche und sparsame Haushaltsführung achten sollen – eigentlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Selbstverständlichkeit. Hier erwarten wir nicht nur „homöopathische“ Anpassungen, sondern konkrete Maßnahmen für eine effizientere, eine rationellere Betriebsführung. (Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP) Für die Sicherung der Akzeptanz braucht es mehr. Wir brauchen mehr Transparenz, wir brauchen eine klare Compliance, wie wir dies beispielsweise in der FDP mit einem klaren Fünf-Punkte-Plan für einen zukunftsfähigen und transparenten öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausgeschrieben haben. Und wir (Nico Weinmann) brauchen – Herr Hoogvliet, Sie haben es angesprochen – Beitragsstabilität. Ich glaube, auch das ist ein wesentlicher Teil für die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Bevölkerung, dass wir mit dem Geld, das die Bürgerinnen und Bürger einzahlen, sehr sparsam umgehen. Die Finanzierung wurde hier allerdings bewusst ausgeklammert. (Glocke des Präsidenten) Das wird sicherlich das große Thema sein, mit dem wir uns spätestens – Sie haben es angesprochen – beim Vierten Medienänderungsstaatsvertrag auseinandersetzen müssen. Allerdings bleibt in diesem Zusammenhang klar zu attestieren: Wir tragen diesen Dritten Medienänderungsstaatsvertrag mit und stimmen zu.

Alle Reden von Nico Weinmann Protokoll ↗