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Guido Wolf

CDU 02.02.2023 Sitzungen 17/57

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte an die Ausführungen des Staatssekretärs anknüpfen, der in seiner Rede den enormen Reformbedarf insbesondere im öffentlich-rechtlichen Rundfunk in den Mittelpunkt gestellt hat und der auf die Arbeit des Zukunftsrats hingewiesen hat. Ich möchte für meine Fraktion diesen Impuls mit Blick auf den großen Reformbedarf unterstreichen. Herr Staatssekretär, ich glaube, wir befinden uns derzeit in einer Situation, in der das Vertrauen der Bevölkerung in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk maximal beschädigt ist. (Zuruf von der AfD: Zu Recht!) (Guido Wolf) Es gibt ja den Grundsatz: Vertrauen verloren, alles verloren. Da sehe ich uns mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk in einer Schicksalsgemeinschaft mit dem Ziel, genau dieses Vertrauen in der Bevölkerung zurückzugewinnen. (Beifall bei der CDU) Darüber nur zu reden, wäre zu wenig. Es braucht konkrete Schritte mit Blick und Ausrichtung auf die Lebenswirklichkeit, es braucht konkrete Schritte auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Da wird auch manches zu entscheiden sein, was wehtut. Aber diesen Mut brauchen wir, um genau diese Vertrauensbildung wieder zu erreichen. Das Zweite, meine Damen und Herren, mit Blick auf diesen Medienstaatsvertrag ist: Er muss sich auf eine veränderte Lebenswirklichkeit einstellen. Rituale, wie wir sie aus der Vergangenheit kennen – beispielsweise gemeinsam zelebrierte Samstagabende vor dem Fernseher –, sind in dieser schnelllebigen Zeit zu einer Ausnahme geworden. Flexibilität für den Zugriff auf Informationen ist das Gebot der Stunde. Deshalb gilt es auch die Bandbreite der Angebote in den Mediatheken zu erweitern, die Zeitdauer der Möglichkeit des Zugriffs auf Sendungen innerhalb der Mediathek zu erweitern. Eine Sendung interessiert mich, ich bin aber terminlich gebunden. Ich will verfügbare Zeit und abrufbare Sendungen zusammenbringen. Dieses Bedürfnis der Menschen muss sich auch in einem solchen Medienstaatsvertrag abbilden, und das zu Recht. Mit mehr Flexibilität und Struktur wollen wir diesen Weg weitergehen und dafür den zugrunde liegenden Staatsvertrag anpassen. (Beifall bei der CDU und des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE) Ziel der Änderungen ist es aber auch – der Staatssekretär hat es angesprochen –, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein eigenes, geschärftes Profil zu geben. Bei aller Kritik: Es muss unser Anliegen sein, das Profil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu schärfen und dort auch die Bedürfnisse, die Interessenlagen der Bevölkerung abzubilden. Wenn sich Menschen in der Darstellung dessen, was öffentlich-rechtlicher Rundfunk bietet, nicht mehr wiederfinden, dann bekommt Demokratie ein Problem. Deswegen geht es genau um diese Schärfung des Profils. Durch eine Präzisierung des Auftrags soll gewährleistet werden, dass die Anstalten mit ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, das europäische, das nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen geben. Das ist auch der Bildungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: nichts auszublenden, nichts zu tabuisieren, sondern in der Gesamtheit der Darstellung die Menschen wirklich zu erreichen. Daneben soll auch die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, ein Medium und Faktor des Prozesses freier Meinungsbildung zu sein, optimal umgesetzt werden. Um den Rundfunk auch aus der Sicht junger Menschen wettbewerbsfähiger und moderner zu gestalten, wird vor allem die Verweildauer von Sendungen in Mediatheken an das Nutzungsverhalten angepasst, konkret ausgedehnt. ode – 57. Sitzung – Donnerstag, 2. Februar 2023 Mit den avisierten Maßnahmen soll eine Abgrenzung gerade gegenüber den großen Streamingdiensten erreicht werden. Denn – das wissen sicherlich einige nicht – die Mediatheken von ARD und ZDF sind schon lange keine kleinen Player im Gesamtgefüge mehr. Für die CDU-Landtagsfraktion ist wesentlich, dass dies auch in der Zukunft so bleiben bzw. sich qualitativ weiterentwickeln kann. Diese Weiterentwicklung, dieser Ausbau des öffentlichrechtlichen Rundfunks im Sinne von Qualitätsjournalismus, wie es von Ihnen, Herr Staatssekretär, angesprochen worden ist, ist für meine Fraktion essenziell. Durch die angedachte Anpassung des Staatsvertrags wird aus meiner Sicht ein weiterer Schritt hin zu mehr Modernität und Flexibilität gegangen. Dies kann ich auch im Namen meiner Fraktion nur befürworten. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und den Grünen)

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