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Rudolf Hoogvliet

02.02.2023 Sitzungen 17/57

Verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag jetzt in Landesrecht umgesetzt werden. Sie wissen, der Staatsvertrag wurde von den Regierungschefs und -chefinnen der Länder bereits im Herbst letzten Jahres, im Oktober, am Rande der MPK unterzeichnet. Es war riode – 57. Sitzung – Donnerstag, 2. Februar 2023 ein langer und beratungsintensiver Weg hin zu diesem Staatsvertrag; dieser geht nämlich zurück auf einen Arbeitsauftrag der MPK im Jahr 2016. In diesem Rahmen beauftragten die Ministerpräsidenten und -präsidentinnen die Rundfunkkommission, Reformen zu Auftrag und Struktur im öffentlichrechtlichen Rundfunk auszuarbeiten und vorzulegen. Nun ist es so weit, und die nun erzielten Ergebnisse sind ein erster, aber durchaus wichtiger Schritt, um den öffentlichrechtlichen Rundfunk weiter fit für die digitale Zukunft zu machen. Was haben wir gemacht? Der Auftrag wurde geschärft und präzisiert. Das öffentlich-rechtliche Profil in den Angeboten von ARD, ZDF und Deutschlandradio soll künftig noch stärker zum Ausdruck gebracht werden, das heißt die elementare Funktion der neutralen Berichterstattung und Informationsvermittlung. Gleichzeitig muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk die Nutzerinnen und Nutzer mit seinen Angeboten ja überzeugen; die Bevölkerung muss sehen, dass sich die Angebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio von denjenigen der privaten Konkurrenz unterscheiden, gewissermaßen auch einen Mehrwert ausmachen, um sie dazu zu bekommen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss dabei mit den geänderten Nutzungsgewohnheiten der Bevölkerung Schritt halten. Immer weniger Menschen schauen lineares Fernsehen; sie nutzen Streamingdienste, sie nutzen Mediatheken. Deswegen werden wir mit dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag bestimmte Angebote flexibilisieren, werden wir die Möglichkeit geben, zu flexibilisieren. Das heißt, den Anstalten wird die Möglichkeit gegeben, bestimmte Spartenkanäle – tagesschau24, EinsFestival, ZDFinfo, ZDFneo und eine Vielzahl weiterer – aus dem linearen Bereich in Onlineangebote zu überführen, und das schnell und flexibel. Damit können die Anstalten auch zielgerichteter auf veränderte Nutzungsgewohnheiten reagieren. Zudem erhalten die Anstalten maßvolle Erweiterungen zur Ausstrahlung von Sendungen in den Mediatheken. Ein weiterer Punkt ist die Stärkung der Gremien; diese sollen durch den Dritten Medienänderungsstaatsvertrag erweiterte Zuständigkeiten und Befugnisse bekommen. Meine Damen und Herren, der vorliegende Staatsvertrag war vor Bekanntwerden der indiskutablen Vorfälle beim rbb ausverhandelt. Die skandalösen Vorgänge beim rbb haben durchaus das Potenzial, das Vertrauen in das gesamte System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nachhaltig zu schädigen, und das wäre brandgefährlich. Meine Damen und Herren, Demokratie lebt vom Diskurs, vom zivilen Ringen um die besten Lösungen. Dazu brauchen die Menschen faktenbasierte Informationen, sauber recherchiert und aufgearbeitet. Dafür brauchen wir wiederum den Qualitätsjournalismus. Und wir brauchen Vertrauen in den Qualitätsjournalismus, damit er auch genutzt wird, gewissermaßen als Bollwerk gegen Fake News, Trolle und krude Verschwörungstheorien. Wenn wir hier jetzt über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk reden, so rede ich nicht von einer Trennung zwischen öffentlich-rechtlichem Rundfunk und privaten Medien. Auch die Privaten gehören ja zum Qualitätsjournalismus dazu. Die (Staatssekretär Rudolf Hoogvliet) Trennlinie liegt zwischen Qualitätsjournalismus und Fake News und Verschwörungsmythen. Insofern bauchen wir diesen Qualitätsjournalismus. (Beifall bei den Grünen, der CDU und der SPD – Ver- einzelt Beifall bei der FDP/DVP) Wir brauchen ihn als Grundlage für den zivilisierten Streit, der gewissermaßen das Lebenselixier der Demokratie ist. Ich betone das so engagiert, weil uns allen klar sein muss: Die Demokratie ist nichts Selbstverständliches. Sie muss jeden Tag aufs Neue gelebt, erstritten, verteidigt werden – vielleicht mehr denn je in den letzten 50 Jahren. Guter Journalismus und Vertrauen und Nutzung des guten Journalismus sind dafür wiederum elementar. Deshalb ist klar: Der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag, so wichtig dieser Schritt ist, wird allein nicht reichen. Das haben wir sofort gesehen. Parallel zur Unterzeichnung und Ratifikation des Dritten Medienänderungsstaatsvertrags haben wir in der Rundfunkkommission weitere notwendige Schritte zur Stärkung der Transparenz und von Compliance im öffentlichrechtlichen Rundfunk eingeleitet. Im Herbst und Winter letzten Jahres haben wir unter Vorsitz von Baden-Württemberg unter Hochdruck Vorschläge zur Stärkung von Transparenz und Compliance ausgearbeitet und zur öffentlichen Anhörung gestellt. Die Anhörungsergebnisse werden derzeit ausgewertet und sollen schon im Frühjahr in einen Vierten Medienänderungsstaatsvertrag münden. Darüber hinaus sind wir in intensive Beratungen darüber eingestiegen, welche weiteren Reformschritte für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk kurz-, mittel- und langfristig notwendig sind. Die baden-württembergische Landesregierung ist überzeugt, dass wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in der heutigen Zeit mehr denn je brauchen. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD) Ja, es muss effizienter gearbeitet werden. Es kann verschlankt werden. Ja, es muss gespart werden. Aber es muss auch klar sein: Die Reformschritte dienen für Baden-Württemberg gerade nicht dazu, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk kaputtzusparen, sondern dienen dazu, ihn so aufzustellen, dass seine Stärken gestärkt, seine bisher brachliegenden Synergien gehoben werden und dass in Verwaltung und Struktur wieder Vertrauen und Glaubwürdigkeit Eingang finden. Drei Punkte dazu beispielhaft: Erstens: Zweifellos liegen die Stärken von ARD, ZDF und Deutschlandradio (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) in der Qualität, in der Recherchemöglichkeit und Verlässlichkeit. Aber auch die regionale Verwurzelung der ARD ist ein Alleinstellungsmerkmal, ein Kennzeichen, gewissermaßen ihre DNA. Diese Regionalität muss in der Berichterstattung noch stärker zum Ausdruck gebracht werden. Sie ermöglicht ein niedrigschwelliges Angebot im Qualitätsjournalismus und ist unverzichtbar. ode – 57. Sitzung – Donnerstag, 2. Februar 2023 Zweitens: Zugleich sollte man die Idee eines gemeinsamen Mantelprogramms, wie es im SWR beispielsweise zusammen mit dem Saarländischen Rundfunk schon länger praktiziert wird, weiterdenken und auch für den Hörfunkbereich in den Blick nehmen. Warum braucht jede dritte Anstalt ein eigenes Klassikprogramm, ein Jazzprogramm, ein Popprogramm? Warum kann das nicht zentral produziert und dann regional ausgestrahlt werden, gern mit regionalen Fenstern? Ist denn Chopin oder Depeche Mode ein regionales Phänomen? Ich glaube nicht. Die BBC macht es vor, und zwar mit gutem Beispiel. Solche Best-Practice-Modelle aus Europa und von sonst wo kann man mal in den Blick nehmen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Drittens: Auch durch eine stärkere inhaltliche Zusammenarbeit durch die Bündelung von Kompetenzen können neue Ressourcen geschaffen werden. Zusammenlegung von Werkstätten, Zusammenlegung von Verwaltungseinheiten, all das scheint möglich zu sein, muss möglich gemacht werden. Dazu müssen die Anstalten auch bereit sein. Übrigens sollte da dann auch die Politik mitmachen. All das wäre ein Beitrag zur so sehr gewünschten Beitragsstabilität. Zugleich gilt aber: Die Dynamik in der Medienwelt ist zu groß, als dass wir uns nur auf kurz- und mittelfristige Maßnahmen beschränken dürften. Daher werden wir auf der Ebene der Rundfunkkommission einen Zukunftsrat einrichten, der sich mit der langfristigen Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks befassen soll. Das lineare Fernsehen, so, wie wir es kennen, geht zu Ende. Die Zukunft liegt im Digitalen. Wie dieser Weg beschritten werden kann und mit welchen Vorschlägen und Überlegungen er gespickt und begleitet wird, dazu soll dieser Zukunftsrat Vorschläge unterbreiten. Über den genauen Arbeitsauftrag und die Zusammensetzung wird aktuell noch beraten. Wahrscheinlich wird im Februar die Entscheidung darüber gefällt. Ich halte es jedoch für zwingend, dass dieser Zukunftsrat, dieses Gremium ein kleines, schlagkräftiges Gremium wird, das interdisziplinär aufgestellt ist. Nicht jedes Land muss auch daran beteiligt sein. Es geht nicht um eine Länderzugehörigkeit, sondern um die Kompetenz und das Wissen. Auch junge, frische Ideen müssen hier Gehör finden; es soll nicht nur die Ansicht eines emeritierten Professors Eingang in den Zukunftsrat finden. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Stefan Teufel CDU – Abg. Andreas Kenner SPD: Das ist gut!) Meine Damen und Herren, ich nehme wahr, dass der Reformwille beim neuen ARD-Vorsitzenden durchaus gegeben ist – das ist vielleicht auch ein Unterschied zu früheren Zeiten –; dieser Reformwille muss nun auch von den Anstalten konsequent weitergelebt und umgesetzt werden. Damit das klar ist: Auch wenn wir hier Staatsverträge und Medienänderungsstaatsverträge machen: In der Verantwortung stehen selbstverständlich die Anstalten. Hier müssen die Reformen stattfinden. Die Politik hat die Aufgabe, dafür den richtigen Rahmen zu setzen. Einen ersten Rahmen setzen wir mit (Staatssekretär Rudolf Hoogvliet) dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag. Das ist ein guter Schritt, das ist ein großer Schritt, mit dem die Anstalten passende Instrumentarien für die Zukunft in die Hände bekommen. Ich freue mich darauf, wenn wir diese Diskussion im Ständigen Ausschuss noch vertiefen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD)

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