Dr. Ute Leidig
Sehr geehrter Herr Präsi dent, sehr geehrte Abgeordnete! Was Sie jetzt am Ende aus geführt haben, geht ja gerade an dem vorbei, worüber wir hier heute eigentlich reden. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Genau! – Zurufe von der AfD: Nein! – Abg. Anton Baron AfD: Dann widerlegen Sie es doch bitte! – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Thema ist „Häusliche Gewalt“!) Sie reden nämlich über mögliche Darstellungen zwischen ei nander fremden Personen, und heute geht es gerade um Ge walt, die in privaten Kontexten stattfindet. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Es geht darum, sich dieser Gewalt entgegenzustellen und sie aus der Privatheit herauszuholen. Ich fand das Beispiel der Kollegin Kliche-Behnke durchaus sehr anschaulich. (Abg. Udo Stein AfD: Den Namen ist sie schuldig geblieben!) Genau darum geht es eben auch: dass vermeintlich private Ge walt tatsächlich uns alle angeht und wir, die Gesellschaft, uns ihr entgegenstellen müssen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Arnulf Freiherr von Eyb CDU) Das ist eine Aufgabe, zu der im Wesentlichen wir im politi schen System, aber nicht nur wir im politischen System, son dern tatsächlich auch wir als Gesellschaft, jeder Einzelne hier, uns bekennen sollten. (Abg. Anton Baron AfD: Das Problem an der Wurzel packen!) Denn ein gewaltfreies Leben ist die Voraussetzung für ein gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Leben; es ist ein Menschenrecht. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Andreas Deuschle CDU) Entsprechend hoch ist der Stellenwert der Istanbul-Konven tion als internationales Abkommen. Die Landesregierung hat sich das Ziel gesetzt, die Istanbul-Konvention konsequent um zusetzen, und daran arbeiten wir kontinuierlich. (Vereinzelt Beifall) So sind wir in den vergangenen Jahren verstärkt in die Finan zierung des Hilfesystems eingestiegen. Die Zahl wurde heu te schon mehrfach genannt. Innerhalb der vergangenen fünf Jahre wurden die Mittel um den Faktor 7 verstetigt. Um noch zielgerichteter voranzukommen, hat das Sozialmi nisterium im Mai 2021 eine umfassende Analyse in Auftrag gegeben. Auch diese wurde heute schon mehrfach angespro chen. Die Universität Stuttgart analysiert zum einen den bis herigen Stand der Umsetzung der Istanbul-Konvention, und zum anderen erfolgt anhand der Ergebnisse eine Gegenüber stellung und Abgleichung mit dem Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen. Die rechtliche und sozialwissenschaftliche Analyse soll als Grundlage für die im Koalitionsvertrag an (Staatssekretärin Dr. Ute Leidig) gekündigte Weiterentwicklung des Landesaktionsplans die nen und damit als Basis für noch zielgenauere Maßnahmen. Es gab Verzögerungen. Sie haben auch mehrfach das Datum angesprochen. Aufgrund von Vertragsrecht kann ich die Grün de leider nicht ausführen. Auch wenn Verzögerungen in der Berichterstattung ärgerlich sind – das ärgert tatsächlich auch uns –, ist es wichtig, dass wir in unserem Handeln nicht zö gern, sondern hier aktiv und wirklich kontinuierlich und ste tig vorangehen. In den vergangenen Jahren hat das Land enorme Anstrengun gen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention unternommen, und auf einige möchte ich eingehen. Zum Bereich der Frau en- und Kinderschutzhäuser wurde besonders von der Kolle gin Seemann schon hervorgehoben, dass wir SecondStage Projekte finanzieren, um Frauen beim Übergang in die eige ne Wohnung und in ein selbstständiges Leben zu unterstützen. Das ist wichtig, damit es nicht zu einer Wiederholung des Indas-Frauenhaus-Rein/Aus-dem-Frauenhaus-Raus kommt, son dern dass tatsächlich der Schritt in ein gewaltfreies Leben ge lingt und verstetigt wird. Dafür sind diese Ansätze wichtig. Herr Reith, Sie hatten diesen Ansatz unter Tagesordnungs punkt 2 auch angefordert. Es ist tatsächlich so, dass wir das in Baden-Württemberg auch schon realisieren. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen sowie der Abg. Andreas Deuschle und Stefan Teufel CDU) Durch intensive Begleitung der Träger konnten wir in Baden-Württemberg im Ländervergleich tatsächlich am meisten vom Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ profitieren: 14 Projekte mit einem Gesamtfördervo lumen von rund 20 Millionen € wurden positiv beschieden. Ich muss hier wirklich auch das zuständige Referat besonders hervorheben. Dort hat man sich wahnsinnig eingefuchst. Die Antragstellung ist anscheinend sehr kompliziert; es kommen sehr viele Beschwerden aus den anderen Bundesländern. Weil sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Hauses so intensiv mit der Sache beschäftigt haben, konnte unser Bun desland so erfolgreich sein und den Trägern tatsächlich dazu verhelfen, erfolgreiche Anträge zu stellen. Da bin ich auf mein Haus einfach auch sehr stolz. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Infolgedessen wird es in den nächsten Jahren zu einer deutli chen Erhöhung der Zahl der Frauenhausplätze kommen. 2021 sind wir erstmals in die institutionelle Förderung der Fachberatungsstellen eingestiegen. Wir fördern jährlich etwa 95 Fachberatungsstellen mit etwa 900 000 €. Wir haben ein Netzwerk für Frauenbeauftragte in Einrichtun gen der Behindertenhilfe geschaffen. Wir haben die landesweite Vernetzungs- und Sensibilisie rungskampagne „nachtsam. Mit Sicherheit besser feiern“ eta bliert und damit die Sicherheit von Frauen, wenn sie feiern wollen, tatsächlich auch verbessert. Das ist für mich ein wich tiger Ansatz, weil er sehr niedrigschwellig ist, aber auch ge nau darauf abzielt, dass sich Frauen tatsächlich frei bewegen können und sich sicher fühlen und das umliegende System sen iode – 55. Sitzung – Mittwoch, 25. Januar 2023 sibel ist und adäquat handelt, wenn es tatsächlich zu einer Ge fährdungssituation kommt. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Stefan Teufel CDU) Die genannten Förderungen und Projekte sind nur ein Auszug zahlreicher Maßnahmen, die das Land in den vergangenen Jahren umgesetzt hat. Gewaltschutz kann und muss im Schul terschluss mit dem Bund und den Kommunen erfolgen. Nur so erreichen wir letzten Endes das gesellschaftliche Umden ken und Handeln, das notwendig ist und das ich eingangs ge nannt habe: dass Gewalt keine private Angelegenheit einzel ner Frauen ist, sondern eine gesellschaftliche Aufgabe, die uns alle angeht. Wir nehmen im Bereich Gewaltschutz auch Themen in den Blick, die andere Länder ausblenden. Es wurde schon das Bei spiel genannt, dass Frauen mit Suchtproblematik in der Regel nicht in Frauenschutzhäuser aufgenommen werden, weil es hier zu Schwierigkeiten kommen kann und deswegen die Schutzhäuser sagen, sie könnten den erhöhten Betreuungsauf wand nicht aufbringen. Mit Modellprojekten suchen wir nach Lösungen, nach Konzepten, damit auch diesen Frauen die Schutzräume zur Verfügung stehen. Trotz der hier nur im Abriss dargestellten Verbesserungen, die wir erreicht haben, gibt es natürlich auch viel zu tun. Die Be kämpfung digitaler Gewalt ist eine wirklich herausfordernde Aufgabe, weil sich auch ständig sehr viel ändert und weil die Thematik so komplex ist, dass auch ein hoch qualifiziertes und engagiertes Hilfesystem, wie wir es hier haben, häufig wirk lich überfordert ist oder vor einer großen Herausforderung steht. Die Gewalt, die in der persönlichen Beziehung stattfindet, setzt sich in der digitalen Gewalt fort. Es werden beispiels weise Überwachungs- und Tracking-Apps auf Handys instal liert, wenn ein Kind beim Vater zu Besuch ist – das ist ein Bei spiel, was geschehen kann –, um herauszufinden, wo Frau und Kind untergekommen sind. Solchen Entwicklungen im digi talen Bereich müssen wir natürlich entgegenwirken. Wir ha ben eine Förderlinie zur Fort- und Weiterbildung für das Hil fesystem entwickelt und arbeiten dabei mit einem Multiplika torenmodell, über das sichergestellt wird, dass die entspre chenden Informationen und Kenntnisse auch tatsächlich in al len Fachhäusern ankommen. Der Koalitionsausschuss „Entschlossen gegen Hass und Het ze“ greift das Thema „Digitale Gewalt gegen Frauen“ gezielt auf, und schließlich werden wir das Thema „Digitale Gewalt gegen Frauen“ auch im Rahmen der Gleichstellungsministe rinnen- und -ministerkonferenz einbringen, um auch bei be stimmten Regelungen, die vom Bund abhängig sind, voran zukommen. Seien Sie abschließend versichert: Wir, die Landesregierung, sehen die Istanbul-Konvention als eine dauerhafte Verpflich tung. An ihrer konsequenten Umsetzung werden wir weiter hin mit Hochdruck und mit großem Engagement arbeiten. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
