Bernhard Eisenhut
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Istanbul-Konvention fordert, Frauen vor al len Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frau en und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu be seitigen. Wer aber etwas beseitigen will, darf nicht nur die Symptome behandeln, sondern muss auch bereit sein, die Ur sachen zu bekämpfen. Nicht nur das haben die Regierungen der letzten Jahre ver säumt. Nein, sie haben vielmehr dazu beigetragen, dass ein wesentlicher Faktor noch verstärkt wurde. Ich werde Ihnen die Ursachen benennen. (Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD – Abg. Anton Baron AfD: Da sind wir sicher! – Zuruf von der FDP/ DVP: Da muss er selber lachen! – Weitere Zurufe – Unruhe) Obwohl nur 16,8 % der in Deutschland lebenden Personen laut Statista offiziell als Ausländer gelten, stellen diese beim Tötungsdelikt Mord, bei dem eine Frau Opfer war, weit über ein Drittel der Tatverdächtigen. Es sind vor allem Ausländer aus muslimisch geprägten Ländern, die herausstechen, und da vor allem Afghanen. Obwohl der Anteil der Staatsangehörig keiten aus diesen Ländern an der Gesamtbevölkerung mit nur 4,7 % angegeben ist, machen sie unter den Tatverdächtigen 29,7 % aus. (Zuruf von der AfD: Das ist aber heftig!) 57 % der ausländischen Tatverdächtigen stammen aus Län dern wie Afghanistan, dem Irak, Syrien, der Türkei und ande ren Ländern, in denen der Islam der kulturelle Faktor ist. Noch nicht berücksichtigt sind Doppelstaatsbürger, die in der Sta tistik automatisch als Deutsche aufgeführt sind und deren Mi grationshintergrund nicht erfasst wird, oder deutsche Staats bürger mit kulturfremder Sozialisierung. (Glocke des Präsidenten)
