Alena Trauschel
Sehr geehrter Herr Präsi dent, sehr geehrte Damen und Herren! Heute reden wir zu Recht über Menschenrechte, denn die besten Garantien für den Zusammenhalt einer Gesellschaft sind die Respektierung individueller Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und eine breite wirtschaftliche, soziale und gesellschaftliche Teilhabe. Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Be kämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, besser bekannt unter dem Namen Istanbul-Konvention, soll insbesondere die Würde des Menschen, das Recht auf körper liche Unversehrtheit und die Gleichheit aller Geschlechter si cherstellen. Diese Grundrechte sind nicht zufällig in unserem Grundgesetz in den ersten drei Artikeln niedergelegt. Sie sind Grundlage unserer Werte- und Gesellschaftsordnung, meine Damen und Herren. Heute in einer Woche wird die Istanbul-Konvention in Deutschland vollständig in Kraft treten, nachdem die Ampelbundes regierung die Vorbehalte gegen die Artikel 44 und 59 nicht verlängert hat. Dies ist vor allem ein wichtiges Symbol dafür, dass die deutsche Staatlichkeit des Jahres 2023 uneingeschränkt an der Seite der Opfer von Gewalt steht. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD) Das darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass es noch vieles zu tun gibt. Die Expertengruppe des Europarats, wel che die Umsetzung der Konvention überwacht, hat im Okto ber 2022 einen durchaus kritischen Bericht über Deutschland verfasst: Unterkünfte für Opfer häuslicher Gewalt, etwa Frau enhäuser, seien gerade im ländlichen Raum viel zu rar gesät; sexualisierte Gewalt werde in der deutschen Justiz milder be urteilt, wenn es sich beim Täter um einen aktuellen oder ehe maligen Partner des Opfers handelt – so der Bericht. (Zuruf von der AfD) Auch der verpflichtend vorgesehene nationale Aktionsplan fehlt noch in Deutschland, genauso wie die verpflichtend vor gesehene bundesweite Koordinierungsstelle, was wiederum dazu führt, dass viele Statistiken lückenhaft und Definitionen in Deutschland uneinheitlich sind. Das führt unter dem Strich dazu, dass Prävention und Bekämpfung von häuslicher Ge walt und Gewalt gegen Frauen deutlich hinter ihren Möglich keiten zurückbleiben. (Alena Trauschel) Die Ampelbundesregierung hat es sich zur Aufgabe gemacht, diesen untragbaren Zustand zu beenden, und ich erwarte von der Landesregierung, dass dieses Ansinnen mit Nachdruck un terstützt wird. (Beifall bei der FDP/DVP) Darüber hinaus müssen wir auf Landesebene verlässliche und sichere Finanzierungsgrundlagen für Frauen- und Kinder schutzräume schaffen, um Frauen und Kinder in Notsituatio nen besser und vor allem auch unbürokratisch zu schützen. Wir hatten ja schon vorhin dazu die Debatte. Es ist ganz wich tig, dass wir psychosoziale und nachsorgende Arbeit haben, dass diese Arbeit in den Frauen- und Kinderschutzhäusern eben unterstützt wird. Auch die zielgerichteten Angebote für Männer, die Opfer von häuslicher Gewalt sind, sollten wir ausbauen. Das ist ein blin der Fleck, den wir uns in der Politik an dieser Stelle nicht leis ten dürfen. Vor einem Jahr schrieb die Landesregierung, die Ergebnisse der Evaluation der Umsetzung der Istanbul-Konvention wür den im Sommer 2022 vorliegen. Es wäre gerade für diese De batte sehr hilfreich gewesen, wenn die Landesregierung die se Studienergebnisse endlich vorlegen würde. Als Europa- und Außenpolitikerin möchte ich kurz auf die in ternationale und zeitgeschichtliche Dimension dieses Abkom mens eingehen. Denn es wurde zwar in Istanbul unterschrie ben, in einer Phase, in der Präsident Erdogan noch das Bild eines modernen, an die westliche Demokratie anschlussfähi gen politischen Islams pflegte – so war die Türkei auch eines der ersten Länder, die die Konvention ratifizierten –, umge setzt wurde es dort jedoch nie, und 2021 zog sich die Türkei auf Druck konservativer Kreise wieder aus dem Abkommen zurück. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Genauso zieht die polnische Regierung rund um die PiS-Par tei einen Rückzug aus dem Abkommen in Betracht, während in der Slowakei konservative, christdemokratische, nationa listische und rechtsextreme Gruppen ein unheiliges Bündnis geschlossen haben, das die Ratifizierung bis heute verhindert. Die Argumentation ist dabei immer ähnlich: Gleichberechti gung führe zu mehr Scheidungen, zerstöre traditionelle Fami lienstrukturen, und außerdem sei Sexualaufklärung ja gewis sermaßen Werbung für Homosexualität. Nichts davon hat ir gendetwas mit den Fakten zu tun, aber Frauen- und Homose xuellenfeindlichkeit verkauft sich in rechten Kreisen eben auch im 21. Jahrhundert noch gut. (Beifall bei der FDP/DVP, den Grünen und der SPD – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Es gibt aber auch Staaten, die in eine andere Richtung gehen. Die Ukraine hat im Jahr 2017 ihr Strafrecht in Vorbereitung auf die Umsetzung der Istanbul-Konvention angepasst und die Konvention im vergangenen Jahr ratifiziert, mit 259 : 8 Stim men. In einer Zeit, in der Frauen wegen des russischen An griffs- und Eroberungskriegs besonderen Risiken sexualisier ter Gewalt ausgesetzt sind, ist das ein Funken Hoffnung, den wir alle in dieser Zeit brauchen können. Danke schön. iode – 55. Sitzung – Mittwoch, 25. Januar 2023 (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der Grü nen sowie des Abg. Andreas Kenner SPD)
