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Stefanie Seemann

GRÜNE 25.01.2023 Sitzungen 17/55

Herr Präsident, liebe Kol­ leginnen und Kollegen! Mit dem Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen hat sich Baden-Württemberg schon im Jahr 2014 klar zur Umsetzung der Istanbul-Konvention bekannt. Die Vereinbarung im grün-schwarzen Koalitionsvertrag be­ stätigt diese Zielsetzung. Ein Blick in den Haushalt zeigt, in welchem Umfang die Lan­ desregierung Taten folgen lässt. In den vergangenen fünf Jah­ ren ist Baden-Württemberg im Bereich der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zunehmend in die freiwillige Finanzie­ rung eingestiegen. Dadurch haben sich die Mittel für diesen Bereich seit 2017 – wir haben das in der vorherigen Diskus­ sion schon gehört – von 1,68 Millionen auf 11,9 Millionen € iode – 55. Sitzung – Mittwoch, 25. Januar 2023 versiebenfacht. Im Übrigen: Zur Zeit einer SPD-Sozialminis­ terin ist nichts Vergleichbares passiert. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Mit einer solch starken Finanzierung im Rücken lässt sich auch einiges bewirken. In den vergangenen Jahren konnten bestehende Initiativen ausgeweitet und gute Ideen zu nach­ haltigen Lösungen weiterentwickelt werden. Denken wir et­ wa an Second-Stage-Projekte, die von Gewalt betroffenen Frauen dabei helfen, noch während des Aufenthalts im Frau­ enhaus eigene und vor allem sichere Wohnverhältnisse zu fin­ den. Sie leisten einen wichtigen Beitrag dazu, die Erfolge der insgesamt 44 Frauen- und Kinderschutzhäuser in Baden-Würt­ temberg zu konsolidieren und langfristige Perspektiven für Opfer häuslicher Gewalt zu schaffen. Dass wir die Förderung der Second-Stage-Projekte bis einschließlich 2025 finanziell absichern konnten, ist daher ein großer Schritt. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Oder denken wir an die Arbeit der Gewaltambulanzen, deren speziell geschulte Expertinnen und Experten rund um die Uhr eine flexible, niederschwellige Anlaufstelle für Gewaltopfer bieten. Damit verbessern sie die Akutversorgung und ermög­ lichen gleichzeitig die gerichtsfeste Dokumentation gewalttä­ tiger Übergriffe. Auch wer noch keine Anzeige bei der Polizei erstatten möch­ te, kann sich in diesen Ambulanzen untersuchen und die Spu­ ren so sichern lassen, dass sie in einem Strafverfahren als rechtssichere Beweise herangezogen werden können. Nach dem Vorbild der Gewaltambulanz am Universitätsklini­ kum Heidelberg wurden in den vergangenen Jahren weitere Gewaltambulanzen eingerichtet. Im Frühjahr 2021 machte Freiburg den Anfang. Im Mai 2021 folgte Ulm. 2023 wird vo­ raussichtlich auch die Gewaltambulanz am Standort Stuttgart startbereit sein. Darüber hinaus ist es uns in den vergangenen Jahren auch ge­ lungen, ein starkes Fundament für viele neue, nicht minder wichtige Projekte in Baden-Württemberg zu legen. Auch die­ se Chance verdanken wir nicht zuletzt den für die Bekämp­ fung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen zusätzlich ein­ gesetzten Mitteln aus dem Landeshaushalt. Eines der Projek­ te ist die Errichtung einer zentralen Anlaufstelle für Frauen und Mädchen, die von Genitalverstümmelung bedroht und be­ troffen sind. Die Anlaufstelle wird Beratungs- und Hilfsange­ bote schaffen und weibliche Genitalverstümmelung als eine Form der Gewalt adressieren, von der auch in Deutschland Tausende Frauen und Mädchen betroffen sind. 2023 startet die modellhafte Erprobung der Anlaufstelle. Be­ troffene aus ganz Baden-Württemberg sollen ein leicht zu­ gängliches, niederschwelliges Angebot erhalten, das psycho­ soziale, therapeutische und gesundheitlich-medizinische Be­ ratung und Behandlung leistet. (Beifall bei den Grünen) Außerdem sollen Fachkräfte und Behörden Informationen über die Menschenrechtsverletzungen und ein zentral gesteu­ ertes Fortbildungsangebot bekommen. Für die zweijährige Modellphase investiert das Land rund 250 000 €. (Stefanie Seemann) Auch im Hinblick auf das Beratungsangebot zu Themen wie „Häusliche Gewalt“, „Sexuelle Gewalt“ sowie Prostitution und Menschenhandel konnten bestehende Angebote deutlich ausgeweitet werden. Zu den größten Erfolgen zählen dabei die mobilen Fachberatungsstellen. Allein 2022 wurden hier­ für 23 mobile Teams mit insgesamt rund 1,17 Millionen € ge­ fördert. Den so finanzierten Fachberaterinnen, die Betroffene im wahrsten Sinn des Wortes genau dort abholen können, wo diese im Leben gerade stehen, kam nicht nur im Kontext der Coronapandemie eine besondere Bedeutung zu; durch sie konnten auch im ländlichen Raum innovative und bedarfsge­ rechte Angebote entstehen. Um zu verhindern, dass geflüchtete Frauen und Kinder Opfer von sexuellen Übergriffen, Ausbeutung oder gar Menschen­ handel werden, fördert die Landesregierung seit Mai 2022 weitere 16 mobile Teams der Fachberatungsstellen, die auf den Schutz von geflüchteten Frauen und Mädchen zugeschnit­ tene Angebote machen. (Zuruf von der CDU) Darüber hinaus ist Baden-Württemberg seit 2021 erstmals ein­ gestiegen in die institutionelle Förderung der Fachberatungs­ stellen für Menschen in der Prostitution, für Betroffene von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, ge­ gen häusliche Gewalt und gegen sexualisierte Gewalt sowie von Interventionsstellen, Frauennotrufen, Beratungsstellen bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend. Die Nachfrage zeigt: Auch dieser Schritt war notwendig. Allein 2021 reich­ ten rund 60 Träger und Vereine Förderanträge für insgesamt 90 Fachberatungsstellen ein. 2022 waren es dann bereits 98 Fachberatungsstellen von 97 Trägern und Vereinen. Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass der Lan­ desaktionsplan gegen Gewalt an Frauen weit mehr als ein Lip­ penbekenntnis ist, zeigen die zahlreichen großen und kleinen Meilensteine, die wir seit 2014 erreicht haben. In den letzten Jahren hat die Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und Mädchen in Baden-Württemberg an Priorität sowie auch an finanziellen Mitteln gewonnen, mit denen lang gehegte Ideen und innovative Projekte umgesetzt werden konnten. Seit No­ vember 2021 finanziert das Ministerium für Soziales, Gesund­ heit und Integration eine Förderlinie zur Bekämpfung von di­ gitaler Gewalt. Damit reagieren wir auf die Herausforderun­ gen, die mit der voranschreitenden Digitalisierung einherge­ hen. Die Koordination und Begleitung der Förderlinie über­ nimmt vor allem der Träger „Frauen helfen Frauen“ in Hei­ delberg. Der Verein betreibt eine zentrale Koordinierungsstel­ le, die hoffentlich viele weitere Einrichtungen dieser Art ins­ piriert. Baden-Württemberg ist nicht nur das erste, sondern auch das bislang einzige Bundesland, das geschlechtsspezifische digi­ tale Gewalt im sozialen Nahraum ganz offiziell als Fortset­ zung analoger Gewalt betrachtet und diesem Thema eine ei­ gene Koordinierungsstelle widmet. Ein ähnliches Konzept gibt es bisher nur in Berlin mit der Fachberatungsstelle von HateAid. Dass das in einer zunehmend digitalen Welt nicht ausreicht, zeigt der Erfolg der neuen Koordinierungsstelle in Heidelberg. So verzeichnet die Koordinierungsstelle eine steigende Zahl von Anfragen, nicht nur aus Baden-Württemberg, sondern eriode – 55. Sitzung – Mittwoch, 25. Januar 2023 bundesweit. Sie dient inzwischen auch als Vorbild für andere Bundesländer. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Prävention ist bekanntlich besser als nachträgliche Hilfen für Opfer von Gewalt. Deshalb wollen wir den Gewaltschutz ganzheitlich angehen. Aus diesem Grund unterstützt die Lan­ desregierung derzeit u. a. eine Öffentlichkeitskampagne so­ wie Fortbildungsmaßnahmen für Gastronomie, Klubs, Disko­ theken in Baden-Württemberg. Initiativen wie diese tragen dazu bei, das Nachtleben für Frauen sicherer zu machen. Sie sollen daher auch in Zukunft Teil unseres Landesaktionsplans sein. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Außerdem ist es uns ein Anliegen, bewusst Gruppen in den Blick zu nehmen, die bisher nicht im Fokus standen, beispiels­ weise Frauen mit Behinderungen oder mit Suchtproblemen. Baden-Württemberg fördert schon heute ein bundesweites Vorreiterprojekt in Form einer Vernetzungsstelle für Frauen­ beauftragte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sowie ein Modellprojekt zur Gewaltprävention und zum Em­ powerment von Frauen und Mädchen mit Behinderungen. Empowerment ist doch der entscheidende Punkt. Modellpro­ jekte wie diese sind wichtig, weil sie richtungweisend sind. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Aber dass wir die Richtung kennen, nutzt uns nur, wenn wir in Bewegung bleiben und wenn auf jeden Schritt, den wir ge­ schafft haben, auch ein nächster folgt. Dafür braucht es gute Ideen, viel Ausdauer und starken Rückhalt. Alles drei haben wir. Deshalb: Bleiben wir dran! (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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