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Dr. Ute Leidig

25.01.2023 Sitzungen 17/55

Sehr geehrter Herr Präsi­ dent, sehr geehrte Abgeordnete! Seitdem wir das Sozialminis­ terium von der SPD-Vorgängerin übernommen haben, haben wir dafür gesorgt, dass das Land überhaupt erst ernsthaft in die Finanzierung von Gewaltschutz eingestiegen ist. Die Haus­ haltsmittel – das haben wir heute schon mehrfach gehört – sind seitdem von knapp 1,7 Millionen € im Jahr 2017 auf knapp 12 Millionen € im Jahr 2022 versiebenfacht worden. Für den Gewaltschutz sind Frauen- und Kinderschutzhäuser elementar. Denn das sind Orte, in denen Frauen Schutz vor Bedrohung, Angst und Gewalt finden. Für manche Frauen ist das tatsächlich auch das erste Mal seit Langem, dass sie die Tür vor Gewalt schließen können. Die Kommunen sind als örtliche Sozialhilfeträger zuständig für die Unterbringung und psychosoziale Betreuung von Kin­ iode – 55. Sitzung – Mittwoch, 25. Januar 2023 dern und Frauen und damit für die Einrichtung und Ausstat­ tung von Frauen- und Kinderschutzhäusern vor Ort. Der Gesetzentwurf der SPD missachtet diesen Grundsatz der staatlichen Zuständigkeitsverteilung, wenn er festlegen will, dass das Land Kernaufgaben der Kommunen übernimmt. Das halte ich für politisch falsch. Denn es nähme die Kommunen beim Gewaltschutz teilweise aus der Pflicht. Gewaltschutz geht uns aber alle an, auch die Kommunen. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Es wäre auch finanzpolitisch falsch. Denn die Finanzierung von Leistungen ist an eine rechtliche Zuständigkeit gekoppelt – und das natürlich auch aus gutem Grund, weil ansonsten die Leistungsfähigkeit der nicht zuständigen Ebene überfordert werden würde. Das Land ist freiwillig in die Finanzierung von Aufgaben ein­ gestiegen, die außerhalb dieses Kernbereichs liegen und gleich­ wohl für den Gewaltschutz sehr wichtig sind. Die Kollegin Seemann hat einige der Leistungen auch schon angeführt. Das Land fördert freiwillig die Prävention sowie die Nachsor­ ge der Frauen und Kinder nach dem Auszug aus den Frauenund Kinderschutzhäusern. Zudem fördert das Land derzeit ge­ meinsam mit dem Bund den Bau, Ausbau und barrierefreien Umbau der Frauenhäuser. Hierfür stellt das Land jährlich ins­ gesamt über 6 Millionen € bereit. Wir tun hier also schon ei­ niges, und wir finanzieren hier schon einiges. Diese freiwillige Landesförderung soll auch noch weiter op­ timiert werden. Das gehen wir an. Denn die aktuelle Verwal­ tungsvorschrift zur Förderung der Frauen- und Kinderschutz­ häuser wird im zweiten Quartal 2023 überarbeitet, weil sie Ende dieses Jahres auch ausläuft. Das werden wir selbstverständlich und wie immer im Aus­ tausch mit den Vertreterinnen und Vertretern der Frauen- und Kinderschutzhäuser sowie den kommunalen Landesverbän­ den tun. Die Novelle wird Fortschritte bringen. Wir haben da­ bei tatsächlich auch Themen im Blick, die der SPD-Gesetz­ entwurf anspricht – Stichworte: 72-Stunden-Regel oder auch investive Förderung. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Im Unterschied zum SPD-Gesetzentwurf werden wir, die Lan­ desregierung, die Änderungen aber mit einer seriösen Finan­ zierung hinterlegen und den Gewaltschutz weiterhin als eine gemeinschaftliche Aufgabe angehen. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Seit Jahren unterstützt die Landesregierung die richtige For­ derung nach einem Rechtsanspruch auf Schutz vor Gewalt. Klar ist: Von Gewalt bedrohte bzw. betroffene Frauen sollten nicht durch Unsicherheiten über die Finanzierung ihres Frau­ enhausaufenthalts belastet werden. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Gleichzeitig kann die Entkopplung der Finanzierung des Auf­ enthalts von einer sozialen Bedürftigkeit nur bundesgesetz­ lich geregelt werden. Das geht der Bund jetzt an. (Staatssekretärin Dr. Ute Leidig) Bundesfamilienministerin Paus hat den Referentenentwurf an­ gekündigt. Es geht um einen Rechtsanspruch, und es geht um einen neuen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern. Ab 2025 soll die Finanzierung von Frau­ enhäusern auf den Ebenen Bund, Land und Kommunen neu geregelt werden. Wir begrüßen eine solche Regelung, denn die Finanzströme bei der Finanzierung von Frauenhäusern sind komplex und bundesweit tatsächlich völlig unterschied­ lich. Diese Entwicklungen auf Bundesebene werden vom Gesetz­ entwurf der SPD nicht berücksichtigt. Sie sagen jetzt, nach­ dem wir gerade einen Haushalt verabschiedet haben: „Es sol­ len 25 Millionen € her.“ Aber gleichzeitig sagen Sie – bis wir den neuen Haushalt machen ist es 2025 –, es gehe Ihnen im Bund nicht schnell genug. Das erschließt sich mir jetzt nicht. 2025 ist eine Ansage des Bundes, und ich halte es für sehr ge­ boten, hier auch tatsächlich zu warten. (Beifall bei den Grünen) Das ist ja auch immanent, denn es geht tatsächlich um eine Regelung, die klärt, dass Gewaltschutz uns alle angeht, und zwar auf allen Ebenen – auf der Ebene des Bundes, auf der Ebene des Landes und auch auf der Ebene der Kommunen. Seien Sie sich sicher: Wir, die Landesregierung, werden uns nicht – wie von der FDP/DVP unterstellt – zurücklehnen und abwarten, sondern wir werden uns aktiv einbringen und uns im Bund dafür einsetzen, dass das neue Bundesgesetz prakti­ kabel ist und von den Kommunen vor Ort gut umgesetzt wer­ den kann. Abschließend will ich noch auf weitere Schwachpunkte des Gesetzentwurfs der SPD eingehen. Der Entwurf fordert eine Vervierfachung der Landesmittel auf 25 Millionen €. Was da­ bei fehlt, sind konkrete Angaben, wie sich die Mehrbedarfe berechnen und in welcher Höhe Mittel für welche Maßnah­ men benötigt werden. (Abg. Florian Wahl SPD: Siehe Änderungsantrag!) Der reale Bedarf bleibt offen, die Kosten werden noch nicht einmal schätzungsweise angegeben. Ebenso wird im Gesetzentwurf nicht erläutert, wie die Kom­ munen entlastet werden sollen, wenn an den bestehenden Ta­ gessatzfinanzierungen nach SGB II und SGB XII festgehal­ ten werden soll. Zusammengefasst: Der Gesetzentwurf berücksichtigt weder Zuständigkeiten noch Entwicklungen und bleibt in entschei­ denden Punkten unkonkret. Wenn Sie diesem Gesetzentwurf in der nächsten Lesung nicht zustimmen sollten, dann aus die­ sen Gründen und nicht aufgrund der Unterstellung der SPD von Fraktionszwang. (Beifall bei den Grünen – Abg. Nikolai Reith FDP/ DVP: Genau!) Das Angebot des Austauschs und der gemeinsamen Arbeit an diesem wichtigen Thema nehmen wir – das Ministerium, Herr Minister Lucha und ich – natürlich sehr gern an. Die Landesregierung wird die Verbesserung der Finanzierung von Frauenhäusern gut durchdacht und zum richtigen Zeit­ eriode – 55. Sitzung – Mittwoch, 25. Januar 2023 punkt angehen, und zwar mit enger Begleitung der Rechtsent­ wicklung auf Bundesebene und der Überarbeitung der beste­ henden Landesförderung. Denn Gewaltschutz geht uns alle an. Wir stellen uns dieser Verantwortung, und wir werden uns weiterhin für die Verbesserung der Situation der Frauen und der Schutzwohnungen einsetzen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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