Stefanie Seemann
Sehr geehrter Herr Präsi dent, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frauen- und Kinder schutzhäuser sind eine zentrale Säule der Istanbul-Konventi on, und für Frauen in Not sind sie eine wichtige Anlaufstelle. Hier finden von Gewalt betroffene Frauen gemeinsam mit ih ren Kindern Zuflucht und Sicherheit. Die derzeitige Finanzierungslandschaft der Frauen- und Kin derschutzhäuser in Deutschland ist lückenhaft und gleicht ei nem Flickenteppich. Finanzierungsquellen sind Landesmittel, kommunale Mittel, Kostenbeteiligungen von Frauen sowie Eigenbeteiligungen der Träger wie etwa Spenden. Eine bun desweite Reform der Finanzierung von Frauenhäusern ist des halb angesagt. Ja, sie ist dringend notwendig. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD) Um Defizite abzufedern, ist das Land in den vergangenen Jah ren verstärkt in die freiwillige Unterstützung der Frauen- und Kinderschutzhäuser eingestiegen. Wir konnten so den Ausbau der Hilfestrukturen untermauern und die Lücken in unterver sorgten Regionen weiter schließen. Mit einem freiwilligen Landeszuschuss in Höhe von 10 % zum Bundesinvestitions programm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ haben wir den Ausbau der Frauen- und Kinderschutzhäuser vorange bracht. Von 2020 bis 2023 fließen damit rund 1,6 Millionen € Landesmittel in 14 fortschrittliche und barrierefreie Bauvor haben. Darüber hinaus stellt das Land für investive Zuschüs se jährlich 3,3 Millionen € Landesmittel bereit. Über diese Förderung befinden sich aktuell zwei Bauvorhaben im Rhein-Neckar-Kreis und im Kreis Lörrach in der Umsetzung. (Beifall bei den Grünen und der Abg. Christine Neu mann-Martin CDU) Damit ist absehbar: Die Zahl der Frauenhausplätze in Baden-Württemberg wird sich in den kommenden Jahren deutlich er höhen. Landesförderungen flossen aber auch in präventive und nach sorgende Aufgaben: in Einzelfallberatung, in Gruppenarbeit mit schwer traumatisierten Frauen und Kindern, in Qualifizie rungsmaßnahmen, insbesondere für bürgerschaftlich Enga gierte, in Maßnahmen für Öffentlichkeitsarbeit, in den Auf bau von barrierefreien Webseiten in mehreren Sprachen so wie in die kurzfristige Unterbringung von Betroffenen ohne eriode – 55. Sitzung – Mittwoch, 25. Januar 2023 Tagessatzberechtigung. Insgesamt reden wir hier von mehr als 6 Millionen € freiwilliger Landesförderung. Der Fortschritt ist sichtbar. Zufrieden geben wir uns damit aber natürlich nicht. Die Um setzung der Istanbul-Konvention auf Landesebene wurde erst im vergangenen Sommer evaluiert. Die Ergebnisse dieser Er hebung sollen im ersten Quartal 2023 veröffentlicht werden. Mit den neuen Daten werden wir den Landesaktionsplan ge gen Gewalt an Frauen weiterentwickeln. Weit oben auf der Agenda wird dabei der Ausbau der Frauenhäuser stehen. (Beifall bei den Grünen und des Staatssekretärs Sieg fried Lorek) Die Platzzahlen konnten seit 2007 bereits um knapp 100 er höht werden. Sie werden durch die Investitionen von Bund und Land weiter steigen. Darüber hinaus brauchen Frauen häuser aber eine kostendeckende und verlässliche Finanzie rung. Da sind wir uns einig. Wir Grünen stehen hinter der For derung nach einer bedarfsgerechten, einzelfallunabhängigen und bundesweit einheitlichen Finanzierung von Frauenhäu sern, die qualitativ hohe Standards und eine ausreichende fi nanzielle Ausstattung garantieren. Deshalb begrüßen wir es sehr, dass das Sozialministerium sich dafür einsetzt, dass ent sprechende Regelungen im Bund geschaffen werden. (Beifall bei den Grünen) Mit dem Koalitionsvertrag der Ampelkoalition sind der bun deseinheitliche Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzie rung von Frauenhäusern und eine Beteiligung des Bundes an der Regelfinanzierung in greifbare Nähe gerückt. Die Bundes regierung arbeitet aktuell an einer Änderung der bundesge setzlichen Vorgaben und hat einen Referentenentwurf für ei nen neu zu schaffenden Rechtsanspruch auf Schutz und Be ratung bei häuslicher Gewalt angekündigt, der die Finanzie rung von Frauenhäusern ab 2025 nach einem Stufenplan neu regeln soll. Wir halten es nicht für zielführend, dieser Bundesregelung jetzt mit einem Landesgesetz vorzugreifen. Der Gesetzent wurf der SPD erscheint dafür auch zu unausgereift. (Abg. Sascha Binder SPD: Dann macht doch einen Änderungsantrag!) Für zwingender halten wir, die VwV Frauen- und Kinder schutzhäuser mit den Erkenntnissen der aktuellen Erhebung neu zu formulieren, wie dies auch schon für 2023 vorgesehen ist. (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) Wichtig ist, dass wir allen Betroffenen, auch denjenigen, die bisher noch außen vor sind, einen tatsächlich niederschwelli gen Zugang zum Hilfesystem anbieten können; denn Gewalt gegen Frauen ist kein individuelles, sondern ein gesellschaft liches Problem. Frauen und ihren Kindern Hilfe und Schutz zu gewähren sichert ein Menschenrecht und ist eine große Aufgabe, aber auch eine Aufgabe, bei der wir alle – Bund, Land und Kommunen – gemeinsam in der Verantwortung ste hen. (Beifall bei den Grünen – Zuruf von der SPD: Ja, eben! – Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD)
