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Nicolas Fink

SPD 16.12.2022 Sitzungen 17/53

Wir warten mal ab! – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Ich glaube, das ist so nicht im Manuskript gestanden! Kann das sein? Aber in der nächsten Woche ist Weihnachten noch näher! – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Da haben wir aber Riesenglück gehabt! – Weitere Zurufe) – Es kann natürlich sein, dass mich ein Kollege provoziert. Ich versuche es. Der Einzelplan 06 – Ministerium für Finanzen –, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat einen Aufgabenschwerpunkt: unsere wichtige Steuerverwaltung. Eines vorab: Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzverwaltung für ihre sehr wertvolle und gute Arbeit. Sie arbeiten nach dem Prinzip der Steuergerechtigkeit und sichern somit die Steuereinnahmen, aus denen nun alle Staatsausgaben, welche wir in den letzten Plenartagen in den Einzelplänen veranschlagt haben, finanziert werden. Auch in diesem Jahr werden wir im Einzelplan 06 Finanzmittel zur Verfügung stellen, damit unsere fleißigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei ihrer wertvollen Arbeit noch besser unterstützt werden. Ich verweise auf die weitere Stärkung der IT-Technik, den Ausbau der IT-Infrastruktur, konkret die Verbesserung der Kommunikationsstrukturen in der Finanzverwaltung, und den weiteren Ausbau der mobilen Arbeitsplätze. Unseren Weg, den öffentlichen Dienst weiter attraktiver zu gestalten und so Fachkräfte für die Besetzung der vielen offenen Stellen zu finden, setzen wir auch mit diesem Haushalt fort. Ich verweise ferner auf Stellenhebungen in der Steuer- und Finanzverwaltung sowie bei Vermögen und Bau und schließlich auf die weitere Digitalisierung der Arbeitsplätze. riode – 53. Sitzung – Freitag, 16. Dezember 2022 Verehrte Kolleginnen und Kollegen, im Einzelplan 12 – Allgemeine Finanzverwaltung – werden die Leitlinien unserer Politik auch wieder deutlich. Wir investieren über den Einzelplan 12 massiv in die landeseigene Infrastruktur, in Gebäude, Liegenschaften und den Klimaschutz. Das Bauprogramm umfasst im Doppelhaushalt ein Volumen von 3,11 Milliarden €. Auf große Baumaßnahmen mit Gesamtbaukosten von über 2 Millionen € entfallen insgesamt 2,08 Milliarden €; davon fließen 1,24 Milliarden € in die Sanierung und 840 Millionen € in den Neubau. Auf kleine Baumaßnahmen mit einem Gesamtbauvolumen von unter 2 Millionen € entfallen 144 Millionen € und auf den Bauunterhalt inklusive Digitalisierung 900 Millionen €. Alle angemeldeten Sanierungsbedarfe konnten im Bauprogramm aufgenommen werden. Hierfür herzlichen Dank an Vermögen und Bau. Die planungsreifen Neubaubedarfe übersteigen das Mittelbudget. Hier haben wir im parlamentarischen Verfahren noch einmal nachgeschärft. Es wurde um 560 Millionen € erhöht – für weitere Baumaßnahmen wie z. B. die Cyber-Valley-Initiative an der Universität Tübingen, das MINT-Exzellenzgymnasium mit Internat in Bad Saulgau und den Anbau der Frauenklinik am Uniklinikum in Tübingen. Diese Baumaßnahmen – Investitionen in Innovation, in den Bildungs- und den Gesundheitsstandort Baden-Württemberg – waren den beiden Regierungsfraktionen sehr wichtig. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Für uns, die CDU, ist ein verstärkter Invest in PV-Anlagen auf landeseigenen Gebäuden zur Umsetzung der Klimaschutzziele sehr wichtig. So werden im Doppelhaushalt hierfür erneut 15 Millionen € bereitgestellt. Denn wir haben hier auch eine Vorbildfunktion. Dieser Ansatz ist meines Erachtens zu gering. Deshalb müssen wir prüfen, ob wir nicht Dachflächen von landeseigenen Liegenschaften an Bürger-Solargenossenschaften oder weitere Investoren für PV-Anlagen verpachten können. Die Kommunen gehen diesen Weg bereits. Vielleicht können wir uns dem anschließen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, in diesen Stunden berät der Bundesrat über das Jahressteuergesetz 2022. In diesem Zusammenhang möchte ich auf die aktuell diskutierte Erbschaftsteuer eingehen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Politik – insbesondere in seinen Urteilen aus den Jahren 2006 und 2018 – aufgefordert, Immobilien steuerlich so zu bewerten, dass die Relation der verschiedenen Wirtschaftsgüter zueinander realitätsgerecht abgebildet wird. Die Bundesregierung hat daher am 14. Juli 2021 die Immobilienwertermittlungsverordnung geändert. Eine Steuererhöhung war hiermit nicht verbunden; denn erst im Jahressteuergesetz oder im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz wird die steuerliche Behandlung festgelegt. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 hat die Ampel in Berlin jetzt die steuerliche Bewertung von Immobilien und Grundstücken zum Jahreswechsel geändert und somit festgeschrieben, ohne jedoch die Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer entsprechend anzupassen. (Zuruf von der CDU: Das ist ja ein Hammer!) (Tobias Wald) Das bedeutet konkret, dass in vielen Fällen eine zum Teil empfindliche Erhöhung der Erbschaft- und Schenkungsteuer um annähernd 50 % kommen wird. Betroffen sind alle Immobilienarten – Wohnungen, Häuser, Grundstücke –, und das FDPgeführte Finanzministerium schafft so eine Steuererhöhung für Immobilienerben. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Das ist doch Un- sinn! – Zuruf von der SPD: Das ist Sache der Län- der!) In vielen Regionen Deutschlands reichen schon jetzt die allgemeinen Freibeträge nicht aus, um Wohneigentum steuerfrei zu vererben. Ohne eine deutliche Erhöhung der Freibeträge wird diese Entwicklung massiv weiter befördert. (Zu- und Gegenrufe – Unruhe) Es gibt keine zwingende Verpflichtung, die steuerliche Neubewertung schon zum 1. Januar 2023 durchzuführen. (Abg. Jonas Weber SPD: Sie können das doch ma- chen! – Anhaltende Unruhe) – Die Freibeträge hätten Sie im Bundesgesetz im Bundestag – Herr Kollege Weber! – ändern müssen, nicht jetzt, sondern damals. Vor wenigen Wochen hätten Sie das ändern können. (Beifall des Abg. Ulli Hockenberger CDU) Was wir jetzt machen müssen, ist umständlich, nämlich eine Bundesratsinitiative starten, um die Steuerfreibeträge dann entsprechend anzupassen. (Zuruf des Abg. Jonas Weber SPD) Meine Damen und Herren, das ist FDP-Bundespolitik: Steuererhöhungen durch die Hintertür. (Beifall bei der CDU – Abg. Julia Goll FDP/DVP: Das ist doch Unsinn!) – Das ist kein Unsinn. Das ist Fakt, verehrte Kollegin. Denn es sollte das Ziel sein, dass jeder Baden-Württemberger das Elternhaus innerhalb der Familie steuerfrei vererben kann. Diesen Weg werden wir hiermit verlassen. (Beifall bei der CDU und des Abg. Dr. Uwe Hells tern AfD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Schluss meiner Ausführungen danke ich unserem Finanzminister Dr. Danyal Bayaz, Frau Staatssekretärin Dr. Gisela Splett sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Finanzministerium. In meinen Dank für die gute Zusammenarbeit darf ich auch den Abteilungsleiter und sein ganzes Team einschließen. Danke aber auch an meinen lieben Kollegen Markus Rösler. Wir haben ja mal wieder viele Stunden miteinander verbracht. (Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Es hat immer Spaß gemacht, um die gute Sache zu ringen, und wir sind immer zu einem guten Beschluss gekommen. (Abg. Dr. Wolfgang Reinhart CDU: Das ist ja eine Liebeserklärung!) ode – 53. Sitzung – Freitag, 16. Dezember 2022 Ich danke dem Ausschussvorsitzenden, Martin Rivoir, und allen Mitgliedern im Finanzausschuss für die sachliche Beratung und auch dem Ausschussbüro unter der Leitung von Frau von Garnier für die gute Zuarbeit und die Unterstützung. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wünsche Ihnen allen nun ein schönes viertes Adventswochenende. Seien wir besinnlich und starten dann nächste Woche in die dritte Lesung. Dann kommt auch schon Weihnachten. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜ- NE: Und dann sind wir gespannt, was dann kommt!)

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