Dr. Markus Rösler
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind am Ende der zweiten Lesung zum Doppelhaushalt 2023/2024 angekommen. Nach zweieinhalb langen Tagen mit intensiven Diskussionen sprechen wir jetzt über die Einzelpläne 06 und 12, das Staatshaushaltsgesetz, das Haushaltsbegleitgesetz und die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2022 bis 2026. Von besonderer Wichtigkeit für den Gesamthaushalt ist der Einzelplan 12 – Allgemeine Finanzverwaltung. In diesem werden über 90 % aller Einnahmen und etwa 40 % aller Ausgaben veranschlagt. Auf die Details gehe ich nachher noch gesondert ein. Der jetzt vor uns liegende Doppelhaushalt ist eine runde Sache, da bereits der Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2023/2024, Minister Danyal (Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Sascha Binder SPD: Den kenne ich gar nicht!) – Bayaz –, einen schwierigen Spagat hat aushalten müssen: den Spagat zwischen der Finanzierung wichtiger Zukunftsthemen auf der einen Seite und der Vorsorge für auf uns zukommende finanzielle Herausforderungen und auch Unsicherheiten auf der anderen Seite. Das Volumen des Haushalts mit insgesamt rund 123,8 Milliarden € für beide Jahre zusammen – also jeweils gut 60 Milliarden € – erreicht auf dem Papier eine noch nie da gewesene Größe. Wir müssen aber auch dazusagen, dass der Haushalt – bei längerer Betrachtung, auf lange Jahrzehnte gerechnet – seit 1952 im Grundsatz immer um etwa 3 % jährlich wächst. (Abg. Emil Sänze AfD: Den Euro nicht vergessen!) Er tut dies auch deshalb, weil wir beim Haushaltsvolumen mit berücksichtigt haben, der Rücklage für Haushaltsrisiken 2,7 Milliarden € zuzuführen und die Rücklage für den Inflationsausgleich und die Energiepreisrisiken ebenfalls mit 1 Milliarde € zu befüllen – Stichwort: Unsicherheit Energiekrise. Wir werden im Jahr 2024 aber auch, wie hier im Parlament von uns gemeinsam beschlossen, den Tilgungsplan beginnen und 193 Millionen € Schulden tilgen. Wir werden den Bürgerinnen und Bürgern in Baden-Württemberg aber auch die inflationsbedingten Steuermehreinnahmen in Gänze zurückgeben. Da schaffen wir Gerechtigkeit. Wir wissen nicht, ob die Rücklagen, von denen ich gerade sprach, reichen werden. Sie alle wissen, dass wir dies nicht wissen. Trotzdem: Wir können und werden in den kommenden zwei Jahren wichtige Projekte finanzieren. Darüber haben wir in den letzten zwei Tagen hier im Plenum bereits intensiv debattiert – wie gesagt, teilweise fast bis Mitternacht. Dabei ist klar geworden: Wir müssen priorisieren, und wir haben auch priorisiert. Leitgedanke und Richtschnur war dabei die Zukunftsfähigkeit des Landes. Wir haben vier Schwerpunkte ausgemacht, definiert und umgesetzt: erstens Klimaschutz und Ökoriode – 53. Sitzung – Freitag, 16. Dezember 2022 logie, zweitens gesellschaftlicher Zusammenhalt, drittens Bildung und viertens Forschung und Innovation. Dafür haben wir wichtige Weichen gestellt. Diese Weichenstellung war bereits im Regierungsentwurf enthalten. Im parlamentarischen Verfahren haben wir dies dann ausgebaut. Großer Dank dafür an unseren Finanzminister Danyal Bayaz und sein Team im Finanzministerium, mit der Staatssekretärin, mit dem zuständigen Abteilungsleiter, mit allen anderen, die da die ganze Zeit sehr fleißig waren. Dies insbesondere – auch das möchte ich in meinen Dank einbeziehen – unter höchstem Zeitdruck. Am 28. Oktober wurde die Herbst-Steuerschätzung heruntergebrochen. Dadurch wurde ermöglicht, dass wir bereits am 29. Oktober in der Haushaltskommission, also sehr kurzfristig, noch die Möglichkeit hatten, über Änderungsanträge, die dort vorberatend für den Finanzausschuss behandelt wurden, zusätzliche Maßnahmen einzubringen. Für diese sehr kurzfristige Arbeit – die manchmal tatsächlich noch nachts erfolgte – danke ich – wie ich glaube, im Namen aller hier – dem Haus, dem Finanzminister und allen seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord- neten der CDU – Vereinzelt Beifall bei der FDP/ DVP) Nun konkret zum Einzelplan 06: Mit einem Finanzumfang von 1,9 Milliarden € pro Haushaltsjahr gehört dieser zu den kleineren Haushalten; er ist eher ein Verwaltungshaushalt – der immerhin aber fast 17 000 Stellen für die Steuerverwaltung umfasst. Sie alle wissen um die Wichtigkeit dieses Aufgabenbereichs, die gerade bei Haushaltsberatungen auf der Hand liegen sollte, denn ohne Steuereinnahmen kein Landeshaushalt. (Zuruf: Sehr gut!) Vielen Dank in diesem Zusammenhang an alle Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten im Land, die sicherstellen, dass wir, das Land, überhaupt in der Lage sind, unseren Aufgaben und Verpflichtungen nachzukommen. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD) Eine weitere wichtige Zuständigkeit im Einzelplan 06 betrifft die Landesbetriebe und hier insbesondere Vermögen und Bau Baden-Württemberg. 2 576 Menschen arbeiten bei diesem Landesbetrieb daran, unsere Landesliegenschaften zu erhalten, zu sanieren, neue Baumaßnahmen umzusetzen. Das jährliche Umsetzungsziel liegt bei 1 Milliarde € an Baumitteln. Hier steht zudem eine herausragende Aufgabe im Bereich des Klimaschutzes an: Die Landesverwaltung nimmt nämlich eine Vorbildrolle dabei ein, bis 2030 klimaneutral zu sein. Vermögen und Bau arbeitet seit vielen Jahren unter personell sehr knappen Verhältnissen. Ich kenne das auch persönlich außerordentlich gut, beispielsweise die schwierige Situation im Amt Ludwigsburg, das für den mittleren Neckarraum zuständig ist. Das liegt auch am Fachkräftemangel, der immer gravierender wird, und zwar auch bei Architekten. Aber ohne Architekt kein Bauplan, und ohne Bauplan kein Bau von Polizeirevieren, kein Umbau von Gerichtsgebäuden, kein Neubau von Hochschulen. Deswegen ist Vermögen und Bau sehr wich- (Dr. Markus Rösler) tig, und deswegen ist es auch richtig, dass wir bei Vermögen und Bau zusätzliche Stellen im Bereich „PV-Anlagen und energetische Sanierung“ geschaffen haben. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Zusammenfassend lässt sich der Einzelplan 06 als „klein, aber sehr oho“ bezeichnen. Ganz anders der Einzelplan 12 – Allgemeine Finanzverwaltung –: Dieser ist bezüglich seines Volumens – ich sagte es schon – der mit Abstand größte Einzelplan des Landeshaushalts. Mit Einnahmen von etwa 56,2 Milliarden € bzw. 55,4 Milliarden € in den Jahren des Doppelhaushalts sind jeweils etwa 92 % – ich wiederhole: 92 % – aller Einnahmen des Landes hierin veranschlagt. Bei den Ausgaben sind es 24,4 bzw. 23,1 Milliarden €. Damit hat der Einzelplan 12 einen Anteil von rund 40 % des Gesamthaushalts des Landes. Das liegt daran, dass in diesem Einzelplan alle Einnahmen und Ausgaben veranschlagt werden, die den Landeshaushalt in Gänze betreffen. Schwerpunkte bei den Ausgaben sind der kommunale Finanzausgleich, also alles, was wir mit den Kommunen gemeinsam machen. Die Kommunen sind uns immer besonders wichtig; das wissen Sie. Der Schuldendienst am Kreditmarkt ist dort enthalten, die Ausgaben für den staatlichen Hochbau und ebenso die Zuführungen an Rücklagen und an Sondervermögen. Neben den Einzelplänen 06 und 12 geht es heute auch um zwei rechtliche Grundlagen des Haushalts, ohne die wir das Gesamtwerk gar nicht verabschieden können. Erstens wird mit dem Staatshaushaltsgesetz 2023/2024 der komplette Staatshaushaltsplan für diese beiden Jahre mit allen bisher diskutierten Einzelplänen formal festgestellt. Zweitens beinhaltet das Haushaltsbegleitgesetz 2023/2024 gesetzliche Änderungen, die zur Umsetzung verschiedener im Staatshaushaltsplan enthaltener Maßnahmen notwendig sind. Alles trockene Materie; ohne das geht es aber nicht. Mit der Verabschiedung dieser beiden Gesetze kommt das Parlament, kommen wir, werte Kolleginnen und Kollegen, heute und am kommenden Mittwoch in der dritten Lesung unserem Königsrecht nach. Im Finanzausschuss haben wir öfter mal unterschiedliche Ansichten darüber, wie man das Geld ausgeben kann. Die SPD will in der Regel deutlich mehr Mittel ausgeben, als wir es derzeit planen. Die FDP/DVP will eher streichen. Ich sage jetzt mal: Würde man die SPD und die FDP/DVP in einen Raum sperren und sagen: „Ihr dürft erst heraus, wenn weißer Rauch aufsteigt“, dann würde da irgendwann kein weißer Rauch, sondern grün-schwarzer Rauch herauskommen, nämlich eine Einigung auf die Ergebnisse unserer guten Beratungen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Was im Übrigen die AfD vorschlägt, ist in manchen Fällen wirklich völlig daneben. Um einmal einige konkrete Beispiele zu benennen: Sie lehnt den Modellversuch mit multiprofessionellen Teams an Grundschulen ab, besteht auf homogenen Klassen und verkennt damit einfach die Realität, wie wir sie haben. Das ist Realitätsverweigerung. Die Mittel im Bereich „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ will sie komplett streichen. Ja, wie soll die Zukunft unserer ode – 53. Sitzung – Freitag, 16. Dezember 2022 Gesellschaft aussehen, wenn man diese Mittel komplett streichen will? (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Im Einzelplan für das Sozialministerium sollen gleich ganze Kapitel wegfallen, in denen Mittel und Stellen für die Bereiche Integration und Gewaltprävention, Chancengleichheit und Diversität ausgebracht sind. Die Forschungsstelle Rechtsextremismus wird von ihr ebenfalls komplett abgelehnt. Werte Kolleginnen und Kollegen, im Jahr 2022 haben so viele Menschen bei uns Zuflucht gesucht wie nie zuvor. (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Wir sind nicht die Vollzugsgehilfen!) In einer solchen Situation die Integration der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen, die sowieso schon da sind, nicht zu befähigen ist völlig daneben. (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord- neten der CDU – Abg. Emil Sänze AfD: Die haben Sie doch abgelehnt mit dem Gute-Kita-Gesetz!) Außerdem hat uns leider die in der letzten Woche durchgeführte Razzia gegen die mutmaßliche Terrorgruppierung in der Reichsbürgerszene die Wichtigkeit der Erforschung des Rechtsextremismus eindrücklich vor Augen geführt. (Abg. Emil Sänze AfD: Da brauchen Sie nur Ihre Po- litik zu reflektieren!) Deutlicher geht es ja wohl nicht mehr. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Zuruf des Abg. Joachim Steyer AfD) Und dann mit solchen Anträgen zum Doppelhaushalt zu kommen – – Damit hat sich die AfD als das entlarvt, was sie wirklich ist: eben keine Alternative für das Land. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Die wahre Großzügigkeit gegenüber der Zukunft – Albert Camus – besteht darin, in der Gegenwart alles zu geben. Wir, die Kolleginnen und Kollegen von der CDU und von uns – ich danke meinem Kollegen, dem finanzpolitischen Sprecher Tobias Wald, hier ganz ausdrücklich –, haben bei der Planung und Beratung dieses Doppelhaushalts alles gegeben, davon sind wir überzeugt – manchmal bis nach Mitternacht, Tobias. Natürlich hätten wir uns eine andere Ausgangslage für die kommenden zwei Jahre gewünscht. Nichtsdestotrotz haben wir uns dem Spannungsfeld zwischen Zukunftsinvestition auf der einen Seite und Risikoabsicherung auf der anderen Seite gestellt. Wir haben die gegenwärtige Realität angenommen – im Gegensatz zu manch anderen – und handeln gemeinsam mit unserem Koalitionspartner, der CDU, für ein zukunftsfestes Baden-Württemberg. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
