Nico Weinmann
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen. So witzelte der Kabarettist Dieter Hildebrandt. (Heiterkeit des Abg. Rudi Fischer FDP/DVP) In der Tat: Die Justiz ist die elementare Säule unseres demokratischen Rechtsstaats. Investitionen in die Justiz sind Investitionen in die liberale Demokratie. Insofern ist es schade, dass trotz der vollen Tagesordnung nur so wenige Kolleginnen und Kollegen jetzt bei diesem Tagesordnungspunkt hier unter uns sind. (Nico Weinmann) (Beifall bei der FDP/DVP und der Abg. Gabriele Rol- land SPD) Gerade aus Respekt vor der Justiz haben wir auch die Schaffung von zusätzlichen Stellen für Richter und Staatsanwälte begrüßt, haben diese für notwendig, ja für überfällig erachtet. Insofern hätten wir uns auch gewünscht, dass mit dieser Stärkung dieser Richter und Staatsanwälte auch eine personelle Stärkung des verwaltungstechnischen Mittelbaus an den ordentlichen Gerichten einhergegangen wäre, um den zunehmenden Engpass in der Verfahrenserledigung zu beseitigen. In der Tat ist es so – Kollege Weirauch hat es angesprochen –: Es hilft nichts, wenn am Ende die Richterinnen und Richter bei der Ausfertigung der Urteile selbst Hand anlegen müssen und es dadurch eben nicht zu der gewünschten Beschleunigung und Verbesserung der Effektivität in der Justiz kommt. Hier droht die Wirkung der zusätzlichen Richterstellen zu verpuffen. Überdies sprechen wir immer über die PEBB§Y-100-Zahl, vergessen dabei aber, dass die Zahlen im Jahr 2016 ermittelt wurden, zwischenzeitlich in der Justiz aber nicht nur größere Verfahren bearbeitet wurden, sondern sich auch die Verfahrensabläufe an sich geändert haben. Insoweit wäre es, Frau Ministerin, durchaus an der Zeit, einmal die Bedarfszahlen neu zu ermitteln. Ohnedies bleibt zu hoffen, dass das Justizministerium in der Angelegenheit der Besetzung der OLG-Präsidentenstelle nach dem doch relativ klaren Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart nicht mit der Einlegung eines Rechtsmittels weiter Öl ins Feuer gießt, sondern endlich beginnt, im Dialog die Wogen zwischen der irritierten Richterschaft und dem Justizministerium zu glätten. Neben den Personalstellen ist es auch die Digitalisierung in der Justiz, die diesen Bereich elementar verändert. Als Anwalt erlebe ich es viel zu oft, dass ich, während wir verpflichtet sind, Eingaben ans Gericht über das besondere elektronische Anwaltspostfach abzugeben, auf der anderen Seite von den Gerichten noch immer per Fax oder postalisch Post bekomme. Hier brauchen wir eine stringente, einheitliche Linie. Insofern würden wir uns wünschen – auch als Strafverteidiger würde ich dies zu schätzen wissen –, dass wir die eStrafakte gerade auch zur Verfahrensbeschleunigung nutzen und schnellstmöglich flächendeckend im Land einsetzen. Der beste Fall ist es tatsächlich, wenn Gerichte, Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage gleichzeitig effektiv an einer Akte arbeiten können. Damit leisten wir im Sinne der Verfahrensbeschleunigung einen Beitrag, um zu verhindern, dass beispielsweise Haftbefehle ausgesetzt werden müssen, weil eben nicht schnell genug bearbeitet werden kann. Natürlich ist es auch wichtig, in der Justizausbildungs- und Prüfungsordnung das Thema Digitalisierung stärker zu verorten. Ein ganz elementares Thema, das hier bereits angesprochen wurde, ist die personelle Ausstattung in Justizvollzugsanstalten. Wir haben zwar neue Stellen, aber diese werden in erster Linie in neuen Anstalten bzw. gerade auch in Erweiterungsbauten – ich nenne das Beispiel Schwäbisch Hall – zum Einde – 51. Sitzung – Mittwoch, 14. Dezember 2022 satz kommen. Infolgedessen geht damit keine grundlegende strukturelle und nachhaltige Verbesserung einher. Viel zu oft ist gerade des Nachts nur ein Beamter, nur eine Beamtin im Flur tätig. Damit geht natürlich ein erhebliches Sicherheitsrisiko einher. Der Fall aus Halle, der erst jüngst Schlagzeilen gemacht hat, sollte uns zu denken geben. Wir brauchen sehr dringend mehr Personal, auch um dem Gedanken des Justizvollzugs, nämlich der Resozialisierung zu dienen, gerecht zu werden. Die beste Strafprävention ist noch immer, dafür Sorge zu tragen, dass Delinquenten zukünftig ein straffreies Leben führen. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Dr. Boris Weirauch SPD) Insofern, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann es nicht sein, dass Übergriffe von Strafgefangenen auf Bedienstete in der JVA nicht in die Statistik einfließen, wenn dies nicht dazu führt, dass eine Arbeitsunfähigkeit eintritt. Ich kann niemandem erklären, warum hier tatsächlich ein Unterschied dergestalt gemacht wird, dass Übergriffe verbaler, psychischer oder körperlicher Natur, die eben nicht zu einer Arbeitsunfähigkeit führen, nicht in die Statistik aufgenommen werden. Hier müssen wir dringend die Meldepraxis in die Statistik übermitteln, denn das ist tatsächlich nicht darstellbar. Insgesamt sehen wir sehr viele positive Akzente und Maßnahmen, die in diesem Haushalt abgebildet sind. Diese müssen aber konsequent und stringent nicht nur zu Ende gedacht, sondern am Ende auch folgerichtig umgesetzt werden. Aufgrund dieser Sorge habe ich die Bitte, nicht auf halbem Weg stehen zu bleiben. Der gute Weg ist beschritten; hieran müssen wir konsequent weiterarbeiten. In diesem Sinn möchte ich all denjenigen ganz herzlich Danke schön sagen, die in der Justiz – bei den Staatsanwaltschaften, in der Richterschaft – tätig sind, und allen, die dazu beitragen, dass unser Justizwesen so hervorragend funktioniert, wie es in den letzten Jahren funktioniert hat. Insoweit herzlichen Dank. Zum Thema Migration wird der geschätzte Kollege Scheerer nachher noch Ausführungen machen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD)
