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Muhterem Aras

14.12.2022 Sitzungen 17/51

Meine Damen und Herren! Herr Abg. Lede Abal, Ihre Redezeit ist beendet. Sie können den Artikel gern weitergeben; aber Ihre Redezeit ist beendet. Jetzt frage ich: Gibt es weitere Wortmeldungen? – Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aktuelle Debatte beendet. Punkt 1 unserer Tagesordnung ist damit erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über die Feststellung des Staatshaushaltsplans von Baden-Württemberg für die Haushaltsjahre 2023/2024 (Staatshaushaltsgesetz 2023/2024 – StHG 2023/2024) – Drucksache 17/3500 Buchstabe a: Einzelplan 02: Staatsministerium – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen – Drucksache 17/3702 Berichterstattung: Abg. Sarah Schweizer (Unruhe bei der AfD) – Herr Abg. Sänze, das stört unglaublich. Entweder Sie unterhalten sich leise, oder Sie gehen bitte hinaus. Danke. Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Beratung des Einzelplans 02 – Staatsministerium – eine Redezeit von insgesamt 15 Minuten je Fraktion festgelegt. Innerhalb der Redezeit – das gilt für die Beratungen aller Einzelpläne – sind sowohl die allgemeinen Ausführungen zu den Einzelplänen, also zu den Kapiteln und Titeln, zu machen als auch die Änderungs- und gegebenenfalls Entschließungsanträge zu begründen und zu beraten. Die Berichterstatterin wünscht nicht das Wort. In der Allgemeinen Aussprache erteile ich für die Fraktion GRÜNE Herrn Fraktionsvorsitzenden Schwarz das Wort.

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