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Dr. Markus Rösler

GRÜNE 10.11.2022 Sitzungen 17/50

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Steuern – über die wir heute reden – sind der Preis, den wir für das Leben in einer zivilisierten Gesellschaft zahlen. Dieses Zitat befindet sich an der Fassade des Washingtoner Sitzes der US-Steuerbehörde. Der Weg, wie wir seitens des Landes Baden-Württemberg von den eingenommenen Steuern hin zu dieser zivilisierten Gesellschaft kommen, ist damit allerdings noch nicht vorgegeben. Das Haushaltsjahr 2020, um das es in der Denkschrift des Rechnungshofs geht, war durch den Ausbruch der Coronapandemie und zwei Nachtragshaushalte von besonderen Herause – 50. Sitzung – Donnerstag, 10. November 2022 forderungen geprägt. Für dieses Haushaltsjahr bescheinigt der Rechnungshof nichtsdestotrotz der Landesregierung eine geordnete Haushalts- und Wirtschaftsführung. Für den erfolgreichen Vollzug dieses herausfordernden Haushalts bedanke ich mich daher – sicher im Namen von uns allen – bei allen Beteiligten und fleißigen Menschen: unserer damals zuständigen Finanzministerin Edith Sitzmann, der noch immer oder wieder amtierenden Staatssekretärin Dr. Gisela Splett, dem Amtschef Jörg Krauss, dem Leiter der Haushaltsabteilung im Finanzministerium und allen zuverlässigen, fleißigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Finanzministeriums sowie bei allen Haushälterinnen und Haushältern in den Fachressorts und natürlich auch bei der Landtagsverwaltung. Vielen Dank für Ihre Arbeit. (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie Abge- ordneten der SPD und der FDP/DVP) Mein ausdrücklicher Dank gilt aber einer Institution, die unabhängig und unablässig daran arbeitet, uns Einsparpotenziale beim Umgang mit den uns anvertrauten Steuergeldern aufzuzeigen. Dem Landesrechnungshof und insbesondere seinem Präsidenten Günther Benz sowie den weiteren Mitgliedern des Senats gebührt unser besonderer Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie Abge- ordneten der SPD und der FDP/DVP) Auf traditionell – auch von Ihren Vorgängern schon gewohnt – kompetente und gründliche Art und Weise haben Sie, Herr Benz, gemeinsam mit Ihren Senatskolleginnen und Senatskollegen sowie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nach Wegen gesucht, wie wir die zur Verfügung stehenden Mittel noch effizienter einsetzen und so noch mehr für unsere Gesellschaft und unser Zusammenleben erreichen können. Die Ergebnisse dieser Arbeit finden sich in insgesamt 18 Beiträgen der Denkschrift 2022 wieder. Bei den drei ressortübergreifenden Empfehlungen haben Sie insbesondere den IT-Bereich in den Fokus gerückt und das eben auch in Ihrer Rede in besonderem Maß betont. Ich gehe exemplarisch auf drei Dinge ein: Erstens: Für die zentrale IT-Behörde des Landes, die BITBW, empfehlen Sie die Stärkung als zentrale IT-Dienstleisterin. Darüber hinaus regen Sie die Erarbeitung einer umfassenden IT-Strategie für Baden-Württemberg an, mit einem Ziel, wohin sich das gesamte Land Baden-Württemberg hinsichtlich seiner IT-Ausstattung bis 2030 entwickeln soll. Zweitens: Ein weiteres wichtiges Prüfergebnis betrifft den sogenannten – Sie sagten es gerade – Standardarbeitsplatz, das Kernstück der Bürokommunikation der Landesverwaltung, und dessen Abhängigkeit von Microsoft-Office-Software. Microsoft wird künftig seine Produkte nur noch cloudbasiert anbieten. Das wiederum hat die Verarbeitung von Daten in Microsoft-eigenen Rechenzentren zur Folge. Da diese Rechenzentren US-amerikanischem Recht unterliegen, ist die digitale Souveränität unserer öffentlichen Verwaltung nicht mehr gewährleistet. Sie, Herr Benz, wiesen aber gerade eben zu Recht auf die Dringlichkeit der Entwicklung und Einführung eines neuen (Dr. Markus Rösler) und sicheren Standardarbeitsplatzes bis Herbst 2025 hin. Vielen Dank. Drittens: Der Rechnungshof rät außerdem zu einer Fortschreibung der aus dem Jahr 2017 stammenden Mobilstrategie des Landes. Alle in der Landesverwaltung eingesetzten Mobilund Endgeräte sollten zentral durch die BITBW beschafft und verwaltet werden. Aus sicherheitstechnischen und aus wirtschaftlichen Gründen ist eine derartige Aktualisierung dringend geboten. Vielen Dank auch hier für diese Hinweise, die wir aufgreifen werden. Werte Kolleginnen und Kollegen, die starke und positive Entwicklung hin zu mehr mobilem Arbeiten kann nur dann sicher fortgeführt werden, wenn unsere IT-Strategie und -Ausstattung mit der globalen Entwicklung Schritt halten. Diese Entwicklung ist aus vielen Gründen zu begrüßen – vielleicht nicht immer und in jedem Detail. Sie ermöglicht jedenfalls flexibleres Arbeiten und spart Arbeitswege und Büroflächen. Diese Handlungsempfehlung des Rechnungshofs sollten wir daher dringend angehen. Um das zu ermöglichen, wollen wir im kommenden Doppelhaushalt einen Schwerpunkt auf das Thema Digitalisierung legen und weitere 150 Millionen € für Maßnahmen aus diesem Bereich einstellen. Die Bandbreite der besonderen Prüfungsergebnisse des Rechnungshofs reicht von A wie Ausstattung der Bereitschaftspolizei über E wie Energieeffizienz der Landesgebäude – für unsere Umweltleute – bis zu Z wie Zulassungsverfahren an den baden-württembergischen Hochschulen. Von besonderer aktueller Bedeutung ist der Beitrag zum Förderprogramm „Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe“. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Sehr richtig!) Der Bund hat gerade erst mit seinem Entlastungspaket III eine Vielzahl von Maßnahmen zur Bekämpfung der derzeitigen Krise auf den Weg gebracht, die wir landesseitig begrüßen, über die wir heute und gestern heftig debattiert haben und die wir kofinanzieren werden. Allerdings ist in Teilen noch immer unklar, wie die Programme genau ausgestaltet werden und wer letztlich Zugang dazu haben wird. Wenn wir ergänzende Förderprogramme auflegen wollen – das wollen und das werden wir, das Land –, dann sollten wir den Empfehlungen des Rechnungshofs folgen und bei gleichartigen Programmen die Vorrangigkeit der Bundeshilfen festlegen. Auch diese Anregung halte ich für wichtig. Darüber hinaus müssen wir dafür Sorge tragen, dass die eingesetzten IT-Verfahren für die Abwicklung der Förderanträge eine möglichst schnelle, automatisierte und unbürokratische Bearbeitung erlauben. Denn das Motto „Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht“ gilt natürlich auch für uns. Sonst verlaufen die besten Entlastungsmaßnahmen im Sande, wenn aufgrund zu komplizierter Antragsverfahren die Unterstützung zu spät bei den Betroffenen ankommt. Das wollen wir nicht. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) ode – 50. Sitzung – Donnerstag, 10. November 2022 Mit welcher Detailtiefe der Rechnungshof bei seinen Prüfungen und Empfehlungen vorgeht – wir haben uns in Vorbesprechungen, fast hätte ich gesagt: stundenlang damit auseinandergesetzt –, zeigt sich beispielsweise am Beitrag zum Hauptund Landgestüt Marbach. Dieses älteste staatliche Gestüt Deutschlands wird seit 1996 als Landesbetrieb geführt. Trotz gesteigerter Einnahmen und trotz diverser Einsparmaßnahmen trägt sich der Betrieb dieses auch international renommierten Gestüts nicht. In der diesjährigen Denkschrift rät der Rechnungshof neben der Einführung einer aussagekräftigen Kosten- und Leistungsrechnung und einer allgemeinen Aufgabenkritik auch konkret zu einer deutlichen Reduzierung des Zuchthengstbestands. Ein weiterer Beitrag, den wir seitens der grünen Landtagsfraktion mit besonderem Interesse und großer Zustimmung wahrgenommen haben, ist der Beitrag zur Energieeffizienz der Landesgebäude. Ähnlich wie beim letztjährigen Beitrag zum Ausbau der Fotovoltaik auf Landesgebäuden nehmen wir den Ball, hier nachzubessern und schneller zu werden, gern auf, Herr Benz. Insbesondere die Umstellung der Wärmeversorgung auf nicht fossile Energieträger wird große Auswirkungen auf die Reduktion von CO -Emissionen haben. Denn die Emissionen aus dem Wärmeverbrauch haben einen Anteil von 43 % an den CO -Emissionen unserer landeseigenen Gebäude. Zuletzt war der Wärmeverbrauch der Landesverwaltung aber nur zu 12 % aus erneuerbaren Energien gedeckt. Das ist noch zu wenig. Aber an diesem Thema sind wir dran. Die sich aktuell in Arbeit befindende Fortschreibung des Energie- und Klimaschutzkonzepts für landeseigene Liegenschaften wird hier die richtigen Weichen stellen. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Tobias Wald CDU) Meine Damen und Herren, diese Beispiele aus der Denkschrift 2022 zeigen: Der Rechnungshof leistet einen unverzichtbaren Beitrag für eine effektive und effiziente Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes. Seine Betrachtung der Haushaltsplanung und Mittelverwendung liefert uns konkrete und konstruktive Verbesserungsvorschläge – wie immer. Der Landtag tut gut daran, die Vorschläge des Rechnungshofs sehr ernsthaft zu diskutieren, zu prüfen und ihnen in den meisten Fällen – in den meisten! – auch zu folgen. Die Fraktion GRÜNE stimmt daher der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zur Denkschrift 2022 zu. Auch den weiteren Beschlussempfehlungen stimmen wir zu: erstens der Entlastung des Präsidenten des Rechnungshofs hinsichtlich der Rechnung des Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2020, zweitens der Entlastung der Landesregierung für die Haushaltsrechnung und die Vermögensrechnungen für das Haushaltsjahr 2020 und drittens den in der Haushaltsrechnung 2020 nachgewiesenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sowie den Abweichungen von den Stellenübersichten. Herzlichen Dank für die Arbeit des Rechnungshofs noch einmal ganz zum Schluss, Herr Benz. Richten Sie es bitte allen Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD)

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