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Stephen Brauer

FDP 10.11.2022 Sitzungen 17/50

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um 4 000 Beamtinnen und Beamte im Land. Das sind 2,5 % der insgesamt 160 000 Beamten. Es sind Menschen mit eingetretenen oder befürchteten Mehrfachrisiken, Menschen mit Behinderungen oder Vorerkrankungen. Trotz Beihilfe ist ihr Beitrag zur PKV sehr hoch, zu hoch. Der Ansatz, diesen Beamten ein Wahlrecht zu geben, ob sie in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln wollen, schafft mehr Probleme, als er löst. Da sind zum einen die Kosten: Für das Land sind es bereits im nächsten Jahr 11,3 Millionen €, für die Kommunen sind es 3 Millionen €. Bis zum Jahr 2060 wird ein enormer Anstieg auf ca. 130 Millionen € pro Jahr erwartet. Für die Kommunen sind es dann 20 Millionen €. Zum Nulltarif ist diese Reform also nicht zu haben. Es gibt aber noch weitere Probleme: Zum einen wird die Alimentationspflicht vom Dienstherrn auf Dritte übertragen. Nicht nur wir sehen hier verfassungsrechtliche Probleme. Zweitens werden die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung nicht hälftig übernommen, obwohl die PKV der GKV zwingend nachgeordnet ist. Drittens: Es gibt Härtefälle, die trotz hoher Kosten nicht über die GKV abgedeckt sind. Diese können auch über eine Zusatzversicherung nicht abgedeckt werden. Was hier geplant ist, ist der Einstieg in die Bürgerversicherung. Wenn Sie diese Bürgerversicherung einführen, stellt dies einen Systembruch dar, der Mehrkosten verursacht, eine Insellösung in Baden-Württemberg darstellt – was den Bundeslandwechsel erschwert – und unnötig ist, da es aufgrund von Öffnungsaktionen der privaten Krankenkassen genug Alternativen gibt. Zusammen mit den kommunalen Landesverbänden und mit dem Beamtenbund lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab.

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