Peter Seimer
Mit dem heutigen Gesetzesentwurf gehen wir einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Mir ist wichtig, gleich zu Beginn klarzustellen, dass wir hier niemandem etwas „wegnehmen“, sondern ein zusätzliches Angebot schaffen, eine zusätzliche und freie Entscheidungsmöglichkeit bieten. Wir schließen eine wichtige Versorgungslücke für ca. 4 000 Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, die derzeit die finanziellen Lasten in der gesetzlichen Krankenversicherung allein schultern müssen. Arbeitgeber- u n d Arbeitnehmeranteil – das ist kein guter Zustand, das ist nicht gerecht. Würden Sie mal eine Straßenumfrage machen, wie unsere Bürgerinnen und Bürger es fänden, Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil ihrer Krankenversicherung zu übernehmen, so könnte ich Ihnen schon heute sagen, wie die Reaktionen ausfallen würden. Deshalb ist es richtig, hier zu handeln. Angesichts der mehr als 300 000 Beschäftigten und Pensionäre im Land mag die betroffene Personengruppe manchen klein erscheinen. Dennoch ist es in meinen Augen überfällig, diese Personengruppe endlich adäquat zu versorgen. Denn die aktuelle Beihilferegelung bedeutet zwar für die allermeisten ode – 50. Sitzung – Donnerstag, 10. November 2022 Beamtinnen und Beamten eine sehr gute Versorgung in einem sehr guten Tarif und einer sehr guten Versorgungsleistung; da bleibt ja auch alles beim Alten. Aber wenn man Regelungen für einen so großen Personenkreis hat, liegt es oftmals in der Natur der Sache, dass es wenige Ausnahmen gibt, für die die Regelung nicht ganz so toll passt wie für die große Masse. Und so ist es eben auch bei der bisherigen Beihilferegelung. Vor allem für unsere Beamtinnen und Beamten, die beispielsweise unter chronischen Erkrankungen leiden oder in einer kinderreichen Familie leben, ist das bisherige Angebot nicht zufriedenstellend. Sie sahen sich offensichtlich gezwungen, die für sie persönlich teure Lösung der GKV zu wählen. Das mag, wie gesagt, vielleicht nicht die große Masse sein, aber wir sehen hinter den nüchternen Zahlen eben den einzelnen Menschen und das einzelne Schicksal. Dafür lohnt es sich ohne jeden Zweifel, Politik zu machen, dafür lohnt es sich allemal, ein entsprechendes Angebot und eine echte Entlastung zu schaffen. Dafür lohnt es sich, diesen Gesetzesentwurf konstruktiv und zügig und intensiv zu begleiten, damit wir rechtzeitig zum 1. Januar 2023 unseren Beamtinnen und Beamten dieses Angebot unterbreiten können. Ich freue mich auf die Redebeiträge der Kolleginnen und Kollegen und auf die Beratungen im Finanzausschuss.
