Hans-Peter Hörner
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Kinder brauchen Liebe und Verständnis. Sie brauchen auch die Schule, und sie brauchen Erfahrungen im Alltag zur Reifung ihrer Persönlichkeit. Mit den Vorgaben des im Entwurf vorliegenden Gesetzes wird den Kindern wieder einmal die Möglichkeit zur Selbstverwirklichung eigener Interessen und Neigungen entzogen. Kein freier Nachmittag steht hierfür zur Verfügung, keine freie sportliche Betätigung, kein Einsatz in den Vereinen, kein Einsatz in Gruppierungen für Natur, Gemeinschaft, vor allem auch kaum noch Einsatz für die Familie. Die Kinder brauchen vor allem Zeit, auch für sich selbst. Stehlen Sie den Kindern nicht ihre Kindheit! (Beifall bei der AfD) In meinen Ausführungen zu dieser Änderung des Schulgesetzes möchte ich auf einige Stellungnahmen verschiedener Verbände eingehen. Übrigens beziehen sich die geplanten Änderungen nicht nur auf die Grundschule. Lesen Sie bitte im zweiten Absatz nach: Da kommt ein Nebensatz, der sich sukzessive auch auf die Folgejahre bezieht. Man plant also, dieses ganze Aufsichtsgesetz – so nenne ich es mal – auch an weiterführenden Schulen umzusetzen, wie sich aus diesem Nebensatz ergibt. Es fällt mir auf, dass die Verbände weniger zum Verfahren der Aufsicht der Ganztagsbetreuung Stellung nehmen, umso mehr aber zu den Anforderungen der Ganztagsbetreuung selbst. Mit den geäußerten Kritikpunkten an den Vorgaben zur Ganztagsbetreuung ergibt sich aber gleichzeitig bei allen ein deutliches Nein zu den vorgegebenen Aufsichtsvorschriften. So schreibt der Landkreistag Baden-Württemberg, es werde „trotz aller Anstrengungen möglicherweise nicht gelingen ..., den Rechtsanspruch in jedem Einzelfall zu erfüllen“. Gründe dafür seien „fehlende Personalkapazitäten und ein Engpass an geeigneten Räumlichkeiten“. ode – 50. Sitzung – Donnerstag, 10. November 2022 Ich möchte einmal auf Artikel 6 unseres Grundgesetzes hinweisen. Kinder haben Fachkräfte. Wie heißen diese Fachkräfte? Diese Fachkräfte heißen – ich möchte sie tatsächlich so bezeichnen – Mama und Papa, Oma und Opa, Onkel und Tante. Ich kann Sie nur auffordern: Setzen Sie diese Gelder, die Sie hier nun einsetzen wollen, lieber für die Familienpolitik ein als für einen solchen Gesetzentwurf. (Beifall bei der AfD) Dieses Modell steht – Zitat Landkreistag – „quer zu den bundesrechtlich vorgeprägten Zuständigkeiten“. Die Landkreise sehen sich sogar als „Ausfallbürgen eines ... ungeordneten Betreuungssystems“. Kann man als Landkreistag mehr sagen, als dass hier eine Ausfallbürgschaft für ein ungeordnetes Betreuungssystem geschaffen werden soll? Auch der Städtetag fordert ein Mitwirkungsrecht bei der Einrichtung der Ganztagsschulen und der Ganztagsbetreuung. Er kann bei dieser Entscheidung für die kommunalen Träger einer Schule lediglich eine „beratende Mitwirkung“ feststellen und stellt weiter fest, nur etwa 20 % der Grundschulen seien Ganztagsschulen; bis zum Jahr 2023 – das steht ja kurz bevor – solle dieser Anteil auf 70 % steigen. Gerügt wurden auch die Ausführungsbestimmungen zur Ausübung der Rechtsaufsicht, nämlich das Fehlen näherer Regelungen und Erläuterungen zur Vermeidung von denkbaren Kollisionen zwischen Rechtsaufsicht und Schulaufsicht; dies wurde angemahnt. Auch der Gemeindetag äußert grundsätzlich Bedenken zum Rechtsanspruch. Der Landesschulbeirat sieht im Prinzip die Notwendigkeit, dass bereits jetzt Maßnahmen zur Aufsicht genannt werden müssen und nicht erst im Nachgang. Auch er stellt die Frage nach dem Personal; auch er sieht den „Qualitätsrahmen Ganztagsbetreuung“ „inhaltlich in keinem Verhältnis zum Qualitätsrahmen Ganztagsschule oder zu den Anforderungen, die in einer Betriebserlaubnis verlangt werden“. Der Landeselternbeirat sieht „Entwicklungspotenzial bei der Qualität der Betreuung“. Auch die GEW und auch der Hauptpersonalrat für Grund-, Haupt- und Werkrealschulen drücken sich ähnlich aus. Letzerer bemängelt, es werde zwangsläufig zu zusätzlichen Belastungen von Lehrkräften und Schulleitungen führen. Deswegen: Wenn überhaupt, dann verlangen wir, die AfD-Fraktion, eine umfangreiche Überarbeitung dieses handwerklich und inhaltlich schlecht gemachten Entwurfs. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Bravo! –
