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Dennis Birnstock

FDP 10.11.2022 Sitzungen 17/50

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich ab dem Schuljahr 2026/2027 kommen große Herausforderungen auf die Städte und Gemeinden zu, die bereits jetzt größte Schwierigkeiten haben, den aktuellen Rechtsanspruch im U-3- und Ü-3-Bereich zu bewerkstelligen. Der neue Rechtsanspruch im Grundschulalter geht aber prinzipiell in die richtige Richtung, da es um eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie um eine gesetzlich verankerte Förderung der Kinder in unserem Land geht. Denn beim gesamten Rechtsanspruch nach § 24 SGB VIII steht mit der Förderung die Bildung und Teilhabe im Mittelpunkt. Nachdem die Grundlage bereits seit Oktober 2021 durch den Bund und die Länder beschlossen wurde, ist nun die Landesregierung am Zug, die Rahmenbedingungen zu gestalten. Wir sind ehrlicherweise ganz froh, dass es mit diesem Gesetzentwurf immerhin ein Lebenszeichen in diese Richtung gibt. Denn wir hatten schon Sorge, dass die Landesregierung nicht mitbekommen hat, dass sie aktiv werden muss. (Heiterkeit der Abg. Nadyne Saint-Cast GRÜNE) Aber 2026 kommt schneller, als man denkt. Deshalb haben wir, wie viele andere Akteure, die von dieser gesetzlichen Regelung betroffen sein werden, schon länger auf etwas Bewegung gewartet. Nun trügt ja manchmal der Schein – leider auch hier. Denn was Sie oftmals der Opposition bei Gesetzentwürfen vorwerfen, nämlich dass diese unausgegoren seien, trifft in diesem Fall voll und ganz auf die Landesregierung und diesen Gesetzentwurf zu. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD) Das geben Sie sogar indirekt zu, indem Sie bei den Ergebnissen der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf Folgendes schreiben – ich zitiere –: Mit der Einrichtung und der schulgesetzlichen Verankerung der Schulaufsicht sollen lediglich die Voraussetzungen für die betroffenen Betreuungsangebote geschaffen werden, damit diese förderfähig im Rahmen des Investitionsprogramms des Bundes zum Ganztagsausbau sind und damit die Voraussetzungen des Bundes erfüllt werden, ... Viel mehr als die Frage, wie Sie an den Geldsäckel des Bundes kommen, wollten Sie also gar nicht beantworten. Das ist dann definitiv unausgegoren. e – 50. Sitzung – Donnerstag, 10. November 2022 Denn wie die Ausgestaltung der Betreuung aussehen soll, welche Qualifikation die Betreuungskräfte mitbringen müssen und ob die außerschulischen Bildungspartner nachher wirklich noch eine Rolle spielen werden – die Antworten auf all das bleiben Sie in diesem Gesetzentwurf schuldig. Was die Landesregierung aber mit diesem Gesetzentwurf hinbekommen hat, ist, Verwirrung zu stiften. Denn nicht ganz nachvollziehbar ist, warum nun eine Schulaufsicht für die Ganztagsbetreuung eingeführt werden soll, wenn doch beispielsweise Horte, die Kindertagespflege und die Betreuungsformen im U-3- und Ü-3-Bereich betriebserlaubnispflichtig sind, wofür der KVJS des Landesjugendamts zuständig ist. Auch im Kinder- und Jugendhilfegesetz von Baden-Württemberg – kurz LKJHG – steht in § 19 Folgendes – ich zitiere wieder –: Die Aufgaben nach §§ 45 bis 48 SGB VIII werden vom Landesjugendamt als Pflichtaufgabe nach Weisung wahrgenommen. Dass nun mit diesem Gesetzentwurf Parallelstrukturen geschaffen werden, stellt auch der KVJS fest. Denn hier bestehen die Strukturen, hier gibt es die Erfahrung, was es bei der Betreuung der Kinder zu berücksichtigen gilt und wie die entsprechende Aufsicht ausgeübt werden kann. Das will das Kultusministerium nun neu in Eigenregie erschaffen. Wenn es jetzt so wäre, dass den Schulaufsichtsbehörden langweilig wäre, könnte man das ja noch verstehen. Dem ist aber ganz klar nicht so. Denn in den Rückmeldungen durch die Regierungspräsidien wird darauf aufmerksam gemacht, dass sie diese zusätzliche Aufgabe nicht leisten können, auch nicht durch Personalumschichtungen oder Ähnliches. Die Landesregierung macht sich hier aber einen schlanken Fuß, indem sie einerseits bei den benötigten Stellen auf den Haushaltsgesetzgeber verweist und andererseits entgegen den Meldungen der Regierungspräsidien der Meinung ist, dass das schon irgendwie geht. Wenn man mal einen Blick in den Haushalt wirft, stellt man fest, dass es in diesem Bereich definitiv keine Stellenmehrungen gibt. Insofern schiebt die Regierung hier wieder mal die Verantwortung ab. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Die FDP fordert mehr Stellen! – Zuruf von der CDU: An wen?) Aus unserer Sicht sollte man diejenigen die Aufsicht übernehmen lassen, die schon die Strukturen dafür haben, also den KVJS. Wir fragen uns zudem: Hat die Landesregierung eigentlich irgendeine Vorstellung davon, eine Vision, wie der Ganztag zu einer qualitativ hochwertigen Betreuungsform werden könnte? Wie will sie die Vereine, die Jugendverbände, die Kirchen und Förderstrukturen für benachteiligte Kinder in geeigneter Weise einbinden? Diese Fragen bleiben leider unbeantwortet. Denn statt entlang einer Vision zu überlegen, was für gesetzliche Grundlagen wir dafür brauchen, wird das Pferd von hinten aufgezäumt. Wenn die Landesregierung aber schon keine eigenen Ideen hat, könnte man zumindest mal Modellprojekte starten, damit (Dennis Birnstock) für die unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort praktikable Lösungen gefunden werden können. (Beifall bei der FDP/DVP) Denn hier kommt es auf ein gutes Zusammenspiel von schulischen und außerschulischen Akteuren an. Ein Modellprojekt könnte beispielsweise sein, mal die Vorschläge der Opposition umzusetzen. (Zurufe) Noch ein letzter Satz an den Kollegen Becker zum Thema Sprachkitas. Zur Ehrlichkeit gehört auch – das müssen Sie dann auch erwähnen –, dass die letzte Bundesregierung unter Führung der CDU in der mittelfristigen Finanzplanung auch schon kein Geld für die Sprachkitas vorgesehen hatte. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD)

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