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Katrin Steinhülb-Joos

SPD 10.11.2022 Sitzungen 17/50

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Tatsächlich spreche ich jetzt zur Ganztagsschulgesetzänderung. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP – Abg. Sa- scha Binder SPD: Sehr gut!) Stellen Sie sich vor, Sie geben Ihr Kind in die Ganztagsbetreuung: Wie muss diese gestaltet sein, damit Sie ruhigen Gewissens arbeiten können? Auch wenn es sich bei dem Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg um eine rein formale Angelegenheit handelt, (Zuruf: Ja!) darf dieses Gesetz, ganz klar, nur ein einziges Ziel haben: Alle Grundschülerinnen und Grundschüler haben das Recht auf beste Ganztagsbetreuung. (Beifall bei der SPD) Wir befinden uns heute in der Zweiten Beratung des Gesetzentwurfs, den wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ganz klar ablehnen, da die grün-schwarze Landesregierung den Fokus auf die bürokratische Aufsicht legt und dabei den Kinderschutz vernachlässigt. So, wie es jetzt ist, würde der Qualitätsrahmen Betreuung zugrunde gelegt. Das reicht jedoch nicht. Im Bund haben wir mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung Chancen geschaffen, die es zu nutzen gilt: für mehr Bildungsgerechtigkeit, für eine bessere, zeitgemäße und ganzheitliche Bildung, für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. So wichtig die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist – dabei soll doch das Wohl des Kindes an oberster Stelle stehen. Die SPD im Bund liefert; doch die grün-schwarze Regierung im Land trägt einmal mehr nichts dazu bei. Mit der Umsetzung des ambitionierten Zeitplans stehen große Aufgaben und Ausgaben für das Land an. Das war von Beginn an klar. Auch haben wir immer angemahnt, die Vorlaufzeit bis 2026 sinnvoll, konsequent und effizient zu nutzen. Es ist Aufgabe des Landes, die Ganztagsbetreuung nachhaltig, qualitätsvoll und zum Wohle der Kinder anzugehen. Ich sehe hier nur ein Verwalten statt Gestaltung. Um Gelder des Bundes nicht zu verlieren, legen Sie einen inhaltlich mangelhaften Gesetzentwurf vor, der aus der Praxis heraus deutlich kritisiert wird. Diese Kritik müssen Sie ernst nehmen. Moniert werden: die fehlende Personalausstattung, keine ehrliche Kostenberechnung, der fehlende Anspruch an Qualitätsstandards. Unklar bleibt in Ihren Ausführungen auch, mit welchen Ressourcen die Schulverwaltung ausgestattet wird, um die Aufsichtspflicht zu erfüllen. Dafür braucht es zusätzliches Personal. Schulaufsicht darf nicht nur auf dem Papier stehen. (Zuruf der Abg. Nadyne Saint-Cast GRÜNE) Auch Ihre Regierungspräsidien haben das angemahnt und eingebracht und gesagt, das funktioniere so nicht. Eine Erklärung dafür, weshalb ein Teil der Betreuungsangebote nun keine Angebote der Jugendhilfe nach SGB VIII sein ode – 50. Sitzung – Donnerstag, 10. November 2022 sollen oder nicht noch bis 2026 umgewandelt werden können, bleibt völlig unklar. Sie schaffen hier Parallelstrukturen, die Ihnen im ersten Moment zwar die Arbeit zu erleichtern scheinen, die aber die Kriterien für qualitätsvolle Ganztagsbetreuung außer Acht lassen. (Beifall bei der SPD und des Abg. Dennis Birnstock FDP/DVP) Sie postulieren, mit der Änderung in der Ganztagsbetreuung gehe kein finanzieller Aufwand einher; es gehe ja nur um die Einhaltung der bestehenden Anforderungen, die von der Aufsicht überwacht und sichergestellt werden müsse. Genau das klingt wie das Eingeständnis, an höheren Qualitätsstandards überhaupt kein Interesse zu haben. Falls diese doch noch festgelegt werden sollen, müssen wir ehrlich sein und klar sagen, dass für manche Einrichtungen Kosten anfallen werden, und zwar dann, wenn bisherige Standards noch nicht ausreichend erfüllt sind. (Zuruf der Abg. Nadyne Saint-Cast GRÜNE) Deutlich sage ich an dieser Stelle: Die bisher bestehenden Angebote sind keinesfalls schlecht oder qualitativ unzureichend; im Gegenteil. Vielerorts wird wirklich hervorragende Arbeit geleistet. Dennoch ist es notwendig, auch diese Angebote unter passende gesetzliche Regelungen zu stellen. Zahlreiche Verbände weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Ganztagsbetreuung als Angebot der Jugendhilfe den damit verbundenen Schutzkonzepten sowie dem Rechtsanspruch der Kinder auf Erziehung, Bildung und Betreuung nachkommen muss. Im Gesetzentwurf ist das nicht hinreichend berücksichtigt. Hören Sie deshalb doch bitte auf die Fachleute, und ignorieren Sie nicht fahrlässig die zahlreich geäußerten Bedenken und kritischen Änderungswünsche. Sehr geehrte Damen und Herren, ein Haus zu bauen, ohne zuvor das passende Fundament gegossen zu haben, das kann nicht funktionieren. Deshalb fordern wir die bedarfsgerechte Verbindung von Ganztagsschulen und flexiblen Betreuungsangeboten ohne Qualitätseinbußen, qualifizierte und gut ausgebildete Fachkräfte, verbindliche Standards, die sich am Wohl des Kindes orientieren, sowie die Vermittlung des pädagogischen Mehrwerts des Ganztags gegenüber den Eltern. Sie sollten am Ende des Tages eine informierte Entscheidung treffen können – im Sinne der bestmöglichen Förderung ihres Kindes. Dafür braucht es Engagement, Überzeugung und klare Konzepte. (Beifall bei der SPD) Kinder sollen gern an der Ganztagsbetreuung teilnehmen und vor allem partizipativ in die Ausgestaltung eingebunden werden. Ich appelliere an Sie als Anwältin der Kinder und aus der Praxis heraus: Gehen Sie die Ganztagsbetreuung endlich qualitätsvoll und mit vollem Herzen an. Im Lernentwicklungsbericht der Gemeinschaftsschule würde stehen: Die Landesregierung hat ihre Hausaufgaben noch nicht gemacht, im Erkennen der Wichtigkeit der Projekte (Glocke des Präsidenten) (Katrin Steinhülb-Joos) Ganztagsbetreuung und Ganztagsschule kann sich die Landesregierung noch deutlich weiterentwickeln. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD)

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