landtag-bw.de ↗

Nadyne Saint-Cast

GRÜNE 10.11.2022 Sitzungen 17/50

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart übernimmt die Sitzungsleitung. – Abg. Andreas Schwarz GRÜ- NE: Präsidentin und Präsident!) – Genau. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf den Anfang kommt es an. In Kita und Grundschule werden die Weichen für den Bildungserfolg der Kinder in unserem Land gelegt. In den Grundschulen lernen alle Kinder gemeinsam. Die Grundschulen sind also die heterogenste Schulform, und die über 2 200 Grundschulen in unserem Land leisten eine unglaublich engagierte Arbeit, um die Kinder in unserem Land in ihrer Entwicklung zu fördern und ihnen andererseits aber auch die Grundkompetenzen wie Lesen und Schrei ben beizubringen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Unser Ziel ist klar: Wir wollen allen Kindern beste Bildungschancen eröffnen, und zwar unabhängig von ihrer Herkunft. Wir wollen, dass alle Kinder ihre Stärken optimal entwickeln können und sie andererseits auch ganzheitlich gefördert werden. Die Kinder sind unsere Zukunft, und wir brauchen alle Köpfe in unserem Land. Das zeigt uns nicht zuletzt eindrücklich der Fachkräftemangel. Gut ausgebildete Menschen sind unsere Ressource, und deswegen ist jeder in Bildung investierte Euro ein gut investierter Euro. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Deswegen haben wir uns gemeinsam mit der CDU im Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, die Grundschulen zu stärken. Die Betreuungs- und Ganztagsangebote auszubauen und zu verbessern ist dabei ein ganz zentraler Bestandteil. Wir wollen Ganztagsgrundschulen ausbauen und entwickeln, an denen Unterricht, aber auch Musik, Sport, Kunst sinnvoll miteinander verzahnt sind, Grundschulen, die durch Schulgartenarbeit, durch Werkstattarbeit in Holzwerkstätten ganzheitliches Lernen ermöglichen, also mit Herz, Hand und Verstand – kurz: Wir wollen Grundschulen vom Lern- zum Lebensort weiterentwickeln. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Mit dem Qualitätsrahmen Ganztag haben wir im Jahr 2019 einen Leitfaden entwickelt, der Schulen, Lehrkräften, Kommuode – 50. Sitzung – Donnerstag, 10. November 2022 nen, Schulträgern und auch uns, dem Land, eine Orientierung gibt, in welche Richtung es beim guten Ganztag gehen kann, eine Orientierung, wie die Ziele eines hochwertigen Ganztags erreicht werden können. Rund 20 % der Grundschulen im Land arbeiten bereits nach diesem Konzept. Rund 17 % der Grundschulkinder sind auch schon in einer kommunalen Nachmittagsbetreuung betreut. Die Qualität ist teilweise hoch, aber auch sehr unterschiedlich. Klar ist: Ein gutes Ganztags- und Betreuungsangebot erfordert aber auch noch enorme Anstrengungen und enorme Investitionen in unsere Bildungsinfrastruktur. Deswegen ist es gut, dass Bund und Länder im Jahr 2021 ein Ganztagsförderungsgesetz für Grundschulkinder gemeinsam auf den Weg gebracht haben. Es ist gut, dass wir mit dem bundesweiten Rechtsanspruch ab 2026 auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder – zunächst der Klassenstufe 1 – mehr Verbindlichkeit in Bildungsgerechtigkeit, aber auch in die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gebracht haben. Denn klar ist – alle Eltern kennen es leidlich –: Wenn die Kinder vom Kindergarten in die Grundschule wechseln, gibt es leider eine Betreuungslücke. Deswegen ist es richtig und gut, dass ab 2029 bundesweit jedes Grundschulkind von der ersten bis zur vierten Klasse einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz hat. (Beifall bei den Grünen und der SPD – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Aber ganz zentral und wichtig ist, dass wir mit dem Bund nicht nur den Rechtsanspruch auf den Weg gebracht haben, sondern dass wir vor allem auch ein Finanzpaket geschnürt haben, ein Finanzpaket, das dank des Drucks auch aus Baden-Württemberg und dank des Verhandlungsgeschicks des Ministerpräsidenten im Vermittlungsausschuss deutlich nachgebessert wurde, ein Finanzpaket, das sich wirklich sehen lassen kann. Demnach investiert der Bund in Gebäude, u. a. Mensen, 3,5 Milliarden €, beteiligt sich aber auch an den laufenden Kosten mit bis zu 1,3 Milliarden € pro Jahr. Das ist ein wirklich gutes Ergebnis, wie wir Bildung und Betreuung in den Grundschulen gemeinsam weiter ausbauen und verbessern können. Die heute vorliegende Änderung des Schulgesetzes ist nun ein erster Schritt, damit wir den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung vorbereiten und umsetzen können. Denn Bund und Länder haben sich gemeinsam auf Qualitätsstandards geeinigt. Dazu gehört auch, dass die Aufsicht über kommunale Betreuungsangebote von der Kommune auf die Schulaufsicht im Land übertragen wird. Das ist die zentrale Voraussetzung, damit wir überhaupt an dem Bundesförderprogramm teilhaben können. Uns ist klar: Der Ganztag lebt ganz massiv von den vielfältigen Akteurinnen und Akteuren, den kommunalen Nachmittagsbetreuungskräften, den außerschulischen Bildungspartnern wie z. B. Sport-, Musikvereinen und den Jugendzentren, also der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Diese Akteure sind ganz zentral, damit wir in Baden-Württemberg den Ganztag überhaupt gut und auch weiter ausbauen können. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Alle Reden von Nadyne Saint-Cast Protokoll ↗