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Muhterem Aras

10.11.2022 Sitzungen 17/50

Vielen Dank. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 7 beendet. Die Mündlichen Anfragen Ziffer 8 und 9 können aus Zeitgründen nicht mehr behandelt werden. Wenn die Fragesteller damit einverstanden sind, werden die Mündlichen Anfragen schriftlich beantwortet und mit dieser Antwort in das Sitzungsprotokoll aufgenommen. – Vielen Dank. * M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . K l a u s B u r g e r C D U – W o l f s s i c h t u n g i m L a n d k r e i s S i g m a r i n g e n a) Geht die Landesregierung davon aus, dass es sich bei dem Wolf, der am Dienstag, 25. Oktober 2022, in den frühen Morgenstunden im Landkreis Sigmaringen bei Inneringen gesichtet und auf einer Wildkamera festgehalten wurde, um einen durchziehenden Wolf handelt? ode – 50. Sitzung – Donnerstag, 10. November 2022 b) Werden Betriebe mit Weidetierhaltung aufgrund dieser Wolfssichtung über Schutzmaßnahmen informiert? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Zu a: Dem Land liegt ein sicherer Nachweis eines Wolfs am 25. Oktober 2022 nur für den Landkreis Reutlingen in der Gemeinde Trochtelfingen vor. Zum aktuellen Zeitpunkt lässt sich nicht sagen, ob sich das Tier noch in der Gegend aufhält oder schon weitergezogen ist. Die Landesregierung geht jedoch von einem durchziehenden Wolf aus. Zu b: Bei einem Wolfsnachweis werden Verbände, wie beispielsweise der Landesschafzuchtverband, und Wildtierbeauftragte mittels einer E-Mail informiert. Zudem wird bei einer Wolfssichtung außerhalb der Fördergebiete eine solche Information sowohl auf unserer Homepage als auch in regionalen und landesweiten Pressemedien veröffentlicht. Darüber hinausgehende Informationen zum Schutz von Nutztieren sowie zum Management – welche auf unserer Homepage zu finden sind – werden in den Pressemitteilungen benannt. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . J o n a s W e b e r S P D – S o l a r a n l a g e a u f d e m S t ü r m l i n g e r S e e a) Unterstützt die Landesregierung das parteiübergreifende Bemühen von u. a. örtlichen Bundes- und Landtagsabgeordneten, des Gemeinderats und Bürgermeisters der Gemeinde Durmersheim, des Landrats des Landkreises Rastatt und des Verbandsvorsitzenden des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein, die geplante schwimmende Solaranlage („Floating-PV“) auf dem Stürmlinger See in Durmersheim (Landkreis Rastatt) auf 30 % der Wasserfläche zu errich- ten? b) Welche Maßnahmen wird die Landesregierung im Land und gegenüber dem Bund ergreifen – oder hat sie bereits ergriffen –, um eine Ausnahme bzw. Änderung der bundesgesetzlich geregelten maximalen Überdeckung von 15 % der Wasserfläche zu erreichen? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Zu a: Das Land unterstützt weiterhin einen Ausbau der Floating-Fotovoltaik (FPV) auf Baggerseen in Baden-Württemberg als einen wichtigen Beitrag für die Energiewende. Nach einer vom Umweltministerium beauftragten Potenzialstudie des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme, ISE, werden in Baden-Württemberg 71 Baggerseen als „geeignet“ und 144 als „bedingt geeignet“ für schwimmende Fotovoltaik eingestuft. Welche PV-Leistung auf diesen Baggerseen installiert werden kann, muss im Einzelfall geprüft werden. Das in der Studie dargestellte Potenzial schwankt stark zwischen 70 und knapp 200 MW. Im Vorfeld der Verabschiedung des sogenannten Osterpakets der Bundesregierung konnte sich das Land Baden-Württemberg leider nicht durchsetzen, dass eine Flächenbegrenzung auf 15 % der Wasserfläche entfällt. Das Land ist nun an die rechtlichen Rahmenbedingungen gebunden: Das WHG sieht derzeit eine abweichungsfeste Flächenbegrenzung für FPV (Schriftliche Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energie von 15 % der Wasserfläche vor. Eine Ausnahmeregelung von dieser Flächenbegrenzung gibt es leider nicht – auch nicht für Forschungsprojekte. Zu b: Die Landesregierung wird sich beim Bund für eine Experimentierklausel einsetzen, die probeweise eine gewisse Anzahl von FPV-Anlagen mit einer größeren Flächenbedeckung ermöglicht. Das Land hat außerdem zwei eigene Projekte initiiert, um Erfahrungen mit FPV zu sammeln: eine Literaturstudie und eine Modellierung zur Folgenabschätzung von FPV-Anlagen. Wenn sich aufgrund der Projektergebnisse die Möglichkeit bietet, mehr als 15 % Flächenbedeckung mit FPV-Anlagen zu realisieren, ist beabsichtigt, vonseiten des Landes gegenüber dem Bund bezüglich einer Änderung der restriktiven Flächenbegrenzung im WHG initiativ zu werden. *

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