Dr. Uwe Hellstern
Die Geschichte ist folgende: Im Landkreis Freudenstadt gibt es zwei ungefähr gleich große Städte, Horb und Freudenstadt. Weil historisch gesehen Horb auch mal Kreisstadt war, hat man bei vielen Ämtern Außenstellen in Horb belassen, um im Prinzip die Bürgernähe zu gewährleisten, weil dies auch die zwei Einzugszentren für Dienstleistungen der Verwaltung sind. Im Frühjahr nun erging ein Schreiben an die Kommune Horb, dass die Finanzamtsaußenstelle in Horb, die dort schon immer war, geschlossen werden soll, um mit der Hauptstelle in Freudenstadt zusammengelegt zu werden. Dabei soll die Zusammenlegung aber nicht im Gebäude des Finanzamts Freudenstadt erfolgen, sondern in einem separaten Gebäude, das neu anzumieten und auch räumlich entfernt ist. Es ist keine richtige Zusammenlegung. Dies hat zu Verwunderungen geführt, und man hat nachgefragt, welche Kosten dadurch eingespart werden. Zunächst kam als Antwort, dass Fahrtkosten in Höhe von 60 000 € eingespart werden könnten. Dies erschien allen etwas hoch, woraufhin ich im September eine Anfrage an das Finanzministerium gestellt habe, das die Kosten konkreter beziffern sollte. Demnach betrügen die Fahrtkosteneinsparungen nur noch 16 000 €. Der Rest entfalle auf anderweitige Einsparungen, die nicht genauer beziffert wurden. Sagen muss man auch, dass der neue Standort, der flächenmäßig kleiner ist, höhere Mietkosten hat als der alte Standort, der jetzt geschlossen wird. Natürlich werden die Wege dadurch für etliche Bürger, die Anliegen haben, die sie persönlich vorbringen wollen, länger. (Dr. Uwe Hellstern) Weil es unklar ist, habe ich die Anfrage gestellt, welche Kosten die Anbindung der Außenstelle Horb an Freudenstadt in der Vergangenheit verursacht hat und welche Kosten konkret durch die Anbindung eingespart werden. Der Trend ist ja – das habe ich z. B. in Bayern festgestellt –, dass man versucht, als Dividende der Digitalisierung neue Außenstellen aufzumachen, um zu gewährleisten, dass die Bürgernähe verbessert wird. Aber bei uns werden jetzt Außenstellen geschlossen, und die Begründung ist dürftig. Das ist der Grund der Mündlichen Anfrage.
