Dr. Ute Leidig
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, insbesondere sehr geehrter Herr Abg. Reith! Mit der Reform des SGB VIII durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz im vergangenen Jahr besteht im Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes Baden-Württemberg Änderungsbedarf. Auch unabhängig von der Reform des SGB VIII ist in den vergangenen Jahren an verschiedenen Stellen ein Weiterentwicklungsbedarf offensichtlich geworden, sodass klar war, dass wir hier etwas tun werden. In früheren Fragestunden habe ich berichtet, dass das Sozialministerium plant, eine Arbeitsgruppe zur Novellierung einzuberufen. Zum Start dieses dialogischen Beteiligungsprozesses wurden Ende Juni von den verschiedenen Organisationen, Verbänden, Vereinen und Institutionen der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit schriftliche Rückmeldungen an das Fachreferat erbeten. Sie wurden eingeladen, sich schriftlich zu einem aus ihrer Sicht notwendigen Weiterentwicklungsbedarf dieses Kinder- und Jugendhilfegesetzes des Landes zu äußern. Es sind auch zahlreiche Stellungnahmen eingegangen. Die eingegangenen Rückmeldungen werden aktuell vom Fachreferat gesichtet und ausgewertet. Ich gehe bei Ihrer zweiten Frage gleich noch auf ein paar Inhalte ein. Zunächst aber dazu, wie es jetzt weitergeht. Die Auftaktsitzung der Arbeitsgemeinschaft zur Novellierung des LKJHG wird am 2. Dezember 2022 in Präsenz stattfinden. So ist es zumindest derzeit geplant. Dazu wurden die Organisationen, Verbände, Vereine und Institutionen der Kinderund Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit mit Schreiben vom 14. Oktober 2022 eingeladen – also mit ausreichend Vorlauf. Die inhaltliche Ausrichtung der ersten Sitzung befindet sich derzeit noch in der Planung. Letztlich wird es darum gehen – es wurde durch die schriftlichen Stellungnahmen ja schon Vorarbeit geleistet –, dass man auf diese schriftlichen Stellungnahmen Bezug nimmt, möglicherweise dadurch, dass sie das noch einmal mündlich vorstellen werden. Aber ganz konkret und genau ist das noch nicht; es ist, wie gesagt, im Moment noch in der Vorbereitung. Vermutlich werden die einzelnen Änderungsbedarfe in einem weiteren Schritt thematisch strukturiert, und es werden dann Unterarbeitsgruppen gebildet, damit man tatsächlich spezielle Fragestellungen vordiskutieren und im Detail diskutieren kann. Sie kennen das ja auch: Nicht jeder ist an jeder Frage ode – 50. Sitzung – Donnerstag, 10. November 2022 im Detail interessiert. Es ist aber dennoch wichtig, auch diese Details zu bearbeiten, wenn wir für ein so wichtiges Gesetz eine Novellierung vornehmen. Die angeschriebenen Akteurinnen und Akteure im Kinder- und Jugendhilfebereich – jetzt zu Ihrer zweiten Frage – sehen u. a. Änderungsbedarfe in folgenden Bereichen – ich muss Ihnen eine Zusammenfassung geben; (Abg. Nikolai Reith FDP/DVP: Das ist okay!) es ist nicht sinnvoll, dass ich die Schreiben jetzt hier vorlese –: Die durch die Reform hervorgerufene inklusivere Ausrichtung des SGB VIII soll sich auch im LKJHG widerspiegeln. Die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses soll erweitert werden um alle im Kinder- und Jugendhilfebereich tätigen Verbände, um landesweite Selbstvertretungsorganisationen junger Menschen und um die Vertretung von Behindertenverbänden. Weiter geht es um eine Verankerung der Jugendsozialarbeit und der Schulsozialarbeit im LKJHG sowie die Neuregelung der Zuständigkeiten und des Verfahrens zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Die nächsten Punkte sind die Stärkung der politischen Beteiligung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, u. a. durch Partizipationsformen für junge Menschen auf Landesebene, und schließlich die Förderung von Selbstvertretungsstrukturen, die Schaffung einer rechtlichen Basis einer landesweiten Interessenvertretung von Care Receivern, also von Menschen, die Pflegeleistungen erhalten, die Verankerung des landesweiten Ombudssystems, die Klarstellung der zwingenden Pflicht zur Erbringung von Leistungen nach § 11 SGB VIII durch die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, die Konkretisierung des Einrichtungsbegriffs und die Regelungen zur Betriebserlaubnis. Der letzte Punkt, den ich erwähnen sollte, ist die Stärkung des Fachkräftepersonals. Sie sehen: Es ist wirklich ein weites Spektrum. Die unterschiedlichen Organisationen, die sich geäußert haben, haben unterschiedliche Interessen und sehen verschiedene Felder, in denen ein Änderungsbedarf besteht. Insofern geht es tatsächlich um ein breites Feld.
