Christine Neumann-Martin
Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung. – Ich fange noch einmal an: Regionale Grünzüge sind von Siedlungstätigkeit und anderen funktionswidrigen Nutzungen freizuhalten. Das bedeutet aber regelmäßig schon jetzt nicht, dass keine Landnutzung möglich ist. Dieses Missverständnis begegnet uns gelegentlich bei einer Diskussion vor Ort. Mit der Änderung werfen wir also nicht den Nutzschutz über Bord, sondern konkretisieren Vorgaben und passen sie den Bedürfnissen unserer Zeit an. de – 47. Sitzung – Donnerstag, 13. Oktober 2022 Mit den drei Zielen des § 13a unterstreichen wir die Dringlichkeit des Vorhabens. Wir wollen unsere sehr ehrgeizigen Klimaziele bis 2040 erreichen. Wir alle wissen, wie lange Infrastrukturmaßnahmen von der Projektierung bis zur tatsächlichen Inbetriebnahme dauern. Deshalb wollen wir dafür sorgen, dass verlässlich im ganzen Land möglichst schnell bessere Planungsgrundlagen bestehen. Wer im Gesagten eine Bevormundung der Regionalplanungsträger sieht, darf sich freuen, dass für die Pläne und Teilpläne die Pflicht zur Genehmigung durch das Ministerium entfällt. Das Anzeigeverfahren ermöglicht damit das Verbindlichwerden der Pläne bereits nach Ablauf von drei Monaten. Dadurch wird das Verfahren entschieden verkürzt und gewährleistet, dass die Regionalpläne spätestens im Jahr 2025 Geltung erlangen können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben Vertrauen in die kommunale Ebene und die regionalen Planungsträger. Ein ganz wichtiger Punkt: Bei Widersprüchen und Anfechtungsklagen gegen das Planungsgebot soll die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs und der Anfechtungsklage entfallen. Damit wollen wir verhindern, dass das Tempo, das wir mit dieser Planungsbeschleunigung aufnehmen, vor den Verwaltungsgerichten dieses Landes wieder eingebüßt wird. Das bedeutet nicht, dass jemand sein Recht auf Gehör vor Gericht einbüßt. Nur die aufschiebende Wirkung entfällt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die die Regierung tragenden Fraktionen legen ein umfassendes Paket vor, mit dem der Ausbau der erneuerbaren Energien, von Fotovoltaik und Windenergie, in Baden-Württemberg vorangebracht wird. Zusammenfassend: Wir berücksichtigen den Flächenbedarf für den Ausbau erneuerbarer Energien in den Planungsgrundlagen. Wir sorgen für eine schnelle landesweite Umsetzung der planerischen Grundlagen durch die Träger der Raumplanung. Wir verhindern zeitliche Einbußen durch juristische Scharmützel. Lassen Sie mich zum Schluss einen weiteren Gedanken anfügen: Mit diesem Maßnahmenpaket und den anderen Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung machen wir uns nicht nur sattelfest für den Ausbau der erneuerbaren Energien, sondern wir haben damit einen umfassenden Testfall, wie es uns in diesem Land gelingt, den Ausbau von Infrastruktur allgemein voranzutreiben. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Sehr gut!) Ich erwarte mir hier für viele andere Politikbereiche wertvolle Impulse. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
