Christine Neumann-Martin
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Entwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes nimmt die Koalition die Aufgabe an, die Energiewende in Baden-Württemberg weiter zu gestalten. Das wird nicht durch Absichtserklärungen und Sonntagsreden erreicht, sondern es geht darum, verbindliche Regelungen für die Planungen zur Raumordnung in diesem Land zu erlassen. Daher bin ich Frau Ministerin Nicole Razavi für ihr engagiertes Vorgehen und für ihre enge Zusammenarbeit mit den Regionalverbänden im Rahmen der regionalen Planungsoffensive sehr dankbar. (Zuruf von der AfD: Eigenlob stinkt!) Denn wir wollen nicht zentralistisch durchregieren, sondern den zwölf Regionen als den Trägern der Raumordnung und den kommunalen Gebietskörperschaften das Instrumentarium an die Hand geben, die Anforderungen der Energiewende anzugehen. Wir haben uns mit ihnen gemeinsam auf den Weg gemacht. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Denn neben allem anderen benötigt die Energiewende auch etwas, was wir nur über die Planungsprozesse bereitstellen können: die Fläche. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) (Christine Neumann-Martin) Mit dem 2-%-Flächenziel haben wir ein ehrgeiziges Ziel für die Raumordnung verabschiedet. Wir sind hier deutlich ambitionierter als der Bund. Der Bund hat in seinem „Wind an Land“-Gesetz festgelegt, dass Baden-Württemberg 1,8 % der Landesfläche bis Ende 2032 für Windenergie ausweisen muss. Bis Ende 2026 sollen nach Bundesvorgaben 1,1 % der Landesfläche für Windenergie bereitstehen. Wir planen 2 % für Windenergie und Fotovoltaik auf Freiflächen, und das auch schon bis 2025. Ich erlaube mir den Hinweis, dass genau das in einem Land mit der Siedlungsdichte, wie wir sie in der Metropolregion Rhein-Neckar, in der Technologieregion Karlsruhe, auf der Achse Heilbronn–Stuttgart–Tübingen, in Freiburg und am Bodensee haben, kein triviales Ansinnen ist. – Damit habe ich nur die Siedlungsdichte betrachtet. Mag die Welt der Energiewende in gewisser Weise Neuland sein, sind wir doch nicht im Terra nullius. So wichtig wir alle das Ziel finden: Ohne die entsprechenden planerischen Instrumente wäre es zum Scheitern verurteilt. Deshalb handeln wir jetzt. Wir verankern Klimaschutz und Klimaanpassung in den Planungsleitlinien des Landesplanungsgesetzes, also in den Grundsätzen der Landesentwicklung und der Regionalplanung. Das erhöht das Gewicht der erneuerbaren Energien in der planerischen Abwägung ganz beträchtlich, wenn es um die Gestaltung z. B. von regionalen Grünzügen geht. Die Öffnung der Grünen – Entschuldigung –, die Öffnung der regionalen Grünzüge für die erneuerbaren Energien ist eine zentrale Maßnahme. (Heiterkeit – Vereinzelt Beifall – Abg. Andreas Deuschle CDU: Die können sich auch einmal öff- nen!) – Entschuldigung. – Ohne diese Öffnung sehe ich nicht, wie die Regionalpläne das 2-%-Ziel erreichen können. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Die regionalen Grün- züge, genau! Die regionalen Grünzüge, Frau Kolle- gin! – Abg. Andreas Stoch SPD: Grüne Regionalzüge! – Heiterkeit – Gegenruf des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Nein, nicht die Regionalzüge! Die regionalen Grünzüge! – Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Die regionalen Grünzüge sind von Siedlungstätigkeit und anderen funktionswidrigen – – (Unruhe)
