Nico Weinmann
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat werde ich nicht bis in das 17. Jahrhundert zurückgreifen. Vielmehr werde ich mich der Zukunft widmen. Denn in dieser beabsichtigen wir ja alle zu leben. Insoweit begrüßen wir ausdrücklich die fortschreitende Digitalisierung des Justizwesens und des Rechtsverkehrs. Der flächendeckende Einsatz der E-Akte auch im Hinterlegungswesen an den Amtsgerichten ist ein weiterer Schritt hin zu einem bürgernahen und effektiven Gerichtswesen in Baden-Württemberg und sorgt für eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Arbeitsabläufe bei Gericht. Ich mache keinen Hehl daraus, Frau Ministerin, dass wir uns bei aller Anerkennung der Fortschritte in den letzten Jahren hier weiterhin eine Beschleunigung bei der Digitalisierung der Justiz wünschen würden. Neben einer großen Zahl von Änderungen, mitunter auch redaktioneller Natur, die hier im Omnibusverfahren zur Abstimmung gebracht werden, erscheint schließlich der Bürokratieabbau durch eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der Beeidigungsverfahren für Dolmetscher, deren wertvolle Arbeit nicht zuletzt angesichts einer zunehmend heterogenen Gesellschaft nicht hoch genug eingeschätzt werden kann und zunehmend an Bedeutung gewinnt, grundsätzlich erstrebenswert. Denn in der Tat nehme ich auch als Strafverteidiger regelmäßig wahr, dass mit der Dolmetscherfunktion tatsächlich ein ganzes Verfahren in die eine oder die andere Richtung fallen kann. Ein tolles Beispiel hat mir meine Tochter geliefert, als sie gesagt hat: „Papa, ich brauche Kohle.“ Ich fragte meine Tochter zurück: „Wofür brauchst du Kohle?“ Sie antwortete: „Ich will Knete.“ (Vereinzelt Heiterkeit) Jetzt muss man einfach überlegen, wie man das übersetzt. Da wird die Problematik deutlich. (Beifall bei der FDP/DVP) Vor dem Hintergrund dieser wertvollen Arbeit gilt unser Augenmerk natürlich der Frage, welche konkreten Folgen die Beendigung der öffentlichen Bestellung und Beeidigung von Urkundenübersetzern und die allgemeine Beeidigung von Gebärdensprachdolmetschern zum 31. Dezember 2027 angeiode – 47. Sitzung – Donnerstag, 13. Oktober 2022 sichts eines gerade in diesem besonderen Bereich vorherrschenden Fachkräftemangels für die qualitätsvolle Fortsetzung des Betriebs der Rechtsprechung und Rechtspflege hat und wie möglicherweise ein auch von den entsprechenden Verbänden geforderter Bestands- und ein entsprechender Vertrauensschutz hier Berücksichtigung finden können. Die Diskussion ist vom Kollegen Weber angesprochen worden. In der weiteren Begründung ist auch die Klarstellung, dass hier kein Misstrauen vorliegt, wichtig. Gleichwohl ist es eine wesentliche Frage, wie wir hier den Nachwuchs sicherstellen können. Im Ständigen Ausschuss werden wir uns in dieser Frage sicherlich einer adäquaten Lösung annähern können. Insofern herzlichen Dank. Wir stimmen dem Vorschlag insoweit zu. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Thomas Hentschel GRÜNE)
