Jonas Weber
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, der Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung des Hinterlegungswesens, zur Anpassung des Landesrechts an das Gerichtsdolmetschergesetz und zur Änderung weiterer Vorschriften liegt vor. Frau Ministerin, über diesen Entwurf reden wir heute. Sie sehen, ich habe mir den Titel gemerkt. (Heiterkeit – Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Grünen – Abg. Ulli Hockenberger CDU: Wun- derbar!) Ich habe ihn mir aber auch ein bisschen aufgeschrieben. Aber meine beiden Vorredner haben ja schon in die Materie eingeführt. Das ist richtig und wichtig, und einer hat geraunt, man könne ja ganz froh sein, dass man seine Kaution zukünftig auch digital anweisen kann. Aber das Hinterlegungswesen ist doch ein sehr papierhaftes. Insofern ist es ein richtiger Schritt, dass auch das Hinterlegungswesen digitaler wird. Dahin wollen wir ja alle. Hinsichtlich der Anpassung des Landesrechts an das Gerichtsdolmetschergesetz, Herr Kollege von Eyb, gab es bei uns kurz Irritationen, ob denn Deutsch, Schwäbisch und Badisch gemeint ist. Aber ich glaube, das gilt in jedem Fall. (Beifall des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Ich will an diesem Punkt aber doch auf einen Umstand aufmerksam machen, der hier, glaube ich, schon angesprochen werden muss. Denn in der Verbändeanhörung haben die Dolmetscher uns darauf hingewiesen, dass ein Umstand bei ihnen zu einem gewissen Misstrauen oder zu Unwohlsein führt. Das ist der Umstand, dass die bundesgesetzliche Regelung eine Übergangsfrist bis 2027 vorsieht und bei den Dolmetschern dadurch jetzt der Eindruck entstanden ist, man würde ihnen misstrauen. Aber ich glaube, das kann man aus der Welt schaffen, und das haben Sie in Ihrer Stellungnahme ja auch schon getan. Denn es geht eben nicht darum, dass wir diesen Menschen, die hier eine tolle Arbeit machen, misstrauen, sondern einfach auch um eine Rechtsvereinheitlichung. Wir, die SPD-Fraktion, würden uns wünschen, dass Sie da vielleicht noch mal auf den Verband zugehen und deutlich machen, dass es an dieser Stelle kein Misstrauen seitens des Gesetzgebers gibt. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie der Titel schon versprochen hat, jagt hier ein Highlight das andere. Jetzt komme ich zu anderen Vorschriften, und zwar zum badischen Gesetz, die geschlossenen Hofgüter betreffend, vom 20. August 1898, also aus der Zeit, in der Friedrich I. Großherzog von Baden war. Ich habe festgestellt, dass wir das Gottesgnadentum zum Glück inzwischen abgeschafft haben. Ich habe mir aber auch, wie sich das ordentlicherweise gehört, angeschaut, was wir da gerade ändern. Wir ändern nämlich u. a. § 14 und ersetzen dort den Begriff „Gewalt“ durch „Sorge“. Da steht, dass es noch elterliche Gewalt gibt. Ich habe mir das genau angeschaut, Frau Ministerin. Das hat der Bund 1979 unter Helmut Schmidt dankenswerterweise bereits ge- (Jonas Weber) ändert. Ich glaube, es entspricht auch eher unserem gemeinsamen Familienbild, dass mehr die Sorge und weniger die Gewalt im Mittelpunkt steht. Deswegen begrüßen wir diese Änderung so weit ausdrücklich und würden uns wünschen, dass unser Recht das nächste Mal, wenn wir bundesgesetzliche Regelungen haben, die zur Verbesserung führen, nicht erst so viel später geändert wird. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und des Abg. Nico Weinmann FDP/DVP)
