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Stephen Brauer

FDP 13.10.2022 Sitzungen 17/47

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Warum sind Änderungen bei Besoldung und Versorgung erforderlich? Und warum hätte es einer echten Reform bedurft? Wir brauchen gut bezahlte Beamte im öffentlichen Dienst, um dem Fachkräftemangel auch dort zu begegnen. Was wir nicht brauchen, sind mehr Staatssekretäre und mehr Ministeriumsmitarbeiter. (Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Im mittleren Dienst ist der Abstand zur Grundsicherung einzuhalten. Hier gibt es quasi Konkurrenz nach unten. Da gibt es neue Herausforderungen, auch durch das Bürgergeld, das ab Januar 2023 neu eingeführt wird. Vielleicht muss man da sogar noch einmal nachsteuern. Im gehobenen und im höheren Dienst muss der Abstand zu den Gehältern in der Wirtschaft verringert werden – quasi die Konkurrenz nach oben. Die gestiegenen und weiter steigenden Anforderungen sind ein weiterer Grund für eine Reform. Zudem muss dem Alimentationsprinzip Rechnung getragen werden, was eine Anpassung der Beihilfe erfordert. Es bleiben die Fragen zu beantworten, warum die Landesregierung diesen Gesetzentwurf vorlegt und warum man nicht von einer echten Reform sprechen kann. Die Landesregierung hat reaktiv und nicht proaktiv gehandelt. Allein die beiden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2020 de – 47. Sitzung – Donnerstag, 13. Oktober 2022 haben dazu geführt, dass dieser Gesetzentwurf vorgelegt wurde – nichts anderes. Das, was Sie hier vorgelegt haben, ist Stückwerk, aber keine Reform. Ihr Vorschlag ist rückwärtsgewandt und kann schon deshalb die Besoldung nicht zukunftsfest machen. Indem Sie untere Besoldungsgruppen einfach wegfallen lassen, stauchen Sie den Tarif. Eine Wiederholung dieser Vorgehensweise ist nicht möglich, und in ein paar Jahren stehen Sie wieder vor dem gleichen Problem. Warum werden wir dem vorgelegten Gesetzentwurf nicht zustimmen, wenn er so bleibt? Erstens: Ihre Anpassungen enden beim höheren Dienst. Die Stauchung des Tarifs, vor der das Bundesverfassungsgericht bereits vorgewarnt hat, erfolgt also doch. Zweitens: Die Erhöhung beim kinderbezogenen Familienzuschlag ist degressiv bis Besoldungsgruppe A 13 ausgestaltet. Das ist eventuell verfassungswidrig, da gegen das Abstandsgebot verstoßen wird. Drittens: Die Abschaffung der Erfahrungsstufen 1 und 2 bei gleichzeitiger Erhöhung der Wartezeiten ist Augenwischerei und widerspricht der Logik des bislang bewährten Systems. Viertens: Einige Punkte, wie die Kostendämpfungspauschale oder die Streichungen bei der Zahnmedizin und den vermögenswirksamen Leistungen, haben Sie einfach ignoriert. Dieser Gesetzentwurf stellt keine Reform dar und erhöht die Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Baden-Württemberg nicht nennenswert. Ich kann Ihnen das an einem Beispiel verdeutlichen: Nehmen Sie z. B. eine Grundschullehrerin, Eingangsamt A 12. Sie verdient 3 917,89 € im Monat – das ist der Verdienst eines Elektrikers im Landkreis Schwäbisch-Hall derzeit. Die Grundschullehrerin soll 30 Schüler aufs Leben vorbereiten, die Eltern der Schüler haben das auf sie delegiert, weil sie ihr vertrauen. Sie selbst hat zwölf oder 13 Schuljahre, vier Jahre Studium und eineinhalb Jahre Referendariat hinter sich. Sie soll Binnendifferenzierung betreiben, individuelle Lernprozesse begleiten, die Digitalisierung des Unterrichts umsetzen, Werte vermitteln, zu gesunder Ernährung anregen – und, und, und; (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Unterricht ohne Noten!) alles, was zu Hause nicht mehr läuft –, und das Ganze auch noch motiviert. Diese gut ausgebildete Lehrerin geht bei Ihrer Reform fast leer aus. Ihre Begründung ist besonders interessant – ich zitiere –: So gehört etwa eine hohe Prozess- und Serviceorientierung bisher schon zum Anforderungsprofil der Eingangsämter in den Laufbahnen des höheren Dienstes und ist folglich bei der Ämterbewertung bereits berücksichtigt. Jetzt könnte man meinen, das gelte nur für A 13, aber Sie haben dazugeschrieben: Dies gilt entsprechend auch für die Lehrämter mit einem Eingangsamt der Besoldungsgruppe A 12 und höher. (Stephen Brauer) Vielen Dank für gar nichts, liebe Landesregierung. (Beifall bei der FDP/DVP) Das ist schon sehr dünn – bei allen Verbesserungen, die notwendig und angezeigt waren – und führt sicher nicht dazu, dass Sie Nachwuchskräfte für die Grundschule gewinnen. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)

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