Ruben Rupp
Sehr geehrter Herr Präsident, geehrte Abgeordnete! Mit einem durchschnittlichen Anteil am Orderbuchumsatz von rund 35 % im deutschen Parketthandel ist die Börse Stuttgart Deutschlands drittgrößter Handelsplatz. Innerhalb Europas bildet die Gruppe Börse Stuttgart die sechstgrößte Börsengruppe mit einer besonderen Bedeutung im Kapitalmarktgeschäft. Darüber hinaus stellt die Börse Stuttgart Digital Exchange heute den ersten regulierten Handelsplatz für Kryptowährungen – das wurde auch schon genannt – in Deutschland. Die Gruppe Börse Stuttgart hat damit einen hohen Stellenwert nicht nur bei Privatanlegern, sondern darüber hinaus auch für institutionelle Investoren in ganz Europa. In Anbetracht des gigantischen Kapitalvermögens, das täglich an den Börsen gehandelt wird, liegt es auf der Hand, dass der Gesetzgeber nicht nur die Kontrolle der Börsenorgane und die ordnungsgemäße Transparenz des Börsenhandels sicherstellt, sondern auch den Anlegerschutz im Blick haben muss. Deshalb sind funktionierende Kontrollmechanismen, die sowohl die Gesetzmäßigkeit des Aktienhandels gewährleisten als auch gleichzeitig steuerstrafrechtlich relevante Transaktionen unterbinden, enorm wichtig. Ganz aktuell wird dies ja durch die Aufarbeitung der Skandale um Cum-Ex-Geschäfte deutlich, die der Bundesgerichtshof erstmals im Jahr 2021 als Steuerstraftat eingestuft hat. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden in Baden-Württemberg die Rechtsgrundlagen geschaffen, um in Zukunft die Erstattung der Kosten des Landes bzw. des Wirtschaftsministeriums als Börsenaufsichtsbehörde durch die Börsenträger zu regeln. Vergleichbare Regelungen bestehen beispielsweise bereits in Hessen und damit an der Frankfurter Wertpapierbörse, dem größten Börsenstandort in Deutschland und zugleich einer der größten Wertpapierbörsen der Welt. Es ist in der Tat angemessen, wenn die immer stärker ansteigenden Kosten der Börsenaufsicht nicht mehr von der Allgemeinheit, sondern von denjenigen getragen werden, deren Geschäftstätigkeit sie verursacht. Angemessen sind dabei auch die im Gesetzentwurf vorgesehenen Kostenerstattungssätze von 90 % für Aufsichtstätigkeiten nach dem Börsengesetz und eine gesonderte Erstattungspflicht in voller Höhe für Sonderprüfungen. Auch wenn daher das neue vorgesehene Verfahren über die Erstattung der Kosten der Börsenaufsichtsbehörde plausibel ist, gilt dies nicht in gleicher Weise für die Regelungen, mit denen die Kontrollvorgaben in den vergangenen Jahren immer weiter verschärft worden sind. Der Gesetzentwurf nimmt hier in der Formulierung der Zielsetzung ausdrücklich auch Bezug auf die EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente. Merken Sie etwas? Wieder einmal sind wir beim Thema EU, und wieder einmal im Zusammenhang mit zu viel Bürokratie. iode – 47. Sitzung – Donnerstag, 13. Oktober 2022 Auch die Landesregierung gesteht in diesem Gesetzentwurf die Probleme mit der EU offen ein. Da fragt man sich: Sind die zahlreichen EU-Vorgaben zur Regelung der Finanzmärkte in dieser Fülle wirklich notwendig? (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Ja!) Das bleibt zu prüfen. Nach der ersten Sichtung ist zu befürchten, dass eben viele Regelungen, wie wir sie auch in anderen Bereichen haben, nicht notwendig wären. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Die EU sticht leider immer wieder – auch hier und heute – nicht als eine Organisation hervor, von der alle profitieren, wie Sie das ja immer behaupten, sondern als Bremsklotz, der einem überbürokratisierten Beamten- und Juristenapparat immer mehr teure und überflüssige Jobs verschafft. Das ist die Wahrheit, und Ihre Märchen von der lukrativen EU glauben wir von der AfD schon lange nicht mehr. (Beifall bei der AfD – Abg. Thomas Poreski GRÜ- NE: Dafür glaubt ihr Putin!) – Ich höre schon wieder Putin; (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Ich höre es seit zwei Minuten!) das ist irgendwie Mode: Wenn einem die Argumente ausgehen, kommt von den Grünen irgendwas mit Putin. Der ist irgendwie an allem schuld. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Sie haben es nur nicht ausgesprochen! Das habe ich gemacht! – Zuruf des Abg. Udo Stein AfD) Aber wir reden eigentlich gerade über das Börsenaufsichtskostengesetz. Ich weiß nicht, wo Sie gerade gedanklich sind; vielleicht sind Sie zu sehr in Ihr Handy vertieft oder so. Sie sollten vielleicht der Debatte folgen. (Beifall bei der AfD) Als Fazit: Für die Erste Beratung sehen wir die Kostenverlagerung weg von der Allgemeinheit hin zum Träger der Börse grundsätzlich eher positiv. Das wurde ja heute auch mehrfach erwähnt. Wir halten aber – das habe ich, denke ich, auch deutlich gemacht – die EU-Bürokratie, die zu immer stärker anwachsenden Aufsichts- und Prüfungskosten führt, für ein kostentreibendes Grundübel, welches die AfD auf allen Ebenen weiterhin massiv bekämpfen wird. Ich freue mich auf die Debatte im Wirtschaftsausschuss. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
