Norbert Knopf
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 1. Juli 2021 ist der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft getreten. Erstmals gibt es damit einen bundesweit einheitlichen Rahmen für das Glücksspiel. Das ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer suchtpolitisch sinnvollen Regulierung, nicht zuletzt dank uns Grünen in Baden-Württemberg. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Eine wesentliche Änderung durch den Staatsvertrag war die Ausweitung des Spielersperrsystems, das die Spielenden vor finanziellen Verlusten schützen soll. Das neue System – der Minister hat es schon ausgeführt – ist länderübergreifend. Es gilt in allen 16 Bundesländern anbieterübergreifend. Es gilt für alle Glücksspielanbieter, und es gilt spielformübergreifend. Es gilt für alle Arten des Glücksspiels. Damit ist es ein Garant für einen guten Spielerschutz. Der bestehende Staatsvertrag sieht vor, dass eine neue zentrale Behörde in Sachsen-Anhalt auch die Sperrdatei verwalten soll. Da sich die Behörde noch im Aufbau befindet, liegt die Zuständigkeit übergangsweise beim Land Hessen. Es hat sich nun herausgestellt, dass ein Übergang der Sperrdatei auf die neue Behörde unnötige Verzögerungen und finanzielle Mehrbelastungen mit sich bringen würde. Denn es handelt sich nicht nur einfach um eine Datei, sondern daran hängt eine ganze Abteilung im Regierungspräsidium Darmstadt. Diese pflegt die Sperrdatei, kümmert sich um die Umsetzung der Sperren, und es gibt auch noch eine Hotline, die Fragen zum System beantwortet. Das Land Hessen hat somit nicht nur die nötige technische Infrastruktur, sondern auch Personal und Erfahrungen aufgebaut, die nicht einfach an einen neuen Standort transferiert werden können. Mit der Änderung des Staatsvertrags lassen wir die Sperrdatei dort, wo sie jetzt ist, und die Glücksspielaufsicht in Hessen bleibt weiterhin die zuständige Behörde. Wir unterstützen das im Sinne eines zügigen und effektiven Verwaltungshandelns sehr. Als suchtpolitischer Sprecher meiner Fraktion möchte ich an dieser Stelle auch noch einmal erläutern, warum mir die Sperrdatei so wichtig ist. Sie ermöglicht eine gute Rückfallprävention. Gerade bei der Spielsucht ist die Sperrdatei das zentrale Element, das „trockenen“ Spielern hilft, nicht wieder rückfällig zu werden. Denn eine Sperrung kann nicht sofort wieder aufgehoben werden, sondern es gibt eine Mindestsperrzeit von drei Monaten. Aber nicht nur Spieler werden geschützt. Es gibt auch für Angehörige die Möglichkeit, betroffene Personen zu sperren, was gerade bei einer gemeinsamen Vermögenshaftung sehr wichtig ist. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Christian Gehring CDU) Daher ist es sinnvoll, die bereits gut funktionierende Datei kontinuierlich weiter zu betreiben. Wir sollten die gerade erst abgeschlossene Aufbauarbeit nicht wieder neu beginnen und (Norbert Knopf) nicht das Risiko eingehen, dass es zu Unterbrechungen kommt. Daher sage ich Ja zum Gesetzentwurf und Ja zur Stärkung des Spielerschutzes. Ich bitte um breite Zustimmung zum Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
