Anton Baron
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Herr Dr. Brink hat es bereits erwähnt: Die Entwicklung von Informationsfreiheits- und Auskunftsrechten in Deutschland und in Baden-Württemberg verläuft wirklich erfreulich. Das zeigt auch der 3. Tätigkeitsbericht in aller Deutlichkeit. Dieser Bericht enthält zudem wertvolle Darstellungen der Entwicklung. Die Auskunftsrechte der Bürger werden als das bezeichnet, was sie tatsächlich sind, nämlich Bürgerrechte, auf die ein grundsätzlicher, wenn nicht sogar ein grundgesetzlicher Anspruch besteht. Die Informationsfreiheitsgesetze waren in Deutschland schon immer das Ergebnis schwerer Geburten – und das leider gerade in Baden-Württemberg. Dies trifft noch immer zu. Das Herrschaftswissen von Verwaltung und Bürokratie musste der Regierung und den Behörden förmlich entrissen werden. Noch heute hinkt die Informationsfreudigkeit der Behörden in Baden-Württemberg dem Rest des Landes leider weit hinterher. Auch das wurde bereits angesprochen. Ausgerechnet unter der grünen Ägide wurde die Informationsfreiheit erst 2016 gesetzlich verankert. Inhaltlich ist es – ich zitiere aus dem Bericht über die Ausschussberatung – „verzagt“ und „vorsichtig“ und noch nicht vollständig umgesetzt, Baden-Württemberg steht dabei im Länderranking auf dem vorletzten Platz – und das, obwohl sich die grüne Politik doch eigentlich auf den Weg gemacht hatte, alles besser, alles anders zu machen und alte Bastionen zu schleifen. Hier wünschen wir, die AfD, uns, dass die Grünen endlich den eigenen Idealen nachkommen und die Blockadehaltung aufgeben. (Beifall bei der AfD) Zwar steht die Fortentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes zu einem Transparenzgesetz im Koalitionsvertrag, aber, wie wir heute bereits gehört haben, dies hat nicht unbedingt etwas zu bedeuten – zumal dann, wenn bei der Regierung der Wunsch nach Geheimniskrämerei dem Ziel der Transparenz entgegensteht. Das gilt gerade bei den mehr oder weniger utopischen, realitätsfremden Plänen beispielsweise zur Energiewende. Umso mehr begrüßen wir die Veröffentlichung eines Vorschlags des Landesbeauftragten für ein Transparenzgesetz. Dies sage ich bewusst im Unterschied zur Landesregierung, die dies heute ja nicht mit einem Satz erwähnt hat. Ein Transparenzgesetz müsste nach unserer Überzeugung zweierlei enthalten. Ich nenne zunächst den Abbau von Hindernissen, die dem Bürger die Lust nehmen sollen, von dem Gesetz Gebrauch zu machen. Hier sind in erster Linie die hohen Gebühren zu nennen. Wir, die AfD, finden es empörend, dass in Baden-Württemberg die Gebühren die höchsten bundesweit sind. Wie lässt sich so etwas eigentlich mit dem ständigen Mantra der Landesregierung zur Bürgerfreundlichkeit vereinbaren? Ich sage Ihnen: überhaupt nicht. Parallel dazu muss aber auch dafür gesorgt werden, dass ein Transparenzgesetz nicht von Querulanten missbraucht werden kann. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das ist jetzt ein Selbstgespräch, oder?) Wenn vonseiten der Kommunen geklagt wird, dass es Leute gibt, die Tag für Tag Anträge stellen, so nehmen wir das nicht ode – 46. Sitzung – Mittwoch, 12. Oktober 2022 auf die leichte Schulter. So notwendig und nützlich Transparenz natürlich ist, so ist dies nicht dazu gedacht, die Verwaltung lahmzulegen. Immerhin sind den Aussagen des Berichts zufolge die Kommunen die Stellen, die mit 70 % am stärksten durch die Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes belastet werden. Idealerweise – so interpretieren zumindest wir die Aussagen von Herrn Dr. Brink – stellen sich solche Fragen nicht, wenn ein Transparenzgesetz von vornherein den Weg einer Art eigenständiger Veröffentlichungspflicht geht. Ganz zum Schluss darf ich im Namen meiner Fraktion dem scheidenden Beauftragten für seine Arbeit in den vergangenen Jahren ganz herzlich danken. Wir hätten Sie, Herr Dr. Brink – das wissen Sie –, sehr gern auch weiterhin in dieser Position gesehen. Sie waren all die Jahre ein Garant, ja ein Vorbild für objektive, unbestechliche Amtsführung. Angst vor dem Thron von Herrschenden kannten Sie nicht – bis Sie dieser Landesregierung allzu unabhängig geworden sind, während Sie Ihren gesetzlichen Pflichten ebenso objektiv nachkamen wie all die Jahre zuvor, nur eben diesmal gegenüber den Falschen. Jeder in diesem Saal weiß, was ich meine; ich muss das daher nun nicht näher ausführen. (Beifall bei der AfD) Wir wünschen Ihnen, Herr Dr. Brink, für Ihren weiteren beruflichen Weg alles erdenklich Gute. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
