landtag-bw.de ↗

Nico Weinmann

FDP 12.10.2022 Sitzungen 17/46

Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Brink, Ihr vorgelegter Tätigkeitsbericht zeigt uns deutlich: Sowohl in Bezug auf die Nachfrage als auch die Nutzung geraten die Themen „Informationelle Selbstbestimmung“, Datenschutz und – entsprechend dem heute vorgelegten Bericht – die Informationsfreiheit immer stärker in den Blick der Bürgerinnen und Bürger. Diesen Prozess des Bewusstwerdens und der zunehmenden Mündigkeit auch in Fragen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit – das sehen wir so ein wenig als Einheit – begrüßen wir, die FDP/DVP-Fraktion, ausdrücklich. Schließlich sind Datenschutz und Informationsfreiheit in Deutschland, aber auch in Europa insgesamt Grundrechte. Damit stehen der Datenschutz und die Informationsfreiheit wie im Übrigen alle Grundrechte in einer Wechselwirkung mit der Demokratie. Einerseits werden beispielweise gerade mit Blick nach Russland und China der Datenschutz und die Informationsfreiheit erst durch demokratische Strukturen ermöglicht. Andererseits tragen der Datenschutz und die Informationsfreiheit in vielerlei Hinsicht dazu bei, unsere freiheitliche demokratische Grundordnung zu erhalten. riode – 46. Sitzung – Mittwoch, 12. Oktober 2022 Nach unserem liberalen Verständnis ist es daher Aufgabe des Landes, in Fragen der Informationsfreiheit und des Datenschutzes an der Seite der Bürgerinnen und Bürger zu stehen, ohne den Einzelnen an der Ausübung seiner informationellen Selbstbestimmung und seiner Auskunftsrechte zu behindern. Ziel muss es sein, die Bürgerinnen und Bürger hierbei zu unterstützen und gleichzeitig das Vertrauen in staatliche Institutionen und die Demokratie zu stärken. Ihr Vorschlag, Herr Dr. Brink, wonach Behörden viele Informationen von sich aus preisgeben müssen, ohne dass vorher ein entsprechender Antrag hätte gestellt werden müssen, findet unsere uneingeschränkte Zustimmung. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Jonas Weber SPD) Insoweit wissen Sie uns bei der Forderung nach einem bürgerfreundlichen Transparenzgesetz an Ihrer Seite. Vor diesem Hintergrund überrascht es nicht wirklich – das ist angesprochen worden; Herr Kollege Jonas Weber hat dies thematisiert –, dass im Koalitionsvertrag ein solches Transparenzgesetz ja vorgesehen ist. Allerdings haben wir den Eindruck, dass die dauerhafte Beruhigungspille der Evaluation das Informationsfreiheitsgesetz hier schläfrig macht. Daher die Frage, Herr Staatssekretär: Wann kommt diese Evaluation, und wann vor allem kommt das Transparenzgesetz? Wir waren jüngst auf einer Informationsreise in Finnland und Estland. Eines konnten wir – Sie waren dabei – sehr eindrücklich feststellen: Finnland hat bereits 1951 Zugangsrechte zu amtlichen Dokumenten eröffnet. Nirgendwo in Europa ist die Zustimmung zur Regierungsarbeit, zur Demokratie und zu den demokratischen Institutionen größer als in Finnland. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Hört, hört!) Vertrauensbildend wäre sicherlich auch ein Onlinetool nach estnischem Vorbild. Dort können die Bürger grundsätzlich online nachschauen, wann, wie oft, von wem und zu welchem Zweck ihre persönlichen Daten jeweils abgefragt wurden. Dies würde sicherlich ein weiter gehendes Bewusstsein der Bevölkerung für die Bedeutung der Informationsfreiheit, aber auch des Datenschutzes befördern. Dass natürlich bei aller Euphorie die Kosten für ein solches Vorhaben, aber natürlich auch die Kosten, die der interessierten Bürgerschaft entstehen, nicht aus dem Blick verloren werden dürfen, ist selbstverständlich. Sie, sehr geehrter Herr Dr. Brink – damit komme ich zum Abschluss –, haben gerade in diesem Kontext in den letzten Jahren Unglaubliches bewirkt. Dafür möchte ich Ihnen im Namen der FDP/DVP-Fraktion ganz herzlich Danke schön sagen. Danke schön Ihnen, Ihrem Haus, und natürlich Ihnen persönlich alles, alles Gute für den weiteren Weg. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD)

Alle Reden von Nico Weinmann Protokoll ↗