Cindy Holmberg
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen in diesem Haus nicht oft über den Mietspiegel, das Mietrecht und den Mieterschutz, da für diese Themen bekannterweise die Kolleginnen und Kollegen in Berlin zuständig sind. Nichtsdestotrotz ist es ein Thema, das für sehr viele Menschen relevant ist. Bundesweit müssen fast 60 % der Menschen monatlich Miete zahlen. Bei uns in Baden-Württemberg, im Land der Häuslebauer, ist der Anteil ein bisschen geringer. Aber trotzdem: Ungefähr jeder Zweite im Land der Häuslebauer wohnt hier zur Miete, so wie ich und meine Familie tatsächlich auch. Gerade für Familien wird ein anstehender Umzug in eine neue Stadt oft zum Albtraum. Dass viel zu oft regelrecht unver- (Cindy Holmberg) schämte Neuvermietungsmieten verlangt werden, überrascht heute tatsächlich niemanden mehr. (Abg. Anton Baron AfD: Energieeinsparverordnung!) Genau hier kommt das Instrument des Mietspiegels ins Spiel. Qualifizierte Mietspiegel haben eine enorme Bedeutung für die Transparenz lokaler Wohnungsmärkte. Mietspiegel leisten einen wichtigen Beitrag dazu, Konflikte zwischen Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern zu vermeiden, da sie eine Auskunft über die zulässige Miethöhe geben. Mietspiegel sind damit für die Mietpreisbremse unentbehrlich. Sie kann nur dann greifen, wenn ein Mietspiegel vorliegt. So können sich Mieter nicht nur gegen unangemessene Mieterhöhungen, sondern auch gegen übererhöhte Mietpreise wehren, weil sich die zulässige Miethöhe besser überprüfen lässt. Das war auch der Hintergrund, vor dem die alte Bundesregierung nach jahrelangem Ringen – das muss man dazusagen – das sogenannte Mietspiegelreformgesetz verabschiedet hat. Das Gesetz trat am 1. Juli in Kraft. Seitdem sind alle Kommunen mit mehr als 50 000 Einwohnern verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen. Zur Wahrheit gehört, dass sich bei uns im Land nicht viel ändert. Denn alle betroffenen Städte ab 50 000 Einwohner haben bereits ihren eigenen Mietspiegel. Baden-Württemberg ist auch Vorreiter, was die Förderung für Mietspiegel angeht. Seit 2018 fördert Baden-Württemberg als erstes Bundesland Kooperationsprojekte zur Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln. Damit haben wir eine Empfehlung aus der Wohnraum-Allianz umgesetzt. Das Förderprogramm wurde 2020 um zwei weitere Jahre verlängert und mit 400 000 € ausgestattet. Nachdem im Juni 2020 die Landesverordnung zur Mietpreisbremse in Kraft trat, haben wir noch einmal nachgesteuert und einen doppelten Fördersatz für Kommunen, die in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt liegen, bewilligt. Auch in diesem Jahr führen wir das Förderprogramm fort. Gefördert werden Kooperationsprojekte von mindestens zwei Kommunen zur gemeinsamen Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels, wenn die kooperierenden Gemeinden zusammen eine Einwohnerzahl von mindestens 10 000 Einwohnern erreichen. Die Regelförderung ist auf einen Höchstbetrag von maximal 40 000 € je Kooperationsprojekt begrenzt. Unser Ziel ist es, auch kleinere Gemeinden zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels zu motivieren. Als Sprecherin für den ländlichen Raum sehe ich sehr wohl, dass der Wohnraummangel und die steigenden Mieten keinesfalls nur ein Problem in größeren Städten sind. Der Vorteil eines qualifizierten Mietspiegels ist einerseits, dass er nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wird. Andererseits wird ein qualifizierter Mietspiegel – das ist genauso wichtig – auch von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Mieter und Vermieter anerkannt. Lassen Sie mich daher noch einmal betonen, dass Anträge für das Förderjahr 2022 noch bis Ende Oktober beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen gestellt werden können. ode – 46. Sitzung – Mittwoch, 12. Oktober 2022 Meine Damen und Herren, zurück zum Gesetzentwurf. Für die Erstellung der Mietspiegel waren früher explizit die Gemeinden zuständig. Die Mietspiegelreform des Bundes verpflichtet nun die Länder, die zuständigen Behörden zu benennen. Es geht um Zuständigkeiten für die Erstellung, die Anerkennung, die Anpassung und die Veröffentlichung von Mietspiegeln. Mit dem eingebrachten Gesetzentwurf wollen wir diese Zuständigkeiten den Gemeinden übertragen, wie es bisher schon Praxis war. Das ist gut so. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Denn es sind unsere Gemeinden, die die größte Fachkompetenz und die besten Kenntnisse über die örtlichen Verhältnisse am Wohnungsmarkt haben. Außerdem ist die neu eingeführte Pflicht zur Erstellung von Mietspiegeln für Gemeinden mit mehr als 50 000 Einwohnern in Baden-Württemberg bereits erfüllt. Mit anderen Worten: Neues wagen, Gutes bewahren. Wir empfehlen hier die Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
