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Dr. Albrecht Schütte

CDU 12.10.2022 Sitzungen 17/46

Vielen herzlichen Dank, Herr Präsident. – Frau Staatssekretärin, zum einen geht es um die Frage, in welchen noch nicht angesprochenen Punkten sich die Festsetzungsverfahren der Länder gegebenenfalls unterscheiden. Welche Daten werden dem Steuerpflichtigen vorausgefüllt zur Verfügung gestellt? In welchen Fällen darf man die Papierform nutzen? Noch eine weitere Frage zum Bodenrichtwert: Wenn ich die Erklärung ausfülle und der Gutachterausschuss danach einen neuen Bodenrichtwert festsetzt – das geschieht ja regelmäßig –: Ab wann muss ich das nachmelden, und welcher Bodenrichtwert wird herangezogen, um die Steuer festzusetzen?

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