Bernd Mettenleiter
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Uns liegt ein Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur Änderung des Schulgesetzes vor. Werte Kolleginnen und Kollegen der SPD, Sie bekommen von mir als Rückmeldung – jetzt bitte nicht erschrecken – vier Mal ein Ja, aber auch ein Aber. (Abg. Andreas Stoch SPD: Aber auch ein Aber?) Ich sage Ihnen: Ja, wir teilen Ihr Ziel. Ja, wir brauchen mehr Gesellen und mehr Bachelor. Ja, wir brauchen mehr Meister und mehr Master; und ja, es ist richtig, Schülerinnen und Schülern klar und ergebnisoffen zu vermitteln: Es gibt beide Optionen – Studium und berufliche Ausbildung. Das Ziel teilen wir. Dass wir dies tun, dürfte Ihnen auch schon vor der Einbringung Ihres Gesetzentwurfs bekannt gewesen sein, bekennt sich doch der Koalitionsvertrag auf Seite 44 klar zur Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Ausbildung. Und nun kommt das Aber: Aber eine Gesetzesänderung in Form eines Halbsatzes auf der Basis einer unzureichenden Bestandsanalyse lehnen wir ab. (Abg. Andreas Stoch SPD: Aber da sind Sie nicht von selbst draufgekommen!) Dieser Schnellschuss ohne Substanz führt am Ziel vorbei. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Abg. Andre- as Stoch SPD: Oje! „Schnellschuss“!) Wie komme ich nun darauf, dass Ihr Gesetzentwurf ein Schnellschuss ist? Warum sage ich, dass die Begründung, die Ihrem Gesetzentwurf zugrunde liegt, unzureichend ist? (Lachen bei der SPD – Abg. Sascha Binder SPD: Was ist denn das hier?) Ich zeige Ihnen dies an zwei exemplarischen Passagen. – Hören Sie gut zu! Sie schreiben in Ihrem Gesetzentwurf, bezogen auf die Gymnasien: Die Möglichkeit einer beruflichen Ausbildung wird dabei nicht berücksichtigt. Ich schaue jetzt hier auch nach oben; es sind einige Schülerinnen und Schüler da. – In der Verwaltungsvorschrift Berufliche Orientierung steht: An allen Schularten – also auch am Gymnasium – sind für Praxiserfahrungen bis Klassenstufe 10 ... zehn Unterrichtstage verpflichtend vorzusehen, ... – Keine Kannbestimmung. (Zuruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD) (Bernd Mettenleiter) Somit ist Ihre Behauptung klar widerlegt. Auch am Gymnasium gelten zehn Tage verpflichtende Praxiserfahrung. (Beifall bei den Grünen) Im zweiten Absatz der Begründung Ihres Gesetzentwurfs steht: Bisher sind die Gymnasien laut Schulgesetz jedoch lediglich – das heißt: nur – dazu angehalten, die Schülerinnen und Schüler zur Studierfähigkeit zu führen. Auch hier gilt: Ein Blick in das Schulgesetz – darüber hatten wir auch schon gemeinsam in der ersten Lesung gesprochen – widerlegt diese Aussage. Im Schulgesetz steht klar, dass Gymnasien berufsorientierte Bildungsinhalte vermitteln und zu berufsbezogenen Bildungsgängen führen können. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: „Kann“!) – Ja. Ich habe es aber auch gesagt. (Abg. Gabriele Rolland SPD: „Kann“ ist nicht „Muss“ und damit nicht verpflichtend! – Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: „Kann“ ist nicht verbindlich!) Mitnichten wird also n u r die Studierfähigkeit als Ziel festgehalten. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Zuruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD) Die Möglichkeit einer beruflichen Ausbildung wird im bestehenden Schulgesetz sehr wohl berücksichtigt. Punkt. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Abg. Andre- as Schwarz GRÜNE: Sehr richtig! – Zuruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD) – Hören Sie zu! – Jedoch sieht man an den Rückmeldungen – das ist wirklich das Krönchen; das gebe ich Ihnen heute mit nach Hause – der Handwerkskammern, der Wirtschaftsverbände und der Industrie, dass trotz vieler Maßnahmen beim Thema gerade an Gymnasien noch Luft nach oben ist. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Genau! Sagen wir seit zwei Jahren!) In der Praxis ist es also wie so oft: Manche setzen die Vorgaben gut um, manche weniger gut. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Herzlichen Glück- wunsch!) Dazu kommt: Die Ansprüche haben sich in vielen Berufen verändert. Auch vor diesem Hintergrund wird klar: Ein Abitur kann durchaus hilfreich sein. Tatsächlich stieg die Quote der Ausbildungsbewerberinnen und -bewerber mit Abitur in den letzten Jahren deutlich an. Uns liegt nun ein Begehren für eine Gesetzesänderung vor, dessen Ziel wir teilen, das aber außer einem Halbsatz und einer dürftigen Begründung nichts an Substanz liefert. ode – 45. Sitzung – Mittwoch, 28. September 2022 (Abg. Daniel Born SPD: Jetzt tun Sie sich nicht so schwer und stimmen zu!) Daher braucht es eine zielscharfe Alternative. Diese Alternative liegt Ihnen in Form eines Entschließungsantrags vor. Dieser sieht vor, dass durch die Beteiligung aller Akteure – natürlich auch der Gewerkschaften, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD – ein konkretes und zukunftsfähiges Konzept erarbeitet und damit Substanz geliefert wird. (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) Ferner wird daraus abgeleitet und geklärt, wo und wie das Schulgesetz geändert werden muss – vielleicht nicht nur für das Gymnasium, sondern auch für die anderen Schulformen. Sie beziehen sich aber nur auf das Gymnasium, (Zuruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD) sagen jedoch gleichzeitig, Sie wollen, dass die Gleichwertigkeit der akademischen und beruflichen Ausbildung an allen Schularten etabliert wird, dies also nicht nur am Gymnasium geändert wird. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Herr Mettenleiter, tun Sie sich nicht so schwer, einfach Ja sagen!) Wir sind uns einig im Ziel, Herr Fulst-Blei, aber die Ausgestaltung braucht Substanz statt Schnellschuss, Inhalt statt nur Überschrift. (Zuruf des Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP) Wenn Sie es mit der Stärkung der beruflichen Bildung an allen Schularten wirklich ernst meinen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, dann können Sie das jetzt zeigen und unserem Entschließungsantrag zustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)
