Nico Weinmann
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer im Netz unterwegs ist, dem muss der Gesetzgeber Möglichkeiten an die Hand geben, um seine Datensouveränität praktikabel umsetzen zu können. Das, sehr geehrter, lieber Herr Dr. Brink, konnte ich am 18. Juli dieses Jahres in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung von Ihnen als Mitverfasser lesen. Ich glaube, dieser Satz unterstreicht auch sehr exemplarisch, wie Sie Ihr Amt in den letzten Jahren verstanden und vor allem auch ausgeübt haben. Denn nicht zuletzt wurde die Datenschutz-Grundverordnung seit dem Inkrafttreten 2018 zunächst durchaus auch als Meilenstein gepriesen. In Bezug auf die Sensibilität für den Bereich der Daten und des Datenschutzes und auch für die Einheitlichkeit in Europa hat sie jedoch gezeigt, dass viele Regelungen oftmals an den Bedürfnissen der Bürger vorbeigegangen sind. Die fortschreitende Digitalisierung hat auch gezeigt – das wird auch in diesem Artikel wie aber auch in Ihrem Tätigkeitsbericht deutlich –, dass es sehr viele Herausforderungen gibt, denen wir uns in den nächsten Jahren stellen müssen. Denken Sie beispielweise an die monopolartige Anbieterstruktur, wie wir es ja auch bei den Bildungsplattformen angesprochen haben, bei denen wir einfach zu wenig Wettbewerb haben und bei denen die digitale Souveränität europäischer Cloud-Infra- (Nico Weinmann) struktur einfach zu wünschen lässt. Das Beispiel mit dem US CLOUD Act ist genannt worden. Damit wurde letztendlich sichergestellt, dass vertrauliche Daten, die in US-Clouds hinterlegt sind, an die US-Behörden weitergegeben werden müssen. Das macht sehr deutlich, dass das Thema Datensicherheit ein unglaublich großes Problem, eine große Herausforderung ist, nicht nur in Bezug auf den Schutz vor Verlust, Manipulation oder Kenntniserlangung Dritter von Daten. Der Bericht macht auch deutlich, dass die Widersprüchlichkeit, dass die Differenzen – auf der einen Seite das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und auf der anderen Seite exekutives Handeln, gerade in der Coronapandemie – groß sind. Wichtig ist bei allem, dass wir die informationelle Selbstbestimmung achten. Darauf haben Sie in den letzten Jahren immer sehr großen Wert gelegt, gerade durch Aufklärung und Information. Das Bildungszentrum für Datenschutz und Informationsfreiheit ist hier exemplarisch genannt worden. 2 000 Personen, die in Seminaren geschult wurden, zahlreiche Aufklärungsveranstaltungen, Handreichungen zum Thema Datensicherheit, zum Umgang mit Social Media finde ich hier durchaus erwähnenswert. Es war natürlich auch bei den Behörden notwendig, hier genau hinzuschauen. Nicht zuletzt im Innenministerium haben wir eine mitunter auch laxe und rechtswidrige Handhabung erlebt. Aber der Bericht macht auch deutlich, dass die Zusammenarbeit bei Corona und dem Datenschutz bei den Behörden durchaus als lästige und mitunter auch überflüssige Pflicht wahrgenommen wurde. Selten haben wir ein Problembewusstsein erlebt. So wurden Sie, Herr Brink, z. B. erst, als bereits in den Medien darüber berichtet wurde, dass Schießanlagen mit Videotechnik ausgestattet worden sind – Kollegin Goll wird sich daran erinnern –, eingebunden, um eine praktikable und vernünftige, datenschutzrechtlich zulässige Regelung zu finden. Auch der Bereich der Bildungsplattform ist angesprochen worden. Auch hier ist es gelungen, vernünftige Lösungen zu finden. Ebenso finde ich den Beitrag zur Fortentwicklung der Datenschutz-Grundverordnung enorm wichtig. Wenige Beispiele sind angesprochen worden: vernünftige Regelungen dazu, wem Daten künftig gehören, von wem diese sinnvoll und im Interesse der Gesellschaft unter Wahrung der Unternehmensfreiheit genutzt werden dürfen. Auch beim Beispiel der künstlichen Intelligenz, die uns zunehmend beschäftigen wird, finde ich eine Regelung sinnvoll. Gerade die Ethikdiskussion, die damit einhergeht, halte ich für enorm wichtig. Ich freue mich, dass beim Innovationspark Künstliche Intelligenz in Heilbronn der Geschäftsführer der Dieter Schwarz Stiftung zugesagt hat, gerade auch das Thema Ethik im Rahmen von Stiftungsprofessuren besonders begleiten zu wollen. Neben der Benennung der Herausforderungen und einer Diskussion darüber, neben der Information und Aufklärung ist es notwendig, im Wiederholungsfall auch ordentlich zu sanktionieren, nämlich dann, wenn hier konsequent und beharrlich gegen die Datenschutzrichtlinien verstoßen wird. Hier haben Sie sich als sehr konsequent gezeigt. Dort, wo nötig und unumgänglich, wurden entsprechende Bußgelder verhängt. eriode – 43. Sitzung – Mittwoch, 20. Juli 2022 Ich mache keinen Hehl daraus, dass ich wünschen würde, dass grundsätzlich auch Bußgelder gegen Behörden und öffentliche Stellen ermöglicht würden. Das hatten wir bereits bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung kritisiert. Denn wir halten es nach wie vor für falsch, die Behörden in diesem Bereich zu privilegieren. Besser wäre es, wenn sich die Behörden an dem messen lassen würden, was auch für andere gilt. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Jonas Weber SPD) Dies sollte, liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht nur, aber gerade auch beim Datenschutz zum politischen Selbstverständnis gehören. Da, sehr geehrter, lieber Herr Dr. Brink, haben Sie in den letzten Jahren sehr eindrücklich bewiesen, dass Sie der richtige Mann an der richtigen Stelle zur richtigen Zeit waren. Dafür darf ich Ihnen im Namen der FDP/DVP-Fraktion ganz herzlich danken. Kollege Weber hat es schon angesprochen, dass Sie große Fußstapfen hinterlassen werden. Ich darf mich an dieser Stelle aber herzlich dafür bedanken, dass Sie diese Fußstapfen hinterlegt, gesetzt haben. Herzlichen Dank dafür und Ihnen alles, alles Gute! Glück auf! (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD – Vereinzelt Beifall bei der AfD)
