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Nico Weinmann

FDP 13.07.2022 Sitzungen 17/42

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist, glaube ich, immer sinnvoll, sich zu Beginn einer Aktuellen Debatte die Rechtsgrundlagen in Erinnerung zu rufen. Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks leitet sich aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes ab, der die Presse-, Rundfunk- und Filmfreiheit regelt. Durch eine Auswahl von Programmen und Themen werden die freie Meinungsbildung und die kulturelle Vielfalt gewährleistet. Mit einem Angebot der Bildung, der Informat ion, der Beratung und der Unterhaltung soll er den Rezipienten dienen. Das Thema, das wir heute diskutieren, ist tatsächlich nicht nur eine Frage des Jugendschutzes – darauf werde ich später eingehen –, sondern in erster Linie eine Frage der Meinungsfreiheit und auch von deren Einschränkung, wie wir es beispielsweise an den Hochschulen dieses Landes, insbesondere zuletzt in Bremen, oder wie wir es bei Kulturbeiträgen in Form einer Cancel Culture erleben. Das betrachten wir mit großer Sorge. Insofern tun wir gut daran, die Meinungsfreiheit in unserem Land zu schützen und hochzuhalten. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD) Der Film selbst – ich musste ihn mir ja leider im Vorfeld dieser Debatte zu Gemüte führen – greift ein Thema auf, das tatsächlich wohl eine relevante Suchtproblematik darstellt. Zumindest der Inhalt des dargestellten Gesprächs mit einem Sexualtherapeuten lässt darauf schließen. Ob das so ist, vermag ich nicht einzuordnen. Andererseits – das wird bei dem Beitrag deutlich – ist die grundsätzliche Gefahr von Drogen in der Sexualität Heranwachsender keinesfalls auf die Homosexualität beschränkt, und Aufklärung, gerade auch ohne den stetig erhobenen moralischen Zeigefinger, wird man grundsätzlich als sinnvoll und notwendig erachten. (Nico Weinmann) Um es an dieser Stelle ganz klar zu sagen: Die Einnahme von illegalen Drogen bis hin zu Crystal Meth, wie es in diesem Film praktiziert wird, lehne ich und lehnt meine Fraktion entschieden ab, ebenso eine Bagatellisierung insbesondere des Konsums von harten Drogen. Allerdings – das muss man dem Beitrag auch zugestehen – wird der Konsum rechtlich und gesundheitlich mehrfach zutreffend eingeordnet. Auch wird über die Erfahrung der Suchtberatung gesprochen, auch unter Einbindung eines Sexualtherapeuten. Insgesamt – zu diesem Ergebnis komme ich – werden die Schwierigkeiten in ihrer Dimension dargestellt. Dass sich der Film zwar einer äußerst vulgären Sprache bedient, jedoch keine expliziten Szenen zeigt, lässt zumindest die FSK-Einstufung nicht von vornherein als abwegig erscheinen. Für die Prüfung bin im Übrigen nicht ich und ist auch nicht der Landtag von Baden-Württemberg zuständig, sondern ist die Kommission für Jugendmedienschutz für den privaten Rundfunk und die Telemedien zuständig, die hier über einen größeren Erfahrungsschatz und über die Möglichkeit einer qualifizierteren Einschätzung verfügt. Kollege Wolf hat ja explizit einen entsprechenden Experten benannt. Gleichwohl wird angesichts der bekannt gewordenen Diskussionen und der jüngsten Entscheidungsfälle deutlich, dass der Fokus bei der entsprechenden Kommission für Jugendmedienschutz verstärkt auf eine sichere Altersverifikation für Pornoportale, auf den Schutz vor extremistischem Gedankengut, den Schutz der Kinder vor brutaler Kriegsgewalt oder der Verhinderung eines zunehmenden Kaufdrucks bei Games und PC-Spielen auf Kinder und Jugendliche zu legen ist. Das erscheint auch mit Blick auf diesen Beitrag geboten. Denn angesichts eines breiten und nicht selten verstörenden Angebots an frei abrufbarer, mitunter auch harter Pornografie erscheint der Beitrag – ohne dass ich diesen auch nur ansatzweise als sehenswert qualifizieren wollte – geradezu harmlos im Vergleich zu dieser ohne jede Beschränkung erhältlichen Pornografie. Der Unterschied ist, dass in dem dargestellten Beitrag eine entsprechende Einordnung erfolgt. Mit dieser Pornografie wird ein verzerrtes Sexualbild projiziert, das regelmäßig mit verheerenden Folgen für die sexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen einhergeht. Deswegen ist der Fokus richtig, gerade auch auf die Altersverifikation bei Pornografie zu setzen. Über die Qualität des Beitrags lässt sich trefflich streiten, und ich mache keinen Hehl daraus: Ich hätte problemlos darauf verzichten können, (Vereinzelt Heiterkeit bei der FDP/DVP) wie im Übrigen auch auf andere Beiträge in der Mediathek. Ich bin gestern auf folgenden Beitrag gestoßen: „Kannibalismus – warum möchten Menschen gegessen werden?“ Es erschließt sich nur schwer, warum hier tatsächlich auf solche Beiträge gesetzt wird. Aber freilich: Über den Umfang und die Umsetzung des bildungspolitischen Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks lässt sich streiten. Das sollten wir auch, und das tun wir auch an geeigneter Stelle. Aber eines ist angesichts Ihres reißerischen Titels für mich und meine Fraktion klar: Ein homoperiode – 42. Sitzung – Mittwoch, 13. Juli 2022 phobes Weltbild, wie Sie es mit einer verqueren Moralvorstellung zu leben vorgeben, gehört nicht dazu. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP, den Grünen, der CDU und der SPD)

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