Guido Wolf
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für einen Abgeordneten gibt es durchaus immer wieder Herausforderungen, bisweilen Überraschungen. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Ha! Ja!) Zu diesem Thema heute sprechen zu dürfen, (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Müssen!) sprechen zu müssen, ist nicht unbedingt die Herausforderung, die ich am meisten gesucht habe. Aber sie fällt einem im Rahmen der politischen Aufgabe zu. Deshalb stellen wir uns dem auch. Ich will zu Beginn einräumen, dass es mir nicht leichtfällt, zu diesem Thema zu sprechen. Ja, ich will auch sagen, dass mich die eine oder andere Passage der Ausführungen des Kollegen Podeswa durchaus berührt hat. Was ich stillos finde und was wir ablehnen, ist die Art und Weise, Kolleginnen und Kollegen von der AfD, wie Sie dieses Thema in das Parlament tragen, mit dem einzigen Ziel, zu skandalisieren, damit billige Polemik zu machen und Ihre Zielgruppe zu erreichen, indem Sie sich als vermeintliche Saubermänner dieses Hauses gerieren. (Beifall bei der CDU, den Grünen und der SPD so- wie Abgeordneten der FDP/DVP – Zurufe von der AfD) Indem Sie in Ihrem überspitzten Titel die Worte „schwul“, „Sex“, „Drogen“ aufgreifen, schaffen Sie eine explosive Stimmung, um diese Debatte auf dem Rücken der Betroffenen zu führen. (Zuruf von der AfD: Das stimmt doch gar nicht!) Das wird der Problematik, finde ich, nicht gerecht. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen, der SPD und der FDP/DVP) Ich will aber in gleicher Weise einräumen, liebe Kollegin Kern, dass ich die bisweilen euphorische Einschätzung Ihrerseits auch nicht in vollem Umfang teilen kann. Wenn wir heute hier im Parlament eine Geschmacksdebatte, eine Geschmacksdiskussion über den im Titel benannten medialen Beitrag führen würden, sage ich für mich und für viele in meiner Fraktion: Dieser Beitrag widersetzt sich auch unserem Geschmacksempfinden. Aus unserer Sicht hätte es ihn in dieser Form nicht gebraucht. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der FDP/ DVP und der AfD – Abg. Rüdiger Klos AfD: Sehr gut!) Er ist in Teilen grenzwertig. Aber darauf, wie wir das persönlich empfinden, kommt es letzten Endes nicht an. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Sehr wichtig!) Die entscheidende Frage lautet, ob dieser Beitrag von der Medienfreiheit und den sich dadurch ergebenden Rahmenbedin- (Guido Wolf) gungen umfasst ist oder nicht. Medienfreiheit zu wahren und zu achten, kann wehtun. Das kann auch dem persönlichen Geschmacksempfinden zuwiderlaufen. Um ehrlich zu sein: Nicht jede Berichterstattung über Parteitage der AfD entspricht meinem Geschmacksempfinden. Ich muss sie trotzdem ertragen und stelle mir nicht die Frage nach der Medienüberwachung. (Beifall bei der CDU, den Grünen und der SPD so- wie Abgeordneten der FDP/DVP – Abg. Udo Stein AfD: Sagen Sie mal ein paar Sätze zum Jugendschutz!) Die Diskussion, die allein richtige Diskussion für das Parlament ist doch die Frage, ob dieser Beitrag dem Jugendschutz entspricht. (Abg. Udo Stein AfD: Danke!) Nicht mit dem Ziel, hier zu skandalisieren, sondern in dem Bemühen, auch mich selbst dabei zu hinterfragen, was klug und richtig ist, habe ich gestern mit einem Experten hierzu Kontakt aufgenommen und ihn um seine Einschätzung gebeten. Er hat mir, nachdem er sich den Beitrag noch einmal angeschaut hat, mitgeteilt, es sei ein zuweilen verstörender Einblick in eine ungewöhnliche Subkultur, was jedoch durch ausgewogene journalistische Berichterstattung ausgeglichen werde. (Abg. Catherine Kern GRÜNE: So ist es!) Das war keine politische Einschätzung. Das war die Einschätzung eines in Fragen des Jugendschutzes bewanderten Fachmanns. Auch diese Einschätzung muss uns nicht gefallen. Aber wovor ich dringend warne: dass wir uns in diesem Hohen Haus überheben und das, was zur Medienfreiheit gehört, aus unserer rein politischen Überzeugung heraus definieren. Das tut man in Ländern, mit denen Sie gern kuscheln. Das tut man bei Putin, den Sie so verehren. Aber dessen Verständnis von Meinungsfreiheit ist nicht unser Verständnis von Meinungsfreiheit. (Beifall bei der CDU, den Grünen und der SPD so- wie Abgeordneten der FDP/DVP – Zurufe von der AfD) Ja, der öffentlich-rechtliche Auftrag zur Information darf auch und muss in gewisser Weise einen Unterhaltungswert haben. Gerade in Zeiten von Netflix, Amazon und Disney+ müssen Informationen auch so transportiert werden, dass sie beim Betrachter ankommen. Dabei darf und muss Unangenehmes oder gar Grenzwertiges nicht ausgeschlossen oder tabuisiert werden. Denn die mediale Berichterstattung, egal, in welcher Form, hat einen wesentlichen Einfluss auf die Meinungsbildung der Bevölkerung. Kritisch wird es, wenn bewusst Themen ausgespart und tabuisiert werden. Das wäre ein echter Eingriff in die Medienfreiheit, den wir nicht hinnehmen könnten. (Vereinzelt Beifall bei den Grünen – Abg. Emil Sän- ze AfD: Das geschieht ja auch!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, es macht übrigens auch einen Unterschied, wo bestimmte mediale Angebote eingestellt werden. Hier passiert es in dem Youtube-Kanal des öffentlichrechtlichen Angebots „funk“, im Y-Kollektiv, und damit ist eriode – 42. Sitzung – Mittwoch, 13. Juli 2022 auch zum Ausdruck gebracht, dass es sich hier um Sendungen handelt, die bewusst provokativ sind, an denen man Anstoß nimmt, die vielleicht auch abstoßen, aber die auf diese Weise in besonderer Hinsicht Diskussion und Auseinandersetzung entfachen sollen. Ist die von Ihnen so betitelte Medienüberwachung also in Gefahr? Sie wissen, es gab eine Programmbeschwerde bezogen auf diesen Beitrag, und über diese Programmbeschwerde ist auch in den zuständigen Gremien befunden worden: Sie wurde im Ergebnis begründet abgelehnt. Auch darüber kann man wieder trefflich streiten. Aber das ist ein Beleg dafür, dass es in unserem Land die Entscheidungsstränge gibt, um auch solche Angebote vor dem Hintergrund der Medienfreiheit zu hinterfragen. Ein Letztes, meine Damen und Herren – das ist im Titel der von Ihnen beantragten Debatte auch angesprochen –: Was ist Sinn und Zweck des Medienstaatsvertrags? Was ist Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gemäß diesem Medienstaatsvertrag? Es geht darum, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier, individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Um diesen Auftrag zu erfüllen, braucht es eine sinnvolle Kontrolle, aber keine Überwachung in dem von Ihnen genannten Sinn. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) Diese Kontrolle wird durch unsere gut funktionierenden Medienanstalten gewährleistet. Mehr noch: Die Medienanstalten in Baden-Württemberg leisten Vielfältiges. Nicht nur die sichere Nutzung digitaler Medien durch Kinder und Jugendliche, sondern auch die Heranführung von Seniorinnen und Senioren an eine digitale Welt wird durch die Medienanstalten ermöglicht. Meine Damen und Herren, ich hätte mir gewünscht, dass wir die Frage, was Medienfreiheit zulässt, was Medienfreiheit erlaubt, in einer sehr viel sachlicheren und nüchterneren Form diskutieren. Das ist nicht Thema einer Aktuellen Debatte, die sich im Übrigen auf einen Beitrag bezieht, der schon vor einem Jahr eingestellt wurde – so viel zum Thema „Aktuelle Debatte“. Offensichtlich sehen Sie nicht, dass die Bevölkerung gerade ganz andere Sorgen hat, die sie beschäftigen, als sich mit medialen Beiträgen dieser Art auseinanderzusetzen. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der SPD – Vereinzelt Beifall bei der FDP/ DVP) In diesem Sinn: Lassen Sie uns diese Debatte gleichwohl zum Anlass nehmen, auch die dahinter stehenden Fragen selbstkritisch zu diskutieren, zu hinterfragen. Aber nutzen wir die parlamentarische Bühne nicht, um zu skandalisieren, um mit billiger Polemik Themen zu verbreiten, die es verdient hätten, in ernsthaften Gesprächen tatsächlich aufgearbeitet zu werden. Herzlichen Dank. (Anhaltender Beifall bei der CDU – Beifall bei Ab- geordneten der Grünen und der SPD – Vereinzelt Bei- fall bei der FDP/DVP)
