Katrin Steinhülb-Joos
Vielen Dank, Herr Präsident. – Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung soll ab 2026 in den Grundschulen gewährleistet sein. Dazu haben wir zwei Fragen: a) Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab 2026, um bereits jetzt die notwendigen personellen Ressourcen aufzubauen? b) Wie plant die Landesregierung, bis 2026 Qualitätsstandards in der Ganztagsschule verbindlich umzusetzen und den rhythmisierten Ganztag in der Grundschule im Rahmen des Rechtsanspruchs flächendeckend auszubauen? Vielen Dank.
