Dr. Ute Leidig
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete! Lieber Herr Abg. Reith, dieses Thema verfolgen Sie schon seit Längerem. Das Thema haben Sie auch etwas von Herrn Keck übernommen, der in der letzten Legislatur diesbezüglich mehrfach angefragt hat. Wir haben Sie auch schon darauf hingewiesen, dass aufgrund der coronabedingten Sonderaufgaben des Sozialministeriums manche Aufgaben etwas zurückgestellt werden müssen. Letzten Endes, denke ich, werden wir uns hier noch öfter mit dieser Frage beschäftigen. In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass das Kinderund Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg an der einen oder anderen Stelle der Weiterentwicklung bedarf. Darin sind wir uns auch einig. Akteurinnen und Akteure der Kinder- und Jugendhilfe im Land haben angesichts ihrer Erfahrungen in der Praxis immer wieder darauf aufmerksam gemacht. Sie und auch ich als Abgeordnete werden immer wieder gerade auch von privaten Trägern angeschrieben, dass sie z. B. Mitglied in den entsprechenden Gremien werden wollen. Auch der Koalitionsvertrag der Landesregierung formuliert Ziele, die einer Anpassung des LKJHG bedürfen. So setzt sich die Landesregierung beispielsweise dafür ein, das im Aufbau befindliche landesweite Ombudssystem in der Kinder- und Jugendhilfe weiter auszubauen und im Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes zu verankern. Spätestens mit der Reform des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) –, die ganz am Ende der letzten Legislatur des Bundestags noch abgeschlossen wurde, und mit Ergänzungen mit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes für die landesgesetzlichen Regelungen der Kinder- und Jugendhilfe wird noch mal deutlich, dass Anpassungen erforderlich sind. Jetzt ist es so, dass es mit Blick auf die Komplexität und notwendige Akzeptanz aus fachlicher Sicht meines Ministeriums dringend notwendig erscheint, in einen breit angelegten Beteiligungsprozess einzutreten und Arbeitsgruppen zur Novellierung des LKJHG einzuberufen. In diesen Arbeitsgruppen soll der Weiterentwicklungsbedarf mit Vertreterinnen und Vertretern aus verschiedenen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe im Land diskutiert werden. Ziel ist die im gemeinsamen Dialog erarbeitete Weiterentwicklung. Grundsätzlich kann ich Ihnen dazu sagen, dass zur Vorbereitung der Arbeitsgruppen die Verbände und Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe in den nächsten Tagen vom Ministe- (Staatssekretärin Dr. Ute Leidig) rium angeschrieben werden sollen mit der Bitte, den Änderungsbedarf vorab schriftlich mitzuteilen, sodass wir schon einmal eine Vorsortierung der Themen vornehmen können, sowie ihre Vertretungen für den Beteiligungsprozess zu benennen. Der Umsetzungsprozess soll voraussichtlich im vierten Quartal 2022 starten. Wir machen jetzt also praktisch eine Bestandsaufnahme der Themen und wollen dann mit dem Umsetzungsprozess starten. Bezüglich der Frage, wann das abgeschlossen sein wird, kann ich Ihnen keine ganz konkrete Aussage machen, weil es ein Prozess ist, dessen Komplexität wir im Moment noch nicht ganz überschauen können. Ich möchte Ihnen jetzt auch kein falsches Datum nennen, um weder mich in Schwierigkeiten zu bringen noch Sie auf irgendetwas zu vertrösten, wozu ich im Moment noch nicht sagen kann, wie es dann ganz genau ausgehen wird. Dann sei auch noch ganz grundsätzlich, womöglich auch einer Rückfrage vorgreifend, gesagt: Selbstverständlich wird in den Novellierungsprozess auch die Interessenvertretung der privaten Träger der Kinder- und Jugendhilfe einbezogen werden. Auch weitere Akteure der Kinder- und Jugendhilfe wollen als beratende Mitglieder in den Landesjugendhilfeausschuss aufgenommen werden, so z. B. der Landesfamilienrat, der Deutsche Kitaverband – Bundesverband freier unabhängiger Träger von Kindertagesstätten e. V. –, Landesverband Baden-Württemberg, sodass es u. a. auch um die Frage gehen wird, wer letztlich als Mitglied des Landesjugendhilfeausschusses benannt werden wird. Aber auch das wird eine Fragestellung sein, die wir im Zuge des Beteiligungsprozesses klären wollen.
