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Anton Baron

AfD 23.06.2022 Sitzungen 17/41

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Schon zum vierten Mal sitzen wir hier im Landtag, um immer über dasselbe zu diskutieren, obwohl es eigentlich keiner Diskussion bedarf. Der Wechsel von Regierungsinsidern in die Anschlussverwendung bei der Wirtschaft bedarf einer gesetzlichen Mindestabsicherung gegen Missbrauch. Wenn nicht, hat das immer wieder aufs Neue eine massive Verunsicherung der Bürger gegenüber der jeweiligen Landesregierung zur Folge. Leider müssen wir aber feststellen, Herr Deuschle: Dieser Gesetzentwurf stellt eine Minimallösung dar und liegt unterhalb der Standards, die in anderen Bundesländern wie auch im Bund gelten. Das hätten Sie übrigens in Ihrer Rede auch noch erwähnen können. (Beifall bei der AfD) Andererseits haben Sie von der Regierung die gute Gelegenheit genutzt, um für Ihresgleichen den Steuersäckel anzuzapfen. Das empfinden wir als eine absolute Unverschämtheit, meine Damen und Herren. (Abg. Thomas Hentschel GRÜNE: Warum das? Das müssen Sie mir mal erläutern!) Dazu aber später mehr. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Thomas Hent- schel GRÜNE) Wie die anderen Fraktionen – das haben wir gerade gehört – kritisieren auch wir das Fehlen eines entscheidenden Tatbestandsmerkmals in § 6b des Gesetzentwurfs, also eine Konkretisierung der möglichen öffentlichen Interessen, soweit eine Anschlusstätigkeit in einem Bereich angestrebt wird, der der früheren Ministertätigkeit entspricht. Das ist der Fall des ehemaligen grünen Umweltministers Untersteller, den wir kürzlich hatten. Sie wollen absolut keine Konkretisierung und wollen damit im Ungefähren und Nebulösen bleiben. Der Kollege hat es rechtlich schon bewertet. Das ist ganz und gar unverständlich und nur mit eigenen Interessen innerhalb der Ministerriege zu erklären. Wir haben parallel zu zwei anderen Fraktionen hierzu einen Änderungsantrag eingereicht, der diese Unterlassung repariert. Wir gehen aber noch darüber hinaus. Ebenso wie die Organisation LobbyControl kritisieren wir die fehlenden Sanktionsmöglichkeiten bei Nichtbeachtung der Meldevorgaben. Herr Hentschel, der Tiger ist sowieso schon zahnlos, und damit mutiert er auch noch zum Schmusekätzchen. Die Verpflichtungen der Minister können weder durch Gesetz noch bei Missachtung sanktioniert werden. Allein das Bundesland Thüringen hat diese Regelungslücke erkannt und Abhilfe geschaffen. Wir haben deshalb in unserem Änderungsantrag diese thüringische Regelung aufgegriffen – zum zweiten Mal übrigens – und in verbesserter Form übernommen. Warum sollten eigentlich Minister all das dürfen, was genau diese Minister allen Beamten des Landes versagen? (Anton Baron) Weitere Sicherungsmaßnahmen gegen diese Selbstbedienungsmentalität werden wir beantragen, zum einen – das hat Herr Weinmann erwähnt – die Wahl der Gremienmitglieder durch den Landtag und nicht deren Berufung durch die Landesregierung – das wäre ein weiterer Schlupfwinkel von Vetterleswirtschaft und Amigoseilschaften –, (Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) zum anderen aber auch die weitgehende Bindung an das Gremienvotum anstatt völlige Freiheit, ob der Empfehlung des Gremiums Folge geleistet wird oder eben auch nicht. Empörend finden wir am Regierungsentwurf aber vor allem die versteckte Alimentierung nicht nur der aktuellen, sondern aller Minister und Staatssekretäre rückwirkend bis 2013 – (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Ja!) jener Minister, die keine fünf Jahre Amtszeit erreichen werden und erreicht haben. Jeder Ministeraspirant ist über diese gegenwärtige Rechtslage ja auch im Bilde. Es steht ihm völlig frei, wenn er kein Mandat hat – wie z. B. auch unser Innenminister –, sich als Vorsorgemaßnahme freiwillig zu versichern. Unterließ er das bisher und erreichte die Mindestzeit nicht, hat er die Folgen einfach zu tragen – wie jeder Bürger auch. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Nein, eben nicht! Ali- mentationsprinzip! Schon mal was davon gehört?) Sie haben dafür den Begriff „Nachversicherungslücke“ gefunden. Das ist aber keine Lücke, sondern unterlassene Altersvorsorge. (Beifall bei der AfD – Abg. Thomas Hentschel GRÜ- NE: Das ist eine Lücke, Herr Kollege! Das ist eine Lücke!) Meine Damen und Herren, das wird doch auch von jedem Selbstständigen erwartet, warum nicht von den Mitgliedern unserer Regierung? Kein Selbstständiger wird auf Steuerkosten nachversichert. Warum die Mitglieder unserer Regierung? (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Richtig!) Das sind immerhin Besserverdiener, um nicht zu sagen Bestverdiener. Die müssen auf keinen Luxus verzichten, auch wenn sie sich freiwillig versichern. Das ist ihnen durchaus zumutbar. Mit diesem Gesetz aber wird erneut die Kaste der Reichen und Mächtigen mit Sonderrechten versorgt. Es wäre interessant zu wissen, welcher der Ex-Minister mit den besten Kontakten der Regierungszentrale dieses Rundum-sorglos-Paket eingeflüstert hat. Diese Regelungen müssen verschwinden, sonst wird das Vertrauen, das ja gerade durch diese Karenzzeit geschaffen werden soll, im gleichen Paragrafenwerk schon wieder durch den Abfluss gespült. Wir, die AfD, werden daher – ich komme zum Schluss – beiden Änderungsanträgen zustimmen. Den verkorksten Regierungsentwurf hingegen werden wir ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) eriode – 41. Sitzung – Donnerstag, 23. Juni 2022

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