landtag-bw.de ↗

Nico Weinmann

FDP 23.06.2022 Sitzungen 17/41

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Übernahme der Beratertätigkeit beim Mannheimer Energieversorger MVV hat der frühere Umweltminister im Land dem in der Bevölkerung nicht selten zu hörenden Vorwurf der interessengeleiteten Selbstbedienungsmentalität und dem damit einhergehenden Geschmäckle Vorschub geleistet und das Vertrauen in die Politik belastet. Bevor Sie mich der Einseitigkeit schelten: (Abg. Thomas Hentschel GRÜNE: Ja!) Die Causa Untersteller ist kein Einzelfall, und es gibt hier keine parteiliche Exklusivität. (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP) Es ist daher richtig und notwendig, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Politik und ihre Institutionen zu stärken sowie verlässliche und transparente Grundlagen auch für die Zeit nach der Ausübung eines Ministeramts zu schaffen. Die Anzeigepflicht, die bereits mit der Absicht, innerhalb von 18 Monaten nach der Aufgabe des entsprechenden Verantwortungsamts ein Amt außerhalb des öffentlichen Dienstes anzutreten, besteht, und die Möglichkeit der Untersagung, wenn eine Beeinträchtigung der öffentlichen Interessen zu besorgen ist, halten wir insoweit für richtig und notwendig. Dieser Fall (Nico Weinmann) soll vorliegen, wenn das Vertrauen in die Integrität der Landesregierung beeinträchtigt ist. Hier halten wir – das sage ich an dieser Stelle sehr deutlich – eine Klarstellung für geboten. Denn eine Beeinträchtigung ist nach unserer Überzeugung gerade dann gegeben, wenn die angezeigte Tätigkeit in dem Bereich ausgeübt werden soll, in dem die Tätigkeit in Regierungsverantwortung ausgeübt wurde. Das ist doch genau der Fall, der die Öffentlichkeit, der die Bürgerinnen und Bürger beschäftigt, nämlich dann, wenn ich Insiderwissen, eine im Amt erworbene Expertise vergolden möchte und dazu auch das persönliche Kennverhältnis nutze. Deswegen ist dieses Regelbeispiel von besonderer Bedeutung und sollte meines Erachtens Einzug in den Gesetzestext finden. Entgegen der Darstellung ist damit kein unverhältnismäßiger Eingriff in die Berufsfreiheit gemäß Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes verbunden, da es sich zum einen – das gibt der Gesetzestext ausdrücklich her – um eine Kannvorschrift handelt. Das heißt, jeder einzelne Fall wird separat geprüft. Dabei wird natürlich auch die grundrechtsbezogene Auslegung erwähnt. Insofern kann man durchaus auch auf das vom Kollegen Weirauch zitierte Gutachten von Professor Grzeszick der Universität Heidelberg verweisen, das er exemplarisch aufgreift. Aber wenn es auch darum geht, dem bösen Schein auf jeden Fall entgegenzuwirken, dann ist es meines Erachtens notwendig, dass das Gremium nicht von der Landesregierung bestellt wird. Letztendlich soll das Gremium genau über diejenigen befinden, die diese Person, dieses Gremium ins Amt gesetzt haben. Vielmehr soll dieses Gremium durch den Landtag von Baden-Württemberg gewählt werden, damit es auch die breite Legitimation erfährt. Es geht ja auch nicht darum, Misstrauen gegenüber diesem Gremium zu erwähnen, sondern es geht darum, den Menschen draußen zu signalisieren: Hier geht alles transparent und mit ordentlichem Rechtsweg zu. (Abg. Thomas Hentschel GRÜNE: So ist es auch, Herr Kollege!) Deswegen ist es, glaube ich, der falsche Weg, wenn man hier verweist. Grundlegend ist hier ein richtiger Ansatz erkennbar, auch beim Schließen der Nachversicherungslücke, sofern die Mindestamtszeit für ein Ruhegehalt nicht erreicht ist. Insofern gibt es durchaus positive Ansätze, aber gleichwohl – nachdem Sie bereits im Ausschuss unseren sinnigen Antrag abgelehnt haben, ist davon auszugehen, dass Sie diesen heute ebenfalls ablehnen werden – bleiben bei diesem Gesetzestext erhebliche Mängel. Insoweit gilt am Ende das, was Ted Kennedy gesagt hat: In der Politik ist es wie in der Mathematik: Alles, was nicht ganz richtig ist, ist falsch. Deswegen werden wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen können. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD) iode – 41. Sitzung – Donnerstag, 23. Juni 2022

Alle Reden von Nico Weinmann Protokoll ↗