Muhterem Aras
Für die Landesregierung erteile ich Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut das Wort. Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns, dem Land, ist es ein großes Anliegen, dass gerade den Menschen geholfen wird, die von der aktuellen Entwicklung besonders betroffen sind. Die Zeiten, in denen wir leben, sind wahrlich für uns alle herausfordernd. Alles wird teurer: der Sprit, die Lebensmittel, aber auch die Heizung und vieles mehr. Hiervon sind natürlich Menschen mit geringem Einkommen oder im Sozialleistungsbezug in besonderem Maß betroffen. Der Bund wollte mit seinem Entlastungspaket vor allem die Menschen entlasten, die unter diesen hohen Preisen am meisten leiden, (Zuruf von der SPD: Richtig!) und das unterstützen wir, das Land, natürlich voll und ganz. (Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut) Eine Maßnahme war das 9-€-Ticket. Davon sollten auch die sogenannten Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger profitieren, und das tun sie auch. Nicht, dass es hier zu Missverständnissen kommt, lieber Herr Stoch, lieber Herr Reith: Wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger auch können sie das Ticket erwerben und den Vorteil in vollem Umfang nutzen. Sie erwerben es im Rahmen ihres Regelsatzes und sparen dabei konkret ein, was ein normales ÖPNV-Monatsticket sonst für sie gekostet hätte. Das Geld, das hier eingespart wird, bleibt auch bei den Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfängern. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Anders als bei den Erwachsenen ist es bei den Kindern, bei den Schülerinnen und Schülern – wir sprechen hier lediglich über die Schülertickets; das möchte ich ganz deutlich machen. Die Kosten für das 9-€-Ticket werden hier extra von den Jobcentern aus dem Bildungs- und Teilhabepaket – ich hoffe, Sie wissen, was sich dahinter verbirgt; denn daran kann man in der Debatte heute durchaus zweifeln – erbracht, und zwar, wenn die Anspruchsvoraussetzungen für die Übernahme der Schülerbeförderungskosten vorliegen. Die Schülerinnen und Schüler müssen daher bei der Bezahlung dieses 9-€-Tickets, dieses Schülertickets, nicht auf die Mittel des Regelbedarfs zurückgreifen, sondern sie bekommen das Geld von den Jobcentern zusätzlich zum Regelbedarf. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Aha! Wieder was ge- lernt!) Die tatsächlichen Aufwendungen für die Schülerbeförderungen werden im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets übernommen. (Abg. Andreas Stoch SPD: Richtig!) Hierbei handelt es sich um kommunale Leistungen. Die Kommunen entscheiden in eigener Verantwortung und setzen die bundesgesetzlichen Regelungen um. Deshalb möchte ich an dieser Stelle klarstellen: Die SPD und die FDP/DVP – da hat es mich erstaunt – führen hier eine Scheindebatte, und in erschreckendem Maß geben sie eine fehlende Sachkenntnis der Thematik der Bildungs- und Teilhabeleistungen preis und verschleiern darüber hinaus, wo der Kern des Problems eigentlich liegt. (Beifall bei der CDU)
