Dr. Ute Leidig
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union unmittelbar. Das europäische Recht hat Anwendungsvorrang. Deswegen müssen die landesrechtlichen Datenschutzregelungen an die Datenschutz-Grundverordnung angepasst werden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll dies für die Vorschriften im Geschäftsbereich des Sozialministeriums erfolgen. Daher beraten wir heute diesen Gesetzentwurf in zweiter Lesung. Was umfasst nun die Datenschutz-Grundverordnung, und welches Ziel verfolgt sie? Im Grunde genommen wurde das von allen Vorrednern schon dargestellt. Die Datenschutz-Grundverordnung ist eine Verordnung der Europäischen Union. Sie vereinheitlicht die Regeln zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten EU-weit. Die Verordnung schafft ein verbindliches Schutzniveau für die Rechte und Freiheiten von natürlichen Personen bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in den Mitgliedsstaaten. Einige Beispiele für Situationen, in denen es um personenbezogene Daten geht, wurden ja von Ihnen genannt. (Staatssekretärin Dr. Ute Leidig) Auch alle öffentlichen Stellen müssen dieses Schutzniveau beachten, soweit sie personenbezogene Daten verarbeiten. Zunächst erfolgte daher die Anpassung im allgemeinen Datenschutzrecht. Das Landesdatenschutzgesetz wurde an die Datenschutz-Grundverordnung angepasst. Nun sollen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Vorschriften im Geschäftsbereich des Sozialministeriums angepasst werden. Geändert werden das Landeskrebsregistergesetz, das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz und das Landeskrankenhausgesetz Baden-Württemberg. Anpassungen weiterer Gesetze im Geschäftsbereich des Sozialministeriums an die Datenschutz-Grundverordnung sind bereits vorab in eigenständigen Gesetzgebungsverfahren erfolgt, so z. B. die Anpassungen des Gesundheitsdienstgesetzes und des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes. Neben der Anpassung an die Datenschutz-Grundverordnung sieht der vorliegende Gesetzentwurf vor allem zwei Regelungen vor: Erstens: Eine Regelung zur Videoüberwachung wird in das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz eingefügt. Es geht um eine Verpflichtung zum Hinweis auf die Videobeobachtung und -aufzeichnung durch geeignete Maßnahmen zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Zweitens: Der Landespflegerat Baden-Württemberg wird als weiteres Mitglied in den Landeskrankenhausausschuss nach § 9 des Landeskrankenhausgesetzes aufgenommen. Das wurde bereits von Ihnen, Herr Abg. Teufel, als ein sehr wichtiger Punkt, den es zu begrüßen gilt, hervorgehoben. Das ist ein ganz klares Signal. Die Pflege wird auch in der Versorgungsstruktur stärker eingebunden. Die Pflege wird uns künftig bei der Planung der Krankenhausversorgung institutionell beraten – eine wichtige und folgerichtige Weiterentwicklung des Landeskrankenhausausschusses. Auf zwei weitere Punkte möchte ich noch kurz eingehen, denn sie wurden im Anhörungsverfahren angesprochen: erstens die Neuregelung der Krankenhausseelsorge in Bezug auf die Verarbeitung der Datenkategorie Religionszugehörigkeit und zweitens die Neuregelung der Forschungsdaten. Beide Bereiche wurden aufgrund ihrer Komplexität im Einvernehmen mit den Beteiligten zunächst zurückgestellt. Sie werden im Rahmen einer künftigen Novellierung des Landeskrankenhausgesetzes wieder aufgegriffen werden. Insofern werden wir uns tatsächlich weiterhin mit diesen Themen beschäftigen. Da der vorliegende Gesetzentwurf im Wesentlichen nur Anpassungen, Bereinigungen und Klarstellungen in Bezug auf die Datenschutz-Grundverordnung umfasst, verursacht er unmittelbar keine zusätzlichen Kosten, und er beinhaltet, wie es von Ihnen, Herr Abg. Knopf, dargestellt wurde, Einsparpotenzial. Auch Sie, Herr Abg. Reith, haben auf diesen Aspekt hingewiesen. Ich bitte Sie daher um Ihre Unterstützung zu diesem Gesetzentwurf und entnehme Ihren bisherigen Beiträgen, dass ich hier mit einer breiten Zustimmung rechnen kann. Insoweit freue ich mich darauf und danke Ihnen. (Beifall bei den Grünen und der CDU) riode – 40. Sitzung – Mittwoch, 22. Juni 2022
