Stefan Teufel
Sehr geehrter Herr Präsident, geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die CDU-Fraktion trägt diesen Gesetzentwurf mit Blick auf Anpassungen an die EU-Datenschutz-Grundverordnung zu 100 % mit. Ausdrücklich begrüßen wir die Aufnahme des Landespflegerats in den Landeskrankenhausausschuss. Ich glaube, es ist wirklich ein Meilenstein, auch in der Gesundheitspolitik des Landes Baden-Württemberg, dass der Landespflegerat auch hier einen größeren Einfluss bekommt. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Maßnahme schließt logisch an die Änderung des Landesgesundheitsgesetzes an, mit der wir bereits in der letzten Legislaturperiode die Mitwirkung der sogenannten professionellen Pflege im Sektorenübergreifenden Landesausschuss für Gesundheit und Pflege verankert haben. Daraus ergeben sich aber dennoch einige Impulse für zukünftige Rechtsänderungen. Ich denke dabei insbesondere an eine Regelung zu Forschungsdaten im Landeskrankenhausgesetz und an eine gewinnbringende Nutzung der Daten des sogenannten Krebsregisters. Dazu werden wir innerhalb der Koalition, aber auch im Plenum noch weitere Gespräche führen. Dabei möchte ich es für die heutige Beratung belassen. Die CDU-Fraktion wird diesem Gesetzentwurf zustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
