Norbert Knopf
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir reden heute über ein Gesetz, das nicht einfach nur ein trockenes Gesetz im Geschäftsbereich des Sozialministeriums ist, sondern wir reden hier heute auch über die Entrümpelung der Datenschutzpolitik im Land. Daten müssen sicher verarbeitet werden, aber Daten müssen nicht umständlich verarbeitet werden. Genau darum geht es hier: Wir wollen die Bürokratie in den Krankenhäusern abbauen. Die landesspezifischen Regelungen stammen noch aus dem Jahr 2000, also aus einer Zeit, in der Smartphones noch nicht verbreitet waren – für viele von uns heute unvorstellbar. Mit der hier vorliegenden Änderung des Landeskrankenhausgesetzes werden umständliche und teure landesrechtliche Einschränkungen der Auftragsverarbeitung beseitigt. Egal, ob in Mannheim oder auf der Schwäbischen Alb: Für die Krankenhäuser im Land gelten einige Besonderheiten. Die Entsorgung von alten Patientenakten muss nach bisheriger Rechtslage entweder auf dem Klinikgelände selbst erfolgen, was deutlich mehr kostet als eine Vernichtung in den Großanlagen von Dienstleistern, oder ein Mitarbeiter muss die Akten zur Vernichtung begleiten und den Vernichtungsvorgang überwachen, was ebenfalls zeitliche und finanzielle Ressourcen bindet. Ein weiteres Beispiel: Sollte die Einschaltung externer Schreibbüros bei viel Arbeit notwendig werden, setzt dies die ausdrückliche Einwilligung des Patienten voraus. Für die Patienten bedeutet dies, dass sie im Rahmen der ohnehin sehr aufwendigen Aufnahme mit vielen Formularen noch zusätzlich mit Fragen zu rein organisatorischen Abläufen belastet werden. Das braucht niemand. Eine Hochrechnung hat ergeben, dass bei Wegfall dieser Einschränkungen eine jährliche Entlastung in Millionenhöhe für die Krankenhäuser im Land möglich ist. Deshalb ist die Anpassung der überholten landesspezifischen Datenschutzregelungen an die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union eine gute Entwicklung. In Anbetracht der Einsparpotenziale, die mit diesem Gesetz Hand in Hand gehen, wäre eine frühere Umsetzung sicherlich eine bessere Lösung gewesen. Die Coronakrise hat uns da einen Strich durch die Rechnung gemacht. Ich bin an dieser Stelle der Landesregierung und insbesondere unserem Sozialminister Manne Lucha sehr dankbar, dass dies nun auf den Weg gebracht wurde. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Das heißt umgekehrt aber nicht, dass wir mit dem Thema Datenschutz und der Frage, wie wir damit umgehen, am Ende sind. Datenweitergabe ist per se nichts Schlechtes. Gerade, wenn Menschen ins Krankenhaus kommen, wollen sie vorrangig wieder gesund werden. Unverständliche Formulare und eine Vielzahl von Einverständniserklärungen sind dabei nicht hilfreich. Bereiche wie die Krankenhausseelsorge sollten auch weiterhin nicht durch zusätzliche Hürden – etwa durch eine Einschränkung der Datenweitergabe an Kirchen – erschwert werden. Auch dies regelt das Gesetz. Ich schließe daraus: Datenschutz muss sich auch immer am Patientenwohl orientieren. periode – 40. Sitzung – Mittwoch, 22. Juni 2022 Der letzte Punkt, der mir besonders am Herzen liegt, ist die künftige Teilhabe des Landespflegerats im Landeskrankenhausausschuss. Die Landesregierung hat für die Pflege schon viel erreicht: Der Berufsabschluss wird EU-weit anerkannt, Schulgeld wurde in diesem Bereich abgeschafft, eine angemessene Ausbildungsvergütung wurde festgelegt. Nun kommt noch die Mitbestimmung bei der Krankenhausplanung dazu. Dies bedeutet eine Stärkung des gesamten Berufsbilds. Dieses und weitere Beispiele zeigen, dass dies ein gutes Gesetz ist: Kosteneinsparungen in Millionenhöhe, Datenschutz im Einklang mit Patientenwohl und schließlich – der wichtigste Punkt – Mitbestimmung der Pflege. Die Botschaft an die Gesundheitswirtschaft im Land ist klar: Wir stärken euch, wo wir können. Daher bitte ich euch um Zustimmung zu diesem Gesetz. Danke. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
