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Gabriele Rolland

SPD 01.06.2022 Sitzungen 17/39

Ach, die Inflation!) Wir haben durch die Coronapandemie und durch gestörte Lie­ ferketten auch eine sich zunehmend verschärfende Situation und Schwierigkeiten in der Wirtschaft in unserem Land. Der Krieg Russlands gegen die Ukraine und die Null-Covid-Stra­ tegie in China verschärfen diese Situation noch weiter. Des­ halb: Das Fahrwasser der Wirtschaft ist ein schwieriges. Wir müssen diese Debatte wirklich sachlich führen und die Wirt­ schaft in einer solch schwierigen Zeit auch unterstützen. Also: Die 15 Millionen € als neue Grenze sind wohlüberlegt und entwickelt worden, und zwar in enger Abstimmung mit dem Finanzministerium und der L-Bank sowie auf der Grund­ lage der aktuellen Situation, der Erfahrungen aus den letzten Jahren und vor allem der Einschätzungen der Zukunft. Des­ halb modernisieren wir die Bürgschaftsregelungen, indem wir die seit dem Jahr 2005 nicht mehr angepasste Zuständigkeits­ grenze dauerhaft auf zeitgemäße 15 Millionen € anheben. Wir helfen damit den Unternehmen in unserem Land in diesen schwierigen Zeiten mit einem wertvollen Finanzierungsinst­ rument, das sie auch benötigen und – das haben die Erfahrun­ gen der letzten Jahre gezeigt – in Anspruch nehmen. Wir wahren weiterhin die Rechte des Parlaments, indem der Wirtschaftsausschuss über Bürgschaften von landespolitischer Bedeutung entscheidet. Die Kontrolle ist ebenfalls gewähr­ leistet. (Abg. Rudi Fischer FDP/DVP: Das ist doch keine Kontrolle!) Wir informieren über gefällte Entscheidungen, wie es auch bisher immer der Fall war. Jetzt erkläre ich noch einmal – damit das auch diejenigen ein­ ordnen können, die sich vielleicht nicht so intensiv mit dem Thema beschäftigen –: Baden-Württemberg ist eines der wenigen Länder, die hier bei der Bürgschaftsvergabe eine sehr enge Beteiligung des Parla­ ments pflegen und solche Regelungen getroffen haben. In Bayern beispielsweise ist bis zu einer bestimmten Grenze al­ lein das zuständige Institut verantwortlich und über dieser Grenze allein die Landesregierung. Dort gibt es auch keine Informationsrechte des Parlaments, sondern es wird im Ein­ zelfall entschieden, ob das Parlament überhaupt darüber in­ formiert wird. (Zuruf des Abg. Bernd Gögel AfD) Ähnliche Regelungen haben beispielsweise auch Nordrhein-Westfalen und Hessen. (Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut) Deswegen möchte ich hier noch mal deutlich machen: Wir ha­ ben hier ein gut funktionierendes Modell. Wir modernisieren den aktuellen Ansatz. Und wir wahren auch weiterhin die Rechte des Parlaments. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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