Felix Herkens
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die letzten beiden Jahre ha ben die Wirtschaft vor große Herausforderungen gestellt. Ich glaube, das wird niemand bestreiten. Und noch immer haben die Unternehmen im Land mit den Auswirkungen zu kämp fen. Aber der Rückblick auf diese Zeit stimmt mich auch optimis tisch; denn gemeinsam sind wir gut durch die Krise gekom men. Das liegt auch am Bürgschaftsprogramm der L-Bank, die ein wichtiger Anker für die Wirtschaft in unserem Land war. Was sie in den letzten Monaten geleistet hat, verdient un seren größten Respekt. Vielen Dank an dieser Stelle von mei ner Fraktion und mir. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Aber die Herausforderungen sind alles andere als bewältigt. Steigende Energiepreise, der Ukraine-Russland-Konflikt, brü chige Lieferketten – alles Punkte, die die Wirtschaft belasten. Die Ursachen sind vielfältig, und die grün-schwarze Landes regierung unterstützt die Wirtschaft bei der Bewältigung die ser Aufgaben tatkräftig. Ein Teil davon ist das Update für das Bürgschaftsprogramm der L-Bank, das in Zukunft genau die sen Herausforderungen gewachsen sein soll. Es ist wichtig, dass wir nach dem Auslaufen der coronabe dingten Verfahrensänderung die Neuregelung hier gemeinsam diskutieren, so wie wir es auch schon im Wirtschaftsausschuss getan haben. Ehrlich gesagt war ich etwas überrascht, dass ausgerechnet die FDP/DVP dieses Thema auf die Tagesord nung setzt, und davon, wie sie es begründet – überrascht des halb, weil gerade Sie doch immerzu für Bürokratieabbau und effiziente Verfahren werben, in diesem Fall aber genau das Gegenteil fordern. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Ja, Kollege Schweickert, wir haben Ihre Vorschläge zur Kennt nis genommen. Mir drängt sich hier aber wirklich der Ein druck auf, dass es manchem weniger um die angemessene Be teiligung des Parlaments als vielmehr um die Beteiligung der eigenen Person geht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie ich bereits eingangs er wähnt habe, werden die Bürgschaften der L-Bank auch in Zu kunft ein zentrales Instrument sein, um die Wirtschaft in un serem Land zu unterstützen. Viele Betriebe konnten wir da (Felix Herkens) mit vor Liquiditätsengpässen oder Insolvenzen bewahren. Das war auch deshalb möglich, weil die Zuständigkeitsgrenzen während der Pandemie angehoben wurden. Das hat nicht nur die Attraktivität der Bürgschaften für Unternehmerinnen und Unternehmer im Land gestärkt; wir haben auch die Arbeits fähigkeit unseres Ausschusses in dieser schwierigen Zeit ge währleistet. Die Erfahrungen der letzten beiden Jahre haben klar gezeigt: Die Anhebung war ein voller Erfolg. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Die Zahlen geben uns auch recht. Die Grenze von 5 Millio nen € ist einfach nicht mehr zeitgemäß. Ich habe es auch schon im Wirtschaftsausschuss gesagt: Seit 2005 wurden die Zustän digkeitsgrenzen nicht mehr angepasst, und das, obwohl in al len Sektoren die Preise deutlich gestiegen sind und das auch zu erhöhten Finanzierungsbedarfen bei den Bürgschaftsanträ gen der Unternehmerinnen und Unternehmer geführt hat. Natürlich bedarf es einer parlamentarischen Kontrolle, wenn es um die Verwendung öffentlicher Gelder geht. Das stellen wir überhaupt nicht infrage. Dass Unternehmen vertrauliche Geschäftszahlen nur ungern gegenüber dem Parlament offen legen, ist allerdings ebenso verständlich. Aber was bringt uns ein Finanzinstrument, das von den Unternehmerinnen und Un ternehmern nicht angenommen wird? Denn zur Wahrheit gehört auch: Reine Landesbürgschaften waren in den letzten Jahren für viele Unternehmen kein at traktives Angebot. Es hängt ihnen immer noch das Bild eines Kriseninstruments an, und viele fürchten um negative Folgen für das Image des Unternehmens. Wir Grünen wollen mit dieser Vorstellung brechen. Das Bürg schaftsprogramm der L-Bank ist eben kein Krisenprogramm. Es ist ein Erfolgsprogramm. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Seit 2009 waren keine Bürgschaften über 5 Millionen € mehr vergeben worden. Im Zeitraum von April 2020 bis heute wa ren es hingegen 13. Die Nachfrage zeigt, dass die alte Zustän digkeitsgrenze nicht mehr zeitgemäß ist. Mit der Aktualisie rung schaffen wir das längst überfällige Update für das Bürg schaftsprogramm der L-Bank. Angesichts der aktuellen und der bevorstehenden Herausfor derungen für die Betriebe in unserem Land werden die Bürg schaften ein immer wichtigeres Finanzinstrument. Sie ermög lichen den Aufbruch in eine klima- und sozial gerechte Öko nomie. Ich denke dabei an Schwerpunktthemen wie die Digi talisierung sowie den Aufbau einer klimaneutralen Produkti on oder klimaneutraler Dienstleistungsprozesse. Mit der Er höhung der Zuständigkeitsgrenzen reduzieren wir den büro kratischen Aufwand, beschleunigen das Verfahren und stär ken so den Unternehmerinnen und Unternehmern in unserem Land den Rücken. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Der Bewilligungsausschuss der L-Bank prüft die Anträge ge wissenhaft und sorgfältig. Das möchte ich klar und deutlich sagen. In diesem sitzen neben Vertretern der L-Bank und der eriode – 39. Sitzung – Mittwoch, 1. Juni 2022 Landesregierung auch Vertreterinnen und Vertreter aus der Wirtschaft. Auch ihnen sprechen wir mit der Anhebung der Zuständigkeitsgrenzen unser Vertrauen aus und zeigen Res pekt für ihre in den letzten Jahren geleistete Arbeit. Kollege Schweickert pocht auch immer darauf, dass der Wirt schaftsausschuss eine Entscheidung schneller treffen könnte als die L-Bank. Aber das ist nur die halbe Wahrheit. Für den Beschluss der L-Bank berücksichtigt er den kompletten Auf bereitungsprozess, bei seinem Ausschuss aber nur den Ent scheidungsprozess. Wenn der Wirtschaftsausschuss betroffen wäre, dann ginge dem eine umfangreiche Aufarbeitung durch das Wirtschaftsministerium und das Finanzministerium eben so wie die Kenntnisnahme durch das Kabinett voraus. Wir sprechen hier im Endeffekt von einer Verzögerung von zwei bis drei Wochen. Das kann im Zweifelsfall einfach zwei bis drei Wochen zu lang sein. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Die Einbeziehung des Parlaments und dessen Mitbestimmungs recht bei Bürgschaften durch die Kreditbank des Landes sind ein hohes Gut, keine Frage. Aber die Trennung zwischen Le gislative und Exekutive ist auch ein hohes Gut; auch sie muss gewahrt werden. Herr Dr. Schweickert, bei Ihren Vorschlägen zur Parlaments beteiligung haben Sie selbst auf die Probleme der Gewalten teilung hingewiesen. Eine Trennung ist hier besonders rele vant. Denn gerade bei Entscheidungen über Finanzhilfen darf nicht der Eindruck entstehen, dass Standorte oder Wahlkrei se eine Rolle spielen. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Aber beim Ministeri um?) Schlussendlich: Der Vorwurf, den die FDP/DVP hier konst ruieren will, ist völlig aus der Luft gegriffen. Die Anhebung der Zuständigkeitsgrenzen ist eine notwendige und in der Sa che begründete Anpassung. Wie auch in den letzten Jahren wird das Parlament bei Bürg schaften, die einen Betrag von 15 Millionen € überschreiten, einbezogen. Dort, wo die Zuständigkeitsgrenze unterschritten wird, wird das Parlament nachträglich berichtend informiert. Die Kontrollfunktion bleibt somit gewahrt. (Abg. Rudi Fischer FDP/DVP: Im Nachhinein infor miert!) Wir haben in den vergangenen Monaten gesehen, dass die An hebung der Zuständigkeitsgrenzen ein Erfolgsmodell zur Sta bilisierung der Wirtschaft war. Daran wollen wir anknüpfen und die Bürgschaften als wichtiges Finanzinstrument weiter ausbauen. Der Vorschlag des Wirtschaftsministeriums ist angemessen. Er ist ausgewogen. Es ist ein guter Kompromiss zwischen ge botener parlamentarischer Kontrolle und einem schlanken, wirtschaftsfreundlichen Angebot. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD)
